…überreicht hat und solcherart der Finanzstraftäter von seiner Abgabenhinterziehung zurückgetreten ist, ohne dass zuvor eine Verfolgungshandlung stattgefunden hätte. 13. A hat somit die ihm zum Vorwurf gemachte versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG betreffend 2011 in Höhe von € 83.920,00…
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig und sind auf das Finanzamts-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten, widrigenfalls Zwangsvollstreckung durchgeführt und bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe die…
…Kosten des Strafverfahrens in Höhe von 70,00 € zu ersetzen. 4. Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen die Bw wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG anhängige Finanzstrafverfahren hinsichtlich der Umsatzsteuer 2010 und 2011 in Höhe von 1…
…Beginn der Abgabefrist für die Jahresumsatzsteuererklärung für 1993, ist offenkundig - dem Beschuldigten vernunft-orientiertes Verhalten unterstellt - kein Versuch einer Verkürzung der Jahresumsatzsteuer für 1993 vorgelegen. Überdies ist zwischenzeitlich - siehe oben - auch am 31. Dezember 2003 betreffend die Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2 lit…
…für 1996 festsetzen würde. Eine versuchte Hinterziehung an Jahrsumsatzsteuer für 1996 durch E ist daher wohl wie auch betreffend die Vorjahre nicht erweislich. Der Beschuldigte hat daher neben den Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG eine Hinterziehung von Vorauszahlungen gemäß § 33 Abs.2…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestand, sie habe am 15. Dezember 2004 als verantwortliche Angestellte der S., versucht, bei der Anmeldung von drei Paletten Kurvenscheiben zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr beim Zollamt Tisis unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich…
…zu den Hinterziehungen betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006) auch schuldig, als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung ihrer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 527,22 zu bewirken versucht zu…
…Abs. 1 FinStrG iVm § 13 FinStrG versuchte Hinterziehungen an Einkommensteuer in Höhe von € 10.105,50 (2005) + € 8.824,75 (2006) + € 5.000,00 (2007) zu verantworten. Das Fehlverhalten der Beschuldigten ist lediglich durch Zufall entdeckt worden, als nämlich ihr Sohn, welchem…
…den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig zu erklären oder das Rechtsmittel als unbegründet abzuweisen. Auf Grund der im Berufungsverfahren durchgeführten Erweiterung der Entscheidungsgrundlagen ist der Berufungssenat zum Ergebnis gelangt, dass das im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren der Bestrafung zugrunde gelegte Delikt der versuchten Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer 2002 gemäß §…
…und die Einkommensteuer mit € 1.011,90 festgesetzt (Buchungsabfrage vom 30. Dezember 2005 betreffend das Abgabenkonto des Beschuldigten). G hat daher lediglich eine versuchte Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend 2001 zu verantworten, was als Milderungsgrund bei der Strafbemessung zu berücksichtigen ist. Für die…
…und Einkommensteuer mit € 0,00 vornehmen werde (Veranlagungsakt betreffend den Beschuldigten, Veranlagung 2009). Damit wäre für 2009 die Umsatzsteuer um € 154,63 und die Einkommensteuer um € 18.313,49 zu niedrig festgesetzt worden, weshalb A diesbezüglich versuchte Hinterziehungen nach §§ 13, 33 Abs…
… 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Eine allenfalls lediglich versuchte Hinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG betreffend die anlässlich der UVA-Prüfung festgestellten strafrelevanten Sachverhalte kommt…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschuldigten jeweils Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG vorgeworfen wurden, was ja auch dem Beschuldigten bekannt gewesen ist. Einer Qualifizierung des Verhaltens des Beschuldigten hinsichtlich der Zeiträume November und Dezember 2004 als versuchte Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer nach …
…auf die Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gerichteten Tatvorsatzes des Beschuldigten, der sich in der Berufungsverhandlung glaubwürdig dahingehend verantwortet hat, dass ihm klar gewesen sei, dass auch allfällige Verluste einer entsprechenden Festsetzung der Jahresumsatzsteuer nicht hinderten, entgegen. Was schließlich den Schuldvorwurf betreffend die versuchte Hinterziehung der Einkommensteuer…
…der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat sind Aussagen zu entnehmen, weshalb die monatlichen Umsatzsteuerverkürzungen nicht als versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gewertet wurden. Aus dem Verhalten des belangten Verbandes bzw. des Beschuldigten als dessen Entscheidungsträger in den Jahren vor den hier angeschuldeten Jahren…
…den Abgabenbetrug hinsichtlich der Umsatzsteuer gegenüber dem deutschen Fiskus aufzudecken. Der Beschuldigte hat daher tatsächlich betreffend das Veranlagungsjahr 2005 - seine eingereichte unrichtige Steuererklärung hat nicht mehr zur Bescheiderlassung geführt, siehe oben - eine versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von lediglich € 12.425,30 nach §…
…in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im…
…der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, A.A. allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuern im…
…Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für August 2007 einzustellen war. Eine allenfalls versuchte Hinterziehung der Umsatzsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2007 nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch F.G. jun. kommt schon…
…Umsatzsteuer das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver Hinsicht verwirklicht wurden. Gegen zumindest versuchte Hinterziehungen von Jahresumsatzsteuern bei der R-KEG spricht, dass die USt-Sonderprüfungen bereits zu Zeitpunkten durchgeführt wurden (vgl. die Berichte zu AB-Nr. 202007/03 vom 24…