…€ 7.247,68 (S 99.730,00) Einkommensteuer 2000 in Höhe von € 380,81 (S 5.240,00) Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 141,93 (S 1.953,00) zu bewirken versucht hat. 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…daher die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt. Gegenständlich sei für die Jahre 2010 und 2011 die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG noch nicht vollendet, sondern sei es beim Versuch geblieben. Hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenverkürzung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG seien keine Änderungen eingetreten…
…erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid insoweit abgeändert, als 1. festgestellt wird, dass der Beschuldigte das ihm in Pkt. a) des angefochtenen Bescheides vorgeworfene Finanzvergehen zu bewirken versucht hat (§ 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG), und 2. im Spruch des angefochtenen…
…26] (2005: € 1.221,46 + 2006: € 6.935,37 + 2007: € 2.771,43) und an Einkommensteuer [in Höhe von € 4.125,33] (2005: € 1.280,93 + 2006: € 1.992,50 + 2007: € 851,90) bewirkt [zu bewirken versucht] habe…
…FinStrG, beispielsweise durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, unmöglich zu machen. Allenfalls kann in den zuletzt genannten Fällen eine (versuchte) Abgabenverkürzung nach dem 1. Fall der genannten Bestimmung dann erblickt werden, wenn bzw. soweit die Behörde (aufgrund der Nichtabgabe) im Schätzungsweg eine zu niedrige Abgabenfestsetzung vornimmt…
…FinStrG, beispielsweise durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, unmöglich zu machen. Allenfalls kann in den zuletzt genannten Fällen eine (versuchte) Abgabenverkürzung nach dem 1. Fall der genannten Bestimmung dann erblickt werden, wenn bzw. soweit die Behörde (aufgrund der Nichtabgabe) im Schätzungsweg eine zu niedrige Abgabenfestsetzung vornimmt…
…stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen…
…verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als oben beschriebene Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Nach § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig…
…dass der Beschuldigte eine fahrlässige Abgabenverkürzung begangen haben sollte, sei hinsichtlich der Zeiträume bis einschließlich 2001 eine Strafbarkeit infolge eingetretener Verjährung gemäß § 31 FinStrG ausgeschlossen. Auch eine Verurteilung für den Zeitraum 2003 wäre ausgeschlossen, weil der Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung durch das Finanzstrafrecht nicht sanktioniert…
…versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung…
…hat der Berufungssenat jedoch deswegen Abstand genommen, weil er in Würdigung der Rechtfertigung des Bw. im Zusammenhang mit der Aktenlage zum Ergebnis gelangt ist, dass selbst bei einem Nachweis der nunmehr bestrittenen Abgabenverkürzung die subjektive Tatseite einer versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG iVm …
…Fälle, die nachgewiesenen Fahrzeugverkäufe im Inland dem Bf. zuzurechnen sind und er, indem er im Bewusstsein der abgabenrechtlichen Folgewirkungen die Vorgänge zumindest bedingt vorsätzlich nicht gegenüber der Abgabenbehörde offengelegt hat, im Verdacht steht, entsprechende Abgabenverkürzungen (an Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. Jahressumsatzsteuer) gemäß § 33 Abs. 1, 2 lit…
…Entstehung des Abgabenanspruches nicht mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist festgesetzt werden konnten; folgende Abgabenverkürzungen bewirkt hat bzw. hinsichtlich USt und ESt 2004 zu bewirken versuchte: USt und ESt 2001 bis 2004 in betragsmäßig noch festzustellender Höhe und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs.1…
… 33 Abs. 3 lit. b FinStrG die Entrichtung der Selbstbemessungsabgabe unterlassen hat), hat er Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu verantworten, welche gegebenenfalls die Strafbarkeit der geschilderten Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG konsumieren…
…was auch für solche Fälle gilt, in denen sowohl die Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als auch die nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch Unterlassung der Einbringung ordnungsgemäßer Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen bewirkt oder zu bewirken versucht wird (vgl. VwGH 29.9.2004…
…Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K, vertreten durch Ferner Hornung & Partner Rechtsanwälte GmbH, wegen fahrlässiger Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 2. Juni 2004 gegen das Erkenntnis…
…Wirtschaftstreuhänder in 4600 Wels, wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und fahrlässigen Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs.1 FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 20. Jänner 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Finanzamt Grieskirchen…
…folgende Abgabenverkürzungen bewirkt hat: Kest 11,12/2001 iHv S 8.254,00 (€ 599,84), Kest 1-11/2002 iHv € 4.120,00 bzw. zu bewirken versuchte: Ust 2001 (bezogen auf 11+12/01) iHv S 3.823,00 (€ 277,83) vorsätzlich…
…zur Vermeidung einer korrekten Umsatzsteuerfestsetzung die Einreichung einer ordnungsgemäßen Einkommensteuererklärung unterlassen hat, sodass das Finanzamt vorerst die Einkommensteuer mit € 0,00 festgesetzt hat, und hiedurch eine teils lediglich versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG [Faktum a)] und eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs…
…Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende erstinstanzliche Entscheidung in ihrem Schuld- und Strafausspruch insofern abgeändert, als 1. der gegen den Beschuldigten betreffend den Voranmeldungszeitraum Juli 2009 erhobene Vorwurf hinsichtlich eines Verkürzungsbetrages von € 5.510,89 auf eine bloß versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13…