…€ 7.247,68 (S 99.730,00) Einkommensteuer 2000 in Höhe von € 380,81 (S 5.240,00) Einkommensteuer 2001 in Höhe von € 141,93 (S 1.953,00) zu bewirken versucht hat. 2) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…Vater ***Name6***. Sie waren im geschäftlichen Kontakt und wickelten gemeinsam mehrere Geschäfte ab. Zum Zwecke der (versuchten) Abgabenverkürzung täuschte der Beschuldigte zum Teil gemeinsam mit dem bereits rechtskräftig verurteilten ***Name1*** im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, tatsächlich haben die Fahrzeuge Österreich nicht verlassen…
…erschwerend: das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen. Weiters ist mildernd, dass hinsichtlich der Verkürzungen für 2013 lediglich versuchte Abgabenverkürzungen vorliegen und sind die zwei mangels Entrichtung nicht strafaufhebenden Selbstanzeigen zu berücksichtigen. Schadensgutmachung wurde bisher im Ausmaß von ca. € 21.000,00 geleistet. Zum Erschwerungsgrund ist zu…
…vorsätzlich a) am 22. Oktober 2015 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2014 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in Höhe von € 837,49 und Einkommensteuer in Höhe von € 1.827,48 zu bewirken versucht, indem er in seinem steuerlichen Rechenwerk…
…was sie sich gewünscht haben, haben sie auch bekommen. Hätte es sich aus der Sicht der Eltern nur um den Versuch einer Absicherung gegenüber einer potenziell böswilligen Schwiegertochter gehandelt oder wäre die Vereinbarung ein bloßer Irrtum gewesen, hätte diese unter Anwendung derselben Formerfordernisse mit Zustimmung…
…folgende Abgabenverkürzungen zu bewirken versucht: Kraftfahrzeugsteuer 2016 in der Höhe von € 14.916,51 2017 in der Höhe von € 29.377,72 Kapitalertragssteuer 2015 in der Höhe von € 306,00 2016 in der Höhe von € 464,27 sowie vollendet Kraftfahrzeugsteuer 2015…
…daher die Bemessungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt. Gegenständlich sei für die Jahre 2010 und 2011 die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG noch nicht vollendet, sondern sei es beim Versuch geblieben. Hinsichtlich der vorgeworfenen Abgabenverkürzung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG seien keine Änderungen eingetreten…
…erkannt: I. Aus Anlass der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid insoweit abgeändert, als 1. festgestellt wird, dass der Beschuldigte das ihm in Pkt. a) des angefochtenen Bescheides vorgeworfene Finanzvergehen zu bewirken versucht hat (§ 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG), und 2. im Spruch des angefochtenen…
…26] (2005: € 1.221,46 + 2006: € 6.935,37 + 2007: € 2.771,43) und an Einkommensteuer [in Höhe von € 4.125,33] (2005: € 1.280,93 + 2006: € 1.992,50 + 2007: € 851,90) bewirkt [zu bewirken versucht] habe…
…FinStrG, beispielsweise durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, unmöglich zu machen. Allenfalls kann in den zuletzt genannten Fällen eine (versuchte) Abgabenverkürzung nach dem 1. Fall der genannten Bestimmung dann erblickt werden, wenn bzw. soweit die Behörde (aufgrund der Nichtabgabe) im Schätzungsweg eine zu niedrige Abgabenfestsetzung vornimmt…
…FinStrG, beispielsweise durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung, unmöglich zu machen. Allenfalls kann in den zuletzt genannten Fällen eine (versuchte) Abgabenverkürzung nach dem 1. Fall der genannten Bestimmung dann erblickt werden, wenn bzw. soweit die Behörde (aufgrund der Nichtabgabe) im Schätzungsweg eine zu niedrige Abgabenfestsetzung vornimmt…
…33***, die Richterin***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, ***29*** , wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…
…20.12.2021 eingereicht und führte nicht zu einer bescheidmäßigen Festsetzung. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde somit bisher unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden…
… 31 Abs. 3 FinStrG durch weitere Finanzvergehen bewirkt wird. Für die U und E der Jahre 2016, 2017 und 2018 wurde unrichtig von vollendeten Abgabenverkürzungen ausgegangen. Es können jedoch nur versuchte Abgabenhinterziehungen vorliegen, die jeweils mit Einreichung der unrichtigen Erklärung bewirkt wurden. Eine Strafbarkeit besteht…
…stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen…
Eine Voraussetzung für das Bewirken einer Abgabenverkürzung durch Nichterfüllung einer Erklärungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist somit, dass der Abgabenbehörde die Entstehung des Abgabenanspruches K3***1*** nicht bekannt geworden ist. Dies ist zB dann der Fall, wenn das Finanzamt von der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit nichts…
…Bestimmung, sondern war der Senat der Ansicht, dass aufgrund der zu treffenden oder aufgrund der vom Senat getroffenen Feststellungen das Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 (1) FinStrG gegeben war. Nach der Rechtsprechung des EGMR liegt jedoch der Schutzzweck des Artikels 6 (3) lit…
…verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als oben beschriebene Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Nach § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig…
…dass der Beschuldigte eine fahrlässige Abgabenverkürzung begangen haben sollte, sei hinsichtlich der Zeiträume bis einschließlich 2001 eine Strafbarkeit infolge eingetretener Verjährung gemäß § 31 FinStrG ausgeschlossen. Auch eine Verurteilung für den Zeitraum 2003 wäre ausgeschlossen, weil der Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung durch das Finanzstrafrecht nicht sanktioniert…
…versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung…