Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen M., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom…
…macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 13 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. …
…das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…
…1-12/2004 in Höhe von € 4.008,61 eingestellt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 3. Oktober 2006, SpS, wurde der Bw. der bewirkten und versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß §§13, 33 Abs. 1 und Abs…
…Monate Jänner bis Dezember 2003 in Höhe von € 8.423,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet und die geschuldeten Beträge auch nicht bis zu diesem Zeitpunkt der Abgabenbehörde bekannt gegeben. Er hat hierdurch die Finanzvergehen zu 1) der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §…
…Beschwerdeentscheidung hinsichtlich des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung der Jahresumsatzsteuer für die Jahre 1998 und 1999 aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung ist daher durch den Unabhängigen Finanzsenat eine neuerliche Beschwerdeentscheidung zu erlassen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Zobl, Bauer & Partner Wirtschaftstreuhänder, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13 und 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17…
…F, vertreten durch Dr. JK, Rechtsanwältin, V., D.Str 29, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 30. Juni 2011 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes S, vertreten durch die Amtsbeauftragte Mag…
…ist, und andererseits bei T eine eher nicht anzunehmende unrealistische Einschätzung über die zukünftige Vorgangsweise des ihn tatsächlich beständig bedrängenden Finanzamtes vorgelegen haben müsste. Insoweit war somit hinsichtlich der vorgeworfenen versuchten Abgabenhinterziehungen spruchgemäß mit einer Verfahrenseinstellung im Zweifel vorzugehen. Keine Zweifel hegt der Berufungssenat hingegen…
…an einem Versuch. Nach § 13 Abs. 2 FinStrG ist die Tat versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig…
…das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 527,22 zu bewirken versucht zu haben, indem sie die Einreichung der Steuererklärung unterlassen hat in der Hoffnung, die Abgabenbehörde möge die Jahresumsatzsteuer nicht oder mit Null festsetzen, und hiedurch eine versuchte Abgabenhinterziehung nach …
…Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges vollendete, sondern auch (bereits) jeder Versuch einer Tat iSd § 33 Abs. 1 FinStrG gleichermaßen strafbar. Eine Abgabenverkürzung ist gemäß (der Legaldefinition des) § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG dann bewirkt bzw. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung damit vollendet, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…Eintritt des tatbildmäßigen Erfolges vollendete, sondern auch (bereits) jeder Versuch einer Tat iSd § 33 Abs. 1 FinStrG gleichermaßen strafbar. Eine Abgabenverkürzung ist gemäß (der Legaldefinition des) § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG dann bewirkt bzw. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung damit vollendet, wenn bescheidmäßig festzusetzende Abgaben…
…insoweit in der Sache selbst erkannt: Gemäß §§ 136, 157 FinStrG wird das gegen den Berufungswerber (Bw.) wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung von Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 20.348,39 gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren eingestellt. Gemäß…
…FinStrG3, K 33/41, bzw. Leitner, Österreichisches Finanzstrafrecht3, Rz. 868ff) geäußerten Bedenken gegen die Annahme einer durch die Nichtabgabe einer Steuererklärung bewirkten bzw. versuchten Abgabenhinterziehung bei einem dem Grunde nach der Abgabenbehörde bekannten Abgabenanspruch nach § 33 Abs. 1 iVm. Abs. 3 lit. a 2. Alt…
…objektive Tatseite des Finanzvergehens des Eingriffes in die Monopolrechte fehlen jegliche Anhaltspunkte, weiters handelt es sich um eine sehr geringe Menge an Zigaretten. Da die verfahrensgegenständlichen 600 Stück Zigaretten der Marke Marlboro nicht angemeldet wurden kommt allenfalls das Finanzvergehen der versuchten Hinterziehung von Verbrauchsteuern gemäß §…
…Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen L, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftstreuhänder, 4650 Lambach, Marktplatz 2, wegen teils versuchter, teils vollendeter Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 17. Dezember 1998 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu bestrafen wären. Ebenso macht sich einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…aufgrund der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen keine zu niedrige Abgabenfestsetzung erfolgt ist, war von einer versuchten Abgabenhinterziehung auszugehen. Darüber hinaus war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses in Bezug auf Punkt a) betreffend Umsatzsteuer 1998 dahingehend zu berichtigen bzw. klarzustellen…
…aufgrund der Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen keine zu niedrige Abgabenfestsetzung erfolgt ist, war von einer versuchten Abgabenhinterziehung auszugehen. Darüber hinaus war der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses in Bezug auf Punkt a) betreffend Umsatzsteuer 1998 dahingehend zu berichtigen bzw. klarzustellen…