…2011 (Zusatzbeweis), ohnehin eine Berufung gegen den Bescheid vom 25.5.2011 darstellen soll. Die (verspätete) Einbringung der Berufung vom 22.7.2011 kann nur dahingehend verstanden werden, dass der Berufungswerber selbst (berechtigte) Zweifel an der Qualifikation seines Schreibens vom 16.5.2011, Eingangsstempel des…
…mit Wirksamkeit 9. Februar 2007 auf das Finanzamtskonto überwiesen worden und ein Bezug habendes Zahlungserleichterungsansuchen erst am 16. Jänner 2007, somit um einen Tag verspätet, eingebracht worden war. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 27. April 2007 Berufung erhoben und begründend ausgeführt, dass der…
…Bescheid zu erlassen. Der Bw führt aus, dass es richtig sei, dass er die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 händisch ausgefüllt habe und verspätet per Post aufgegeben habe. Es war ihm bis zur Zurückweisung der Arbeitnehmerveranlagung 2005 mittels Bescheid vom 14. Jänner 2011 nicht bewußt…
…eine Eingabe hinsichtlich der Berechnung des Sachbezuges gemacht. Leider wurde auf diese Eingabe beim Einkommensteuerbescheid 2007 nicht eingegangen. Ich habe daher den gesamten Steuerakt der Arbeiterkammer zur Einbringung einer Berufung übergeben. Ich habe bis heute auf eine Erledigung zugewartet. Da ich keine Erledigung vorgefunden habe…
…Datum aus dem Postbuch der steuerlichen Vertretung betreffend die Versendung des Formulars E 108 c auf den 26. Februar 2009 - sprich sohin auf einem nach Überreichung der Kopie gelegenen Zeitpunkt - lautet. Im Zuge der Einbringung des mit 28. Mai 2009 datierten Vorlageantrags legte der Bw…
…auch im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 18. 11. 2008 Zl. 2006/15/0341 überprüfen sollte um den Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung bei den Kommanditisten der A GmbH & Co KG aufgrund der von der BP angenommenen verunglückten Einbringung zu konkretisieren. Salzburg, am 21. Oktober 2009
…Berufung betreffend die Zurückweisung des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung 2001 als unbegründet ab, weil dieser Antrag erst am 28. Dezember 2008 und somit verspätet eingebracht worden sei. Mit Schriftsatz vom 27. Februar 2008 beantragt der Bw. die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat. Über die…
…Berufungsfrist wäre diesfalls am 30. Juli 2007 abgelaufen. Auch in diesem Fall erfolgte die Einbringung der Berufung per 2. August 2007 jedenfalls verspätet. Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass selbst bei rechtzeitiger Erhebung der Berufung im Ergebnis für die Bw. nichts gewonnen wäre:…
…ist, zumal es sich um einen Zustellvorgang im Einzugsbereich von X gehandelt und der Bw. eine verspätete Zustellung auch gar nicht behauptet hat. Der Beginn der Frist für das Einbringen eines Vorlageantrages gegen die BVE des FA vom 7. November 2006 ist demnach mit 10…
…Hden. des Vertreters an die genannte Adresse) davon in Kenntnis gesetzt, dass im Hinblick auf die einmonatige Berufungsfrist und der Postaufgabe der Berufung am 19. Dezember 2006 die Einbringung der Berufung als verspätet zu betrachten sei. Die Bw wurde aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen bzw…
…mit 31. Dezember 2005. Der Bw. hat nämlich die Steuererklärung für das Jahr 2000 erst am 14. Februar 2006 erstellt und damit (am 21. Februar 2006) verspätet beim Finanzamt eingebracht. Damit ist aber das Schicksal der Berufung des Bw. entschieden, da die Frist gemäß § 41…
…ein. Das für die Fristwahrung maßgebende Datum ist jenes der Postaufgabe (§ 108 Abs.4 BAO). Da eine andere gemäß BAO iVm § 56 Abs.2 FinStrG zulässige Einbringung der Beschwerde, etwa im Faxweg oder durch persönliche Abgabe bei der Behörde I. oder II. Instanz nicht aufscheint…
…nach § 26 Abs. 2 ZustellG am Freitag, 24.3.2006, bewirkt. Die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages endete daher am Montag, 24.4.2006. Das als Vorlageantrag zu wertende Schreiben auf Zurückziehung des Jahresausgleichs wurde am Donnerstag, 27.4.2006, beim Finanzamt persönlich abgegeben. Gemäß …
…2. Dezember 2004 betreffend 1) Umsatzsteuer 1994 und 1997 sowie 2) Umsatz- und Einkommensteuer 1998 bis 2000 wies das Finanzamt die Rechtsmittel mit folgender Begründung zurück: "Die Zurückweisung erfolgte 1) Weil die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages bereits am 22.1.2001 abgelaufen ist. 2…
…der hier zur Beurteilung stehende Wiederaufnahmeantrag vom 1. Dezember 2003 lange nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist des § 303 Abs. 2 BAO - und sohin verspätet - eingebracht wurde. Die Antragsfrist ist - vom Berufungsvorbringen ausgehend, wonach das Urteil schon am 6. September 2001 zur Kenntnis gelangt ist …
…ausreichend, um die Richtigkeit des Zustellvorgangs zu widerlegen. Von der Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist allfällige Beweise vorzubringen, die ihre Ausführungen untermauern könnten, hat die Berufungswerberin keinen Gebrauch gemacht. Die Einbringung der Berufung mit 5.5.2004 erfolgte daher verspätet. Linz, am 6. Dezember 2005
…Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs.1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 14. November 2001 leitete das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren nach § 33 Abs…
…dass der von der Bw. am 23. Oktober 2002 gestellte Antrag nicht ab-, sondern als verspätet eingebracht zurückgewiesen wird. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen…
…behauptete rechtzeitige Einbringung hätte nicht nachgewiesen werden können - unter Bezugnahme auf die Bestimmung des § 3 Abs. 1 der Verordnung des BM Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995, als verspätet zurückgewiesen…
…telefonisch um Auskunft zum Jahresausgleich 2002 ersucht. Es sei ihr dabei bestätigt worden, dass sie ihren Antrag beim Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf einbringen könne obwohl letzter Abgabetermin beim Finanzamt Wien 1/23 der 31. Dezember 2007 gewesen sei. Der Bw. sei erklärt worden…