…Abs. 4 grundsätzlich einen Beobachtungszeitraum von 20-23 Jahren ansetzt. Somit würde auch die Begründung der Sachbescheide - wäre sie in der Begründung der verfahrensrechtlichen Bescheide enthalten - unzureichend sein. Die Wiederaufnahms- und Aufhebungsbescheide waren daher aufzuheben; da dadurch die Sachbescheide aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sind, waren…
…die Finanzstrafbehörde im Rahmen der Belehrungspflicht nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertretene Personen über ihre verfahrenrechtlichen Rechte zu belehren hat. Diese Pflicht ist von Amts wegen wahrzunehmen und gilt für alle Stadien des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens. Inhaltlich fordert sie einerseits die nötige Anleitung zur Vornahme von Verfahrenshandlungen…
…Bescheides dar. Aus verfahrensrechtlicher Sicht sei es erforderlich, dass der Abänderungsbescheid in der Begründung das rückwirkende Ereignis bezeichne. In der Bescheidbegründung werde hingegen nur lapidar festgestellt, dass die Prognoserechnung nicht eingehalten werden könne. Worin das rückwirkende Ereignis konkret bestehe und weshalb diese Erkenntnis gerade im…
…2006 und 2007 vom 3. Mai 2007, 19. Oktober 2007 bzw. 20. Oktober 2008 wegen des lex-posterior-Grundsatzes derogiert, diese also aus dem Rechtsbestand verdrängt haben (VwGH 18.09.2007, 2007/16/0078; Ritz, BAO4, § 92 Tz 4), sie jedoch deshalb inhaltlich rechtswidrig sind…
…zu einer unrichtigen oder unvollständigen Willensbildung. Ihre unmittelbare Auswirkung auf den jeweiligen Bescheid sei aber nicht ein Fehler der Form des Willens, sondern ein inhaltlicher Fehler und daher - auch, wenn der Fehler in der Willensbildung klar zu Tage trete - keiner Berichtigung nach § 293 BAO zugänglich …
…ihrer Rechte und rechtlichen Interessen finden, ohne schon von vornherein aus verfahrensrechtlichen Gründen zu scheitern und damit inhaltlich kein Gehör mehr zu finden. Nicht bedacht hat der Bf. jedoch, dass die Finanzstrafbehörde gerade dieser seiner Forderung rechtzeitig nachgekommen ist, indem anlässlich der ersten verfahrensrechtlichen Schritte…
…unter Begründungsmängeln leidet. Außerdem ist der angefochtene Bescheid mit Verfahrensmängeln behaftet, da im Zuge des erstinstanzlichen Verfahrens kein ordnungsgemäßer Mängelbehebungsauftrag ergangen ist und "Streichungen" vorgenommen wurden, und dieser Spruch durch den angefochtenen Bescheid übernommen wurde. Dem UFS verschließt sich überdies die Erkenntnis, welcher verfahrensrechtliche und…
…auf Rechtssicherheit verletzt. Inhaltlich brachte die Bw. im Wesentlichen vor, dass das Finanzamt nicht dargetan hätte, worin die Fremdunüblichkeit der Verträge gelegen sei. Unrichtig sei auch die Behauptung, Akquisitionen seien nicht nachgewiesen worden. Die Bw. habe in der Ärztezeitung inseriert und werde ein Inserat auch…
…Beschuldigten aber verfahrensrechtlich wenigstens nicht völlig wehrlos. Als besonders beschwerend ist im gegenständlichen Fall zu berücksichtigen, daß dem Beschuldigten bei unrichtigem Ausgang des Verfahrens nicht etwa "nur" ein ungerechtfertigter Vermögensnachteil droht, sondern das absolut schärfste Strafmittel, nämlich ein Freiheitsentzug. Es ist aktenkundig und gerichtlich erwiesen…
…gibt und bei der Ermittlung der materiellen Wahrheit nicht entsprechend mitwirkt, muss die mit jeder Schätzung verbundene Ungewissheit hinnehmen (VwGH vom 27.8.2002, 96/14/0111). Der Bw wendet in seiner Berufung vor allem ein, der bekämpfte Bescheid leide an inhaltlicher Rechtswidrigkeit und an…
…Dachbodenausbau der Liegenschaft Adr.Objekt. Diesem Dachbodenausbau liegen mehrere Teilrechnungen verschiedener Professionisten zugrunde. Bereits daraus ergibt sich, dass die Bezeichnung "Investitionsablöse" unkonkret ist und dass das inhaltliche Ausmaß der Lieferungen bzw. Leistungen aus der bezughabenden Rechnung nicht hervorgeht. Auch der Übernahmevertrag vom 30. Oktober 2002…
…2 zweiter Satz BAO). Weiters ist im zweitinstanzlichen Berufungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides (und nicht über jene der Berufungsvorentscheidung) zu entscheiden (vgl. Ritz3, a.a.O., Tz 3 zu § 307 BAO). Die Ermessensübung betreffende Begründungsmängel sind jedoch im Berufungsverfahren sanierbar (vgl. ÖStZ 1995…
…Abs 3 ErbStG jedenfalls zulässig. Das Finanzamt bringt vor, dass der in Berufung gezogene Bescheid nach seiner Beurteilung sehr wohl inhaltlich über diese Anbringen abgesprochen hätte, und verweist dazu auf den letzten Absatz der Begründung dieses Bescheides. Es sei keine formelle Zurückweisung dieses Antrages erfolgt…
…erweist. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Der Bescheid wurde hinsichtlich der Werbungskosten und Sonderausgaben geprüft. In dem mit selben Datum…
…jedenfalls ab. Eine verfahrensrechtlich gedeckte Begründung ergibt sich aus dem Beitrag nicht. Dem Bw ist im Übrigen darin zuzustimmen, dass das Finanzamt die Ermessensentscheidung, das Verfahren von Amts wegen wieder aufzunehmen, im Wiederaufnahmebescheid (und auch im Sachbescheid) ebenfalls nicht begründet hat (zur Begründungspflicht vgl. Ritz…
…getrennt) eine "Anfragebeantwortung und Antragsergänzung und Berichtigung" erfolgt, welchem Umstand auch inhaltlich in eigenständig abgesonderten Abschnitten "I. Anfragebeantwortung", "II. Antragsergänzung" und "III Berichtigungen" Rechnung getragen worden sei und welche Abschnitte sich auf verfahrensrechtlich verschiedene und rechtlich gesondert zu behandelnde Anträge, Berufungen und Berufungsvorentscheidungen in der…
…Instanz neue Wiederaufnahmegründe einführt und dadurch an Stelle der Behörde, die gemäß § 305 Abs.1 BAO für die Wiederaufnahme zuständig ist, aus anderen Gründen die Wiederaufnahme bewilligt. Verstößt die Berufungsbehörde gegen diese Beschränkung auf die Sache des Berufungsverfahrens, belastet sie ihren Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit…
…Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben kann, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt die Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus und bedingt, dass gemäß …
…Finanzamt damit Gelegenheit, auf den vom Bw. behaupteten Begründungsmangel betreffend die Bescheide 2001 und 2002 einzugehen. Eine etwaige Beeinträchtigung berechtigter Interessen der Partei durch die Zurückverweisung an die erste Instanz ist hingegen aus der Aktenlage nicht zu erkennen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht kann gemäß § 284 Abs…
…abgewiesen, weil "der zu ersetzende Einkommensteuerbescheid vom 21.6.2004 (Anm. gemeint wohl 26.1.2004) vom UFS und vom VwGH bestätigt worden sei". Die Amtspartei ist daher davon ausgegangen, dass der antraggegenständliche Bescheid nicht inhaltlich rechtswidrig ist, was jedoch ein Abweisungsgrund ist (s. Ritz…