…bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Die handelsrechtliche Judikatur sieht die Verwendung von Gesellschaftsmitteln für eigene Zwecke des Geschäftsführers als unzulässig an (OGH, RdW 1986, 97) - die Parallele zur abgabenrechtlichen verdeckten Ausschüttung ist diesbezüglich klar erkennbar (Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG-Kommentar…
…das von außen (durch den Gesellschafter) der Kapitalgesellschaft zugeführt wird, und Gewinnen, die in der Kapitalgesellschaft erzielt und gegebenenfalls thesauriert werden. Die Einlage (dh Außenfinanzierung) wird im Wege der Einlagenrückzahlung, der Gewinn (dh Innenfinanzierung) im Wege der Gewinnausschüttung (oder verdeckten Ausschüttung) an den Gesellschafter ausgeschüttet…
…ist die Leistung - ungeachtet einer allfälligen Bezeichnung als Darlehen bzw. Kontokorrentkredit - als verdeckte Ausschüttung anzusehen. Bei der Beurteilung eines Darlehens- bzw. Kreditvertrages für steuerliche Zwecke ist nach Lehre und Rechtsprechung stets vom Gesamtbild der Verhältnisse auszugehen. Demnach ist ein Darlehens- bzw. Kreditvertrag mit steuerlicher Wirkung…
…nicht zur Haftung für Abgaben herangezogen zu werden, deren Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin feststeht und deren Nichtentrichtung durch ihn verursacht wurde. Dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" kommt die Bedeutung "öffentliches Interesse an der Erhebung der Abgaben" zu. Die konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw sind mangels…
…5% p.a. verzinst und die entnommenen Beträge zwecks besserer Verzinsung auf ein Sparbuch gelegt werden. Diese Entnahmen wurden von der Betriebsprüfung als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen, da bei Geschäften zwischen nahen Angehörigen für die Anerkennung solcher Verträge ein Fremdvergleich anzustellen wäre. Die Vereinbarungen müssten nach…
…es sich um verdeckte Ausschüttungen an die Gesellschafter gehandelt habe, liege keine Haftung des Bw. vor. Es sei eben nicht möglich gewesen, die betrügerischen Handlungen von RR, AB und GM so rechtzeitig zu enttarnen, dass sie gestoppt bzw. unterbunden hätten werden können. Durch die in…
…Gutachten werde Silva K. vorgeworfen, im Zeitraum 1.10.1991 bis 30.9.1994 insgesamt S 2.848.860,22 für private, nicht betriebliche Zwecke aus der Kasse entnommen zu haben, wobei diese Entnahmen zum Teil als Akontozahlungen auf dem Verrechnungskonto von Ing. Helmut E…
…durch Ausschüttungen oder sonstige Verwendungen laufend fortzuschreiben hat. Das Evidenzkonto dient somit der übersichtlichen Erfassung und Evidenthaltung. Die Bw. bringt in diesem Zusammenhang vor, dass sich in der Bestimmung des § 4 Abs. 12 EStG 1988 keinerlei Regelungen darüber finden würden, dass in einem Ausschüttungsbeschluss für…
…dieser verdeckten Ausschüttungen erfolgte an den Bw., weil dieser über das Schwarzgeldkonto bei der Oberbank alleinige Verfügungsmacht gehabt und er die entsprechenden Barbehebungen vorgenommen hätte (Tz 27 des Prüfungsberichtes). Von den genannten Erlöszurechnungen abgesehen kam es aus Anlass der Betriebsprüfung auch noch zu Vorsteuerkürzungen für…
…2 KStG 1988 ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung ob das Einkommen - entnommen oder - in anderer Weise verwendet wird. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle unmittelbaren oder mittelbaren, nicht ohne weiteres als Ausschüttungen von Gewinnanteilen erkennbaren Zuwendungen aus dem Vermögen einer Körperschaft an die…
…bestünden. Bereits im Jahr 2006 wurde dem Finanzamt der Verdacht von Schwarzumsätzen (auch) im gegenständlichen Pizzalokal bekannt. Das Finanzamt führte daraufhin für die Jahre 2002 bis 2004 eine Außenprüfung durch, aus der sich Umsatzzuschätzungen und verdeckte Gewinnausschüttungen für die geprüften Jahre ergaben. Das Finanzamt folgte…
…von Sanierungsarbeiten und Übernahme der daraus resultierenden Aufwendungen wurde durch die Bw. im Jahr 2000 bzw. 2001 als Gegenleistung für die seit 1995 erfolgte Mietreduktion erfüllt. Die Übernahme der Sanierungsaufwendungen stellt somit keine Zuwendungen an die Anteilsinhaber der Bw. dar. Der Tatbestand der verdeckten Ausschüttung…
…11.8.1993, 91/13/0005). Auch diese Voraussetzungen treffen im Streitfall nicht zu. Die in der Kapitalrücklage ausgewiesenen Gesellschaftsmittel (Firmenwert) entsprechen steuerlichen Gewinnen, die erst in der Zukunft realisiert werden. Derartige Mittel, die durch Ausübung von unternehmensrechtlichen Wahlrechten (§ 202 HGB) lukriert werden, können nach…
…dass auch nach Ansicht des Finanzamtes unstrittig sei, dass die Kapitalerhöhung aus GeseIlschaftsmitteln durch Gewährung von Freianteilen bzw. Gratisaktien (Kapitalberichtigung) nach dem Kapitalberichtigungsgesetz (BGBL Nr. 171/1967) gemäß § 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988 als steuerfreie Ausschüttung, verbunden mit einer Wiedereinlage in die Gesellschaft…
…Begründung ab: Ertragsteuerlich gelte der Erwerb von Anteilen aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln als Doppelmaßnahme (Ausschüttung und folgender Einlage). Gemäß § 30 Abs. 6 und § 31 Abs. 7 EStG 1988 werde die - der Theorie der Doppelmaßnahme entsprechende - Einlage nicht als (zusätzliche) Anschaffungskosten für die Neuanteile berücksichtigt…
…einen Betrag von € 42.601,00 zur Anlastung gebracht, was bedeuten würde, dass von einem enorm hohen Betriebsgewinn der beiden Jahre verdeckte Ausschüttungen an beide Gesellschafter vorgenommen worden wären. Der Bw. weise diesbezüglich wiederum auf die Daten der Vorjahre hin, welche sicherlich für die…
…AfA von den Forschungseinrichtungen, bezüglich welcher sich bereits ein Vermerk im Akt befindet, dass diesbezüglich eine Verböserung stattfinden sollte) anerkannt werden und ob die Abfertigungsverpflichtung für den Vorstand A der Höhe nach anerkannt wird, oder ob und in welcher Höhe allenfalls von einer verdeckten Ausschüttung…
…Kapitalertragsteuer trotz Ausschüttung von Gewinnanteilen nicht an das Betriebsfinanzamt entrichtet, liegt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.9.1954, 1254/52; 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO vor. Dass für die…
…... Nach Abs. 7 zweiter Satz gilt für Freianteile auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln § 6 Z 15 (Fettdruck durch die Berufungsbehörde). Der Bw war an der GmbH mit 50% und somit unbestritten mehr als in der von § 31 EStG 1988 geforderten Mindesthöhe beteiligt. Steuerpflicht besteht…
…fingierte Lohnzahlungen, Arbeitsaufzeichnungen außerhalb der Buchhaltung etc., festgestellt, die zu Umsatzzurechnungen, Vorsteuerkürzungen und verdeckten Ausschüttungen führten. Die Abgabenrückstände der GesmbH, für die der Bw. vom Finanzamt zur Haftung herangezogen wurde, sind somit auf grobe abgabenrechtliche Pflichtverletzungen - Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 BAO) sowie Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§…