…durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (siehe VwGH 1.7.2003, 97/13/0230). Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.10.2001, 98/14/0085, verwiesen, wonach Unrichtigkeiten nur als unzutreffende Rechtsauffassungen, widersprüchliche oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut definiert seien. Ein amtsseitig nicht korrekt mitgeführter Verlustvortrag könne in diesem Zusammenhang nicht als Unrichtigkeit dargestellt werden, da dieser in keine der oben…
…Gesetze entscheiden müsse. Bei Vorliegen einer eindeutigen Rechtslage erübrige sich wohl ein Vorhalteverfahren. Zur vertretbaren Rechtsansicht: Das FA verweise in seinen Textbausteinen darauf, dass eine unzutreffende Rechtsauffassung an Hand des Gesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu beurteilen sei. Wie bereits ausgeführt, gebe das Gesetz…
…kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. VwGH 19.01.2005, 2001/13/0235, 22.12.2004, 2004/15/0216 uam.). Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine…
…kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. VwGH 19.01.2005, 2001/13/0235, 22.12.2004, 2004/15/0216 uam.). Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine…
…Ritz3, BAO-Kommentar, Tz 4 f zu § 293b BAO). Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen. Die Unrichtigkeit kann somit im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich liegen, dh…
…ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen. Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, ist anhand des Gesetzes und…
…Bw. habe die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung richtig erklärt und jeweils offensichtlich Anträge gestellt, zusätzlich zu den Betriebsausgaben auch die Unterhaltszahlungen von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden.Das Stellen eines Antrages könne weder als Unrichtigkeit noch als unzutreffende Rechtsauffassung ausgelegt werden. Gem. § 115 BAO könne der Bw. davon…
…99/15/0255, VwGH vom 29.1.2002, 98/14/0024)."Unrichtig" ist also auch eine unzutreffende Rechtsauffassung, wobei insofern eine deutliche Abgrenzung vorzunehmen ist, als wohl unrichtige, aber vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen nicht "offensichtliche Unrichtigkeiten" sind. Die Rechtsauffassung, im streitgegenständlichen Fall sei eine Geltendmachung…
…geboten sein würde. Die Behörde, die die Auffassung vertreten habe, private Gründe würden nur eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst erscheinen lassen, hätte laut diesem Erkenntnis ihre Entscheidung auf eine wörtlich: "unzutreffende Rechtsauffassung" gestützt. Der Bw. denke, man könne davon ausgehen, dass der VwGH…
…auf die Judikatur des BFH (16.7.1964 BStBl 1964 III 634) wird dort ausgeführt, dass eine von den Organwaltern bei einer Betriebsprüfung geäußerte Rechtsauffassung prinzipiell weder als verbindliche Auffassung dem Abgabenpflichtigen gegenüber gewertet werden, noch die Bescheidbehörde bei der Gestaltung der Bescheide binden kann…
…tatsächliche Umstände. Neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung seien keine Tatsachen. Eine unzutreffende Würdigung des offen gelegten Sachverhalts lasse sich bei unveränderter Sachlage nicht im Wege der Wiederaufnahme beseitigen. 4.1.) Bereits dem "Erstprüfer" seien alle erforderlichen Unterlagen des Rechnungswesens (Belege, Kontenausdrucke, Journaldrucke…
…den WW . Bezirk in Wien habe sich offenbar an diese Rechtsauffassung gebunden gefühlt und die Einkommensteuer für 1998 und 1999 ohne den Ansatz von sonstigen Einkünften (Rentenlegat) veranlagt. 2. Weiters habe der BFH festgehalten, dass selbst rechtlich unzutreffende Auskünfte das Finanzamt binden würden, wenn eine…
…in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird; c) die Erklärung, welche Änderungen beantragt werden; d) eine Begründung. Dazu wird zunächst festgestellt, dass nach herrschender Rechtsauffassung die §§ 250 und 275 BAO lediglich dem verfahrensökonomischen Prinzip dienen sollen, wonach also für die Behörde die Erkennbarkeit der Hauptrichtung…
…würde die Besteuerung von Einlagen in die Gesellschaft bedeuten. Eine derart unzutreffende einkommensteuerliche Beurteilung des Sachverhaltes seitens der Abgabenbehörde stelle eine grob fahrlässige bis vorsätzliche Schädigung der Bw. dar (Kosten der Rechtsmittel). Tz. 25: Bilanzgewinn 1999 Der sich aus dem Betriebsvermögensvergleich ergebende Bilanzgewinn 1999 betrage…
…Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit zu schützen. Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Rechtsauffassung durch die Finanzverwaltung unbillig erscheinen lassen, wie dies zB der Fall sein kann, wenn ein Abgabepflichtiger von der Abgabenbehörde ausdrücklich zu einer bestimmten…
…offenbar insbesondere darauf ausgerichtet sei, das gegenständliche Verfahren möglichst zu verzögern. Dieser Eindruck bestätige sich auch durch den Inhalt der letzten Schriftsätze der Bw., welche eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung der Behörde gänzlich vermissen ließen. Wenn der Behörde vorgeworfen werde, die Original-Buchhaltungsunterlagen betreffend…
…durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. E 1. Juli 2003, 97/13/0230). Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt…
…Gewissheit bestünde, dass die in der Abgabenerklärung vertretene Rechtsansicht unrichtig ist. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen. Wird vom Abgabepflichtigen ein bestimmter Sachverhalt vorgetragen, so kann…
…Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. VwGH vom 1. Juli 2003, Zl. 97/13/0230). Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt…