…durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (siehe VwGH 1.7.2003, 97/13/0230). Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt…
…einen Bescheid dann und insoweit zu berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhe. Die Unrichtigkeit könne dabei sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer der Aktenlage, den sonstigen Erklärungsbeilagen oder einer, dem menschlichen Erfahrungsgut widersprechenden Sachverhaltsdarstellung bestehen…
…des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.10.2001, 98/14/0085, verwiesen, wonach Unrichtigkeiten nur als unzutreffende Rechtsauffassungen, widersprüchliche oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut definiert seien. Ein amtsseitig nicht korrekt mitgeführter Verlustvortrag könne in diesem Zusammenhang nicht als Unrichtigkeit dargestellt werden, da dieser in keine der oben…
…99/15/0255; VwGH 23.05.2007, 2004/13/0052). 2.3. Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen (VwGH 16.05.2002, 98/13/0180; VwGH 22…
…Situation nicht dazu führen kann, dass nun - entgegen dem Gesetz - der Vorsteuerabzug anerkannt wird. Insbesondere besteht bei der Abgabenfestsetzung kein Ermessen und keine Bindung an die von einer anderen staatlichen Stelle geäußerte (unzutreffende) Rechtsauffassung. Unerheblich ist auch, ob vorhersehbar war, dass der Beschwerdeführer keine zusätzlichen…
…Abgabepflichtigen auf die ursprüngliche rechtliche Beurteilung der Behörde verlassen haben. Dass das ***FA*** als zuständige Behörde in den Folgejahren eine unzutreffende Rechtsauffassung angewendet hat und deshalb die Behörde zu Lasten des Abgabepflichtigen eine Korrektur erwirken möchte, ist vom Grundsatz von Treu und Glauben gerade nicht…
…Abgabepflichtigen auf die ursprüngliche rechtliche Beurteilung der Behörde verlassen haben. Dass das ***FA*** als zuständige Behörde in den Folgejahren eine unzutreffende Rechtsauffassung angewendet hat und deshalb die Behörde zu Lasten des Abgabepflichtigen eine Korrektur erwirken möchte, ist vom Grundsatz von Treu und Glauben gerade nicht…
…1 Z 3 lit b EStG betreffe, bei dem mehr als zwei Drittel zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, stellt eine unzutreffende Rechtsauffassung dar. Der Wortlaut des § 124b Z 185 lit d EStG lautet wie folgt: d) Realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen und Derivaten gemäß § 27 Abs…
…Zusammenhalt auch nicht zu übersehen, dass seitens der Bf selbst im Vorlageantrag (unter 4.) von einer vormals "unzutreffenden Rechtsauffassung" gesprochen wird. Mangels vorhandenem Wiederaufnahmsgrund erübrigt sich auch die von der Bf mehrfach monierte "richtige Ausübung des Ermessens" im Sinne der nach § 20 BAO vorzunehmenden Interessensabwägung…
…Zusammenhalt auch nicht zu übersehen, dass seitens der Bf selbst im Vorlageantrag (unter 4.) von einer vormals "unzutreffenden Rechtsauffassung" gesprochen wird. Mangels vorhandenem Wiederaufnahmsgrund erübrigt sich auch die von den Bf mehrfach monierte "richtige Ausübung des Ermessens" im Sinne der nach § 20 BAO vorzunehmenden Interessensabwägung…
…Gesetze entscheiden müsse. Bei Vorliegen einer eindeutigen Rechtslage erübrige sich wohl ein Vorhalteverfahren. Zur vertretbaren Rechtsansicht: Das FA verweise in seinen Textbausteinen darauf, dass eine unzutreffende Rechtsauffassung an Hand des Gesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu beurteilen sei. Wie bereits ausgeführt, gebe das Gesetz…
…kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. VwGH 19.01.2005, 2001/13/0235, 22.12.2004, 2004/15/0216 uam.). Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine…
…kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen (vgl. VwGH 19.01.2005, 2001/13/0235, 22.12.2004, 2004/15/0216 uam.). Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine…
…Ritz3, BAO-Kommentar, Tz 4 f zu § 293b BAO). Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen. Die Unrichtigkeit kann somit im Rechtsbereich oder im Tatsachenbereich liegen, dh…
…ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder eindeutig gegen menschliches Erfahrungsgut sprechenden Sachverhaltsdarstellung zum Ausdruck kommen. Ob eine unzutreffende Rechtsauffassung und somit eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt, ist anhand des Gesetzes und…
…Bw. habe die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung richtig erklärt und jeweils offensichtlich Anträge gestellt, zusätzlich zu den Betriebsausgaben auch die Unterhaltszahlungen von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden.Das Stellen eines Antrages könne weder als Unrichtigkeit noch als unzutreffende Rechtsauffassung ausgelegt werden. Gem. § 115 BAO könne der Bw. davon…
…99/15/0255, VwGH vom 29.1.2002, 98/14/0024)."Unrichtig" ist also auch eine unzutreffende Rechtsauffassung, wobei insofern eine deutliche Abgrenzung vorzunehmen ist, als wohl unrichtige, aber vertretbare Rechts- oder Tatsachenbeurteilungen nicht "offensichtliche Unrichtigkeiten" sind. Die Rechtsauffassung, im streitgegenständlichen Fall sei eine Geltendmachung…
…geboten sein würde. Die Behörde, die die Auffassung vertreten habe, private Gründe würden nur eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst erscheinen lassen, hätte laut diesem Erkenntnis ihre Entscheidung auf eine wörtlich: "unzutreffende Rechtsauffassung" gestützt. Der Bw. denke, man könne davon ausgehen, dass der VwGH…
…Doppelbesteuerung führen. Dass das Verständnis des FAÖ daher nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand. Entgegen der Auffassung des FAÖ wird daher durch die von der Beschwerdeführerin vertretenen Rechtsauffassung keine "unzutreffende Anwendung legitimiert und einer korrekten Besteuerung der Boden entzogen". Ganz im Gegenteil, erst…
…Umstand, dass sich die vom Vorsitzenden zu dieser Frage vertretene Rechtsansicht nicht mit jener der Partei gedeckt hat, noch keine Befangenheit begründet und zwar selbst dann nicht, wenn diese Rechtsauffassung später im Rechtsmittelwege korrigiert werden sollte. Indizien dafür, dass der Vorsitzende nicht gewillt gewesen wäre…