…eines örtlich unzuständigen Finanzamtes sind zwar rechtswidrig, jedoch nicht nichtig (vgl Stoll, BAO Kommentar, 1994, S 587) und wird die Rechtswidrigkeit durch die Rechtskraft "geheilt" (vgl das oben angeführte Erkenntnis des VwGH vom 19.6.1985). In Kenntnis des Sachverhaltes und des durch das Finanzamt …
…einzurechnen gewesen wäre. Diese Ansicht wird auch dadurch untermauert, dass die am 31. August 2009 zur Post gegebene Berufung bereits zwei Tage danach beim (unzuständigen) Finanzamt 4/5/10 eingelangt ist, somit der Postlauf überhaupt nur zwei Tage gedauert hat. Da zusammengefasst die Berufungsfrist gemäß …
…0015). Der mit 10. August 2007 datierte und auch an das Finanzamt Baden Mödling adressierte Einspruch wurde nach Einlangen beim unzuständigen Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt und dessen Weiterleitung daher erst am "20. August 2007" beim Finanzamt Baden Mödling, somit sieben Tage nach Ablauf der Frist…
…hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie - wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung richtigerweise ausgeführt hat - auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen…
…hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie - wie das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung richtigerweise ausgeführt hat - auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen…
…unzuständigen Stelle ergangen ist, und demnach der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof verfallen (vgl. Stoll, BAO Kommentar, § 50, S 588 und die darin angeführte Judikatur des VwGH). Aus dem dargelegten wird klar, dass eine Aktenabtretung an das Finanzamt K nicht erfolgen hätte dürfen. Da das Finanzamt…
…Antrag vom 16. August 2005 bereits an ein sachlich zuständiges Finanzamt weitergeleitet. Da die Weiterleitung gemäß § 50 Abs. 1 BAO auf Gefahr des Antragstellers erfolgt, erlischt auch durch die Weiterleitung an ein zwar sachlich zuständiges, aber örtlich unzuständiges Finanzamt die Entscheidungspflicht jenes Finanzamtes, bei dem…
…als unzuständiges Finanzamt betrachtet, zudem sei die abgabenbehördliche Prüfung im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens gegen unbeteiligte Dritte - die nicht Mitunternehmer bei der X-KEG gewesen seien - erfolgt. Die Amtshandlungen des FA Gänserndorf/ Mistelbach seien somit nicht gegen den Berufungswerber gerichtet gewesen, der der Zuständigkeit des Finanzamtes…
…GebG sachlich unzuständige Finanzamt Z als "Steuerzahlung Geb" überwiesen wurde. Auf diesen Tatumstand ist im Rahmen der Ermessensübung positiv Bedacht zu nehmen. An dem daraus ableitbaren Willen zur Gebührenentrichtung ändert nämlich die Tatsache nichts, dass die Überweisung (Steuerzahlung 3.996,00 GEB, Empf: Finanzamt Z…
…diese Leistungen bei Berechnung der Erbschaftssteuer zweckgemäß zu berücksichtigen seien. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien wies die Berufung ab und führte im Wesentlichen aus, dass das Versicherungsunternehmen bezüglich dieser Versicherungen Meldungen gemäß §§ 25 und 26 ErbStG an ein unzuständiges Finanzamt erstattet hätte…
…der UID-Nummer an den Bw. Der Bw hat daher Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer. Damit ist noch zu klären, ob er den UID-Nr-Antrag beim zuständigen Finanzamt eingebracht hat, denn ein unzuständiges Finanzamt darf die UID-Nummer nicht erteilen, sondern hat nach …
…nicht aber, dass die unzuständig gewordene Behörde weiter zuständig wäre. Die unzuständige Behörde hat vielmehr das Anbringen der zuständigen Behörde gemäß § 50 BAO weiterzuleiten. Der Einkommersteuerbescheid für das Jahr 1998 vom 8.7.2007 wurde daher durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt erlassen. Dieser Bescheid ist…
…mündlichen Verhandlung vom 13. November 2008 hat die Bw im Wesentlichen bestätigt, im Tatzeitraum bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft versichert gewesen zu sein und vom Finanzamt Graz eine Steuernummer für Selbständige zugewiesen bekommen zu haben. Die Bw hat ergänzend dargetan, vor dem Beitritt Bulgariens…
…den Postkasten des Finanzamtes Linz eingeworfen hat und dieser somit auch noch innerhalb der Frist beim für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung örtlich unzuständigen Finanzamt Linz eingelangt ist. Vom Finanzamt Linz wurde der Antrag per Dienstpost zeitnah an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Freistadt Rohrbach…
…den Postkasten des Finanzamtes Linz eingeworfen hat und dieser somit auch noch innerhalb der Frist beim für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung örtlich unzuständigen Finanzamt Linz eingelangt ist. Vom Finanzamt Linz wurde der Antrag per Dienstpost zeitnah an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Freistadt Rohrbach…
…Einschreiter, der sich an eine unzuständige Stelle wendet, die Gefahr der Fristversäumnis und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Folgen (Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Band 1, Wien 1994, 591). Da dem örtlich zuständigen Finanzamt Graz-Umgebung der in Rede stehende Fristverlängerungsantrag nicht innerhalb der Berufungsfrist (letzter Tag: 9…
…bei einer unzuständigen Behörde hintanzuhalten. Die weiteren Ausführungen des Bw, er habe "seit Jahren an dieser Stelle der Finanzbehörde, in der sich auch FLDion befindet, Steuererklärungen, Berufungen etc. erfolgreich abgegeben", sind insoweit schwer nachvollziehbar, als die hier in Rede stehende Eingabe nachgewiesenermaßen beim Finanzamt W…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag). Dieser Vorlageantrag wurde an das unzuständige Finanzamt I gerichtet und bei diesem am 21. April 2006 eingebracht. Vom unzuständigen Finanzamt I wurde der Vorlageantrag sodann mittels Post an das zuständige Finanzamt K weitergeleitet. Dort wurde der Vorlageantrag mit dem Eingangsstempel…
…die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 3 zu § 50 BAO und die darin zitierte Rechtsprechung). Da der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wurde und somit rechtswidrig ist, war dieser ersatzlos aufzuheben. Salzburg, am 17. August 2006
…2001 beim unzuständigen Finanzamt eingereicht. Der Eingangsstempel weise den 02. Jänner 2007 (den letzten Tag der Fünfjahresfrist zur Abgabe einer solchen Erklärung) auf. Er habe daher unter allen Umständen die Gefahr einer verspäteten Abgabe zu tragen. Dass die Erklärung irrtümlich beim unzuständigen Finanzamt eingereicht worden…