…(die entsprechende Homepage verweist darauf, sich bei speziellen Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten an das zuständige Finanzamt zu wenden) wurde die Auskunft auf die sich die Bw. beruft von einer unzuständigen Stelle erteilt. Hinzu tritt, dass der Anwendungsbereich des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Ermessensentscheidungen…
…Ein-schreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…an die zuständige Stelle durch die Post, dann bleibt, wenn die unzuständige Behörde die Eingabe zur Weiterleitung an die zuständige Behörde spätestens am letzten Tag der Frist zur Post gibt, die Frist gewahrt, weil die Tage des Postenlaufs zur (nunmehr) richtigen Stelle nicht in die…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…ist, hat die Bw. die damit verbundenen Nachteile, "unter allen Umständen" und "in jedem Fall" zu tragen. Somit trägt der Einschreiter, der sich an eine unzuständige Stelle wendet, die Gefahr der Fristversäumnis und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Folgen (Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Band 1, Wien 1994…
…eine Einreichung dort kein Problem für ihn dargestellt hätte. Wie schon in der Berufungsvorentscheidung dargestellt wurde, hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen. Soweit sich der Bw. auf die fehlerhafte Auskunft…
…dränge sich der Verdacht auf Festsetzung durch eine unzuständige Stelle auf. Der Grundbetrag für die Landwirtschaftskammerumlage stelle eine beträchtliche zusätzliche Belastung für kleine Grundbesitzer dar. Eine solche Mehrbelastung sei in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht erfolgt. Daher stelle die Festsetzung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage einen Verstoß…
…dränge sich der Verdacht auf Festsetzung durch eine unzuständige Stelle auf. Der Grundbetrag für die Landwirtschaftskammerumlage stelle eine beträchtliche zusätzliche Belastung für kleine Grundbesitzer dar. Eine solche Mehrbelastung sei in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht erfolgt. Daher stelle die Festsetzung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage einen Verstoß…
…jedem Fall zu tragen hat. Dies gilt besonders auch für fristgebundene Anbringen. Versäumnisse der Behörden, Verzögerungen in der Weiterleitung, irrtümliche Weitersendung an eine unzuständige Stelle, die ihrerseits erst die zuständige Behörde befasst und ähnliche Versehen und Verstöße bilden die Gefahrenelemente, die der Einschreiter zu tragen…
…Entscheidung durch einen Spruchsenat werde nicht mehr länger aufrechterhalten; es werde weiters zur Kenntnis genommen, dass der Antrag auf Einstellung der Strafverfahren an die unzuständige Stelle gerichtet worden sei. Im Übrigen werde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass es dem Bf im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen…
…Entscheidung durch einen Spruchsenat werde nicht mehr länger aufrechterhalten; es werde weiters zur Kenntnis genommen, dass der Antrag auf Einstellung der Strafverfahren an die unzuständige Stelle gerichtet worden sei. Im Übrigen werde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass es der Bf im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…ist, dass die Bw. selbst den Antrag auf eine unzutreffende Grundlage gestützt und an die unzuständige Stelle gerichtet hat. Selbst wenn aber die Niederlassungsbewilligung bereits 1999 erteilt worden wäre, wäre die 60-Monatsfrist erst 2004 erfüllt gewesen. Im Übrigen wäre nicht ohne weiteres anzunehmen gewesen…
…ja auch adressiert war, oder aber bei der Abgabenbehörde II. Instanz einzubringen, um die Nachteile einer Einbringung bei einer unzuständigen Behörde hintanzuhalten. Die weiteren Ausführungen des Bw, er habe "seit Jahren an dieser Stelle der Finanzbehörde, in der sich auch FLDion befindet, Steuererklärungen, Berufungen etc…
…von dieser zur richtigen Stelle, für die Fristenberechnung nicht heranzuziehen sein (vgl. Stoll, BAO, 590). Die Beförderung eines unrichtig adressierten Schreibens an die zuständige Behörde erfolgt jedenfalls auf Gefahr des Einschreiters, sodass ein sich schon von der Form her an eine unzuständige Behörde wendender Einschreiter…
…Verkennung dieser verfahrensrechtlichen Situation die BVE vom 30.12.2004 betreffend den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9.3.2004 von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen (das Verständigungsschreiben vom 4.6.2004 war inhaltlich unrichtig) und schon wegen diesem im Rechtsmittelverfahren nicht heilbaren und in…
…Organen), die Anträge der ausländischen Gruppenmitglieder hingegen von den gesetzlichen Vertretern der "übergeordneten" Bw (Gruppenträger) unterzeichnet. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 stellte das Finanzamt antragsgemäß das Bestehen einer Gruppe zwischen den genannten (in- und ausländischen) Gesellschaften ab der Veranlagung 2005 gemäß § 9 Abs. 8…
…Pkt. 3) gewahrt ist. Die Aufhebung des Bescheides vom 2. April 2010 gemäß § 299 BAO stellt nämlich lediglich eine weitere Möglichkeit zur Erreichung des seitens der Bw offensichtlich angestrebten Zieles, neuerliche Einbeziehung der LD durch Änderung bzw. Beseitigung des Gruppenfeststellungsbescheides 2005 vom 2. April 2010…
…3/2003 E-Akt) des Bw, die Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2003 und die Folgejahre auf Null zu stellen, abgewiesen wurde. Dazu wird folgender Sachverhalt aus dem Veranlagungsakt festgestellt: In den für die Jahre 1998 bis 2000 beim Finanzamt Baden eingereichten Steuererklärungen sowie den Beilagen…