…betreffen diese nicht die Sache des gegenständlichen Verfahrens. Vielmehr hat gem § 167 f FinStrG jene Stelle diese Punkte zu würdigen, die über den hilfsweise gestellten Wiedereinsetzungsantrag abzusprechen hat. Da sowohl das Straferkenntnis vom 21.2.2022 als auch der Zurückweisungsbescheid vom 26.4.2022 das…
…(die entsprechende Homepage verweist darauf, sich bei speziellen Fragen zu persönlichen Steuerangelegenheiten an das zuständige Finanzamt zu wenden) wurde die Auskunft auf die sich die Bw. beruft von einer unzuständigen Stelle erteilt. Hinzu tritt, dass der Anwendungsbereich des Grundsatzes von Treu und Glauben auf Ermessensentscheidungen…
…Ein-schreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…an die zuständige Stelle durch die Post, dann bleibt, wenn die unzuständige Behörde die Eingabe zur Weiterleitung an die zuständige Behörde spätestens am letzten Tag der Frist zur Post gibt, die Frist gewahrt, weil die Tage des Postenlaufs zur (nunmehr) richtigen Stelle nicht in die…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…
…ist, hat die Bw. die damit verbundenen Nachteile, "unter allen Umständen" und "in jedem Fall" zu tragen. Somit trägt der Einschreiter, der sich an eine unzuständige Stelle wendet, die Gefahr der Fristversäumnis und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Folgen (Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Band 1, Wien 1994…
…2017/20/0050). Die revisionswerbende Partei hat die vorliegende Revision am 14. April 2025 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision als unzuständige Stelle mit Verfügung vom 22. April 2025 zuständigkeitshalber an das Bundesfinanzgericht übermittelt, wo diese am 23…
…eine Einreichung dort kein Problem für ihn dargestellt hätte. Wie schon in der Berufungsvorentscheidung dargestellt wurde, hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet, die damit verbundenen Nachteile unter allen Umständen zu tragen. Soweit sich der Bw. auf die fehlerhafte Auskunft…
…dränge sich der Verdacht auf Festsetzung durch eine unzuständige Stelle auf. Der Grundbetrag für die Landwirtschaftskammerumlage stelle eine beträchtliche zusätzliche Belastung für kleine Grundbesitzer dar. Eine solche Mehrbelastung sei in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht erfolgt. Daher stelle die Festsetzung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage einen Verstoß…
…dränge sich der Verdacht auf Festsetzung durch eine unzuständige Stelle auf. Der Grundbetrag für die Landwirtschaftskammerumlage stelle eine beträchtliche zusätzliche Belastung für kleine Grundbesitzer dar. Eine solche Mehrbelastung sei in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht erfolgt. Daher stelle die Festsetzung des Grundbetrages der Landwirtschaftskammerumlage einen Verstoß…
…Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet…
…Dies sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, da hier im Ergebnis die unzuständige Stelle entschieden hat. II) Der Bescheid sei daher aufzuheben und werde auch anheim gestellt die angefochtenen Erkenntnisse aufzuheben. Auf das weitere Vorbringen, wonach die Finanzstrafbehörde mit einer vorgefertigten Entscheidung in die Verhandlung gegangen sei…
…jedem Fall zu tragen hat. Dies gilt besonders auch für fristgebundene Anbringen. Versäumnisse der Behörden, Verzögerungen in der Weiterleitung, irrtümliche Weitersendung an eine unzuständige Stelle, die ihrerseits erst die zuständige Behörde befasst und ähnliche Versehen und Verstöße bilden die Gefahrenelemente, die der Einschreiter zu tragen…
…Das Schreiben an das Unternehmensserviceportal in Form eines einfachen Briefes, mit dem Betreff "Registrierung im Unternehmensserviceportal" als Antwort auf das Erinnerungsschreiben der belangten Behörde war demzufolge an eine unzuständige Stelle adressiert. Auf dieses Schreiben wurde ein Schreiben der WiEReG-Behörde an die dort genannte E…
…Das Schreiben an das Unternehmensserviceportal in Form eines einfachen Briefes, mit dem Betreff "Registrierung im Unternehmensserviceportal" als offensichtliche Antwort auf das Erinnerungsschreiben des Finanzamtes war an eine unzuständige Stelle adressiert. Auf dieses Schreiben wurde an die dort genannte E-Mail-Adresse ein Schreiben der WiEReG…
…Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen hat. Die Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Behörde wendet…
…Entscheidung durch einen Spruchsenat werde nicht mehr länger aufrechterhalten; es werde weiters zur Kenntnis genommen, dass der Antrag auf Einstellung der Strafverfahren an die unzuständige Stelle gerichtet worden sei. Im Übrigen werde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass es dem Bf im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen…
…Entscheidung durch einen Spruchsenat werde nicht mehr länger aufrechterhalten; es werde weiters zur Kenntnis genommen, dass der Antrag auf Einstellung der Strafverfahren an die unzuständige Stelle gerichtet worden sei. Im Übrigen werde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass es der Bf im gegenständlichen Verfahren im Wesentlichen…
…des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu weisen. Diese Weiterleitung hat zwar ohne unnötigen Aufschub zu erfolgen, doch erfolgt sie auf Gefahr des Einschreiters. Trotz der Weiterleitungspflicht hat derjenige, der sich mit seinem Anbringen an die unzuständige Stelle wendet…