…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium…
…machen, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren, ebenfalls ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Ausmaß von drei Monaten darstellen, jedoch muss dies grundsätzlich von den Universitäten mit dem amtlichen Vordruck nachgewiesen werden. Der Vizerektor für Lehre der Veterinärmedizinischen Universität Wien Prof.K. vertrat…
…der fehlenden Zulassung zum Wunschstudium ein unabwendbares oder unabsehbares Ereignis zu erblicken ist, das die Verlängerung der Studienzeit um zumindest ein Semester bewirkt. Vom zuständigen Bundesministerium wurde erlassmäßig verfügt, dass auch eine individuelle Studienbehinderung im Lehr- und Prüfungsbetrieb ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellen kann…
…überhaupt nicht zugänglich. Es seien auch keinerlei (der vom Bf. angebotenen) Beweisaufnahmen zu den Behauptungen im Wiedereinsetzungsantrag durchgeführt worden und treffe den Bf., der durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, nämlich dadurch, dass seine zum Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung an der Abgabestelle anwesende Ehegattin…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass dem Beschuldigten ein Verschulden an der Versäumung zur Last…
…des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur…
…glaubhaft dazulegen, welches unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis ihn daran gehindert hat, die Strafverfügung vom 24.9.2007 rechtzeitig zu beeinspruchen. Er hat weiters nicht ausgeführt, wann er vom Wegfall dieses Ereignisses Kenntnis erlangt hat. Beides sind nach der obangeführten Gesetzesbestimmung wesentliche Kriterien für die Gewährung…
…oder unabwendbares Ereignis verlängert werden. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Gründe für die Verlängerung der höchstzulässigen Studiendauer eines Abschnittes können ua ein Auslandstudium, die Zeit der Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bzw ein unvorhergesehenes…
…dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ereignis im Sinne des…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…unmöglich machen, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren, stellen diese sohin für den Studierenden im Sinne des FLAG 1967 ebenfalls ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Ausmaß von drei Monaten dar, das grundsätzlich zur Verlängerung des Familienbeihilfenbezuges um ein Semester führt. Da solche…
…Oktober 2003 hat das Finanzamt den Wiedereinsetzungsantrag abgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass dem Antrag das Vorliegen eines - gesetzlich geforderten - unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht entnommen werden könne. Im Übrigen liege nicht bloß ein leicht fahrlässiges Verschulden vor und sei das Verschulden des…
…dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Unvorhergesehen ist ein Ereignis, das die Partei nicht einberechnet hat und dessen Eintritt sie auch unter Bedachtnahme auf die ihr persönlich zumutbare Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht erwarten konnte (VwGH vom 17.2…
…jene Semester miteinzubeziehen, für die infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses eine vollständige Studienbehinderung vorgelegen ist. Wie bereits im Sachverhalt dargestellt und sowohl aus den ärztlichen Bestätigungen als auch aus den Krankenhausentlassungsscheinen und dem gerichtlichen Unterbringungsbeschluss hervorgehend, war S von Sommersemester 2003 bis einschließlich Sommersemester…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…einen Rechtsnachteil erleidet (hier: der Verlust seines Rechtes, die Entscheidung des Spruchsenates in einem Berufungsverfahren einer Überprüfung unterziehen zu lassen) und glaubhaft macht, dass er durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass dem Beschuldigten ein Verschulden an der Versäumung zur…