…der wahrscheinliche Plan des Beschuldigten, auf rechtswidrige Weise durch entsprechende Scheinrechnungen, Abgabenverkürzungen herbeizuführen, als bloß - in der Gesamtschau relativ untauglicher - Versuch. Hält man sich weiters vor Augen, dass mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit auch die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, dass K infolge Verletzung…
…habe die Tat als versuchten Betrug qualifiziert, weil durch die Kenntnis und das Einschreiten des Detektivs ein Vermögensschaden ausgeschlossen gewesen sei. Im vorliegenden Fall sei der Erfolg durch die Kenntnis und das Einschreiten der Zollbehörde verhindert worden. Es liege jedenfalls ein relativ untauglicher Versuch vor…
…Da es sich außerdem bei der Bf. vom Zollamt vorgeworfenen Tathandlung um ein Fahrlässigkeitsdelikt handelt, wäre diese allenfalls als (untauglicher) "Versuch" zu werten, was aber der Bestimmung des § 13 Abs.1 FinStrG zufolge keineswegs zu einer Strafbarkeit führen hätte können. Für den Unabhängigen Finanzsenat steht…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für März 2006 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 502,92 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Zumal in…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für August 2008 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 419,23 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Auch ein…
…sei eine derartige Steuerpflicht niemals entstanden und damit auch nicht relevant. Aus diesem Grund könne auch von keiner versuchten Hinterziehung ausgegangen werden, da diese einerseits Vorsatz erforderte, was im vorliegenden Fall bereits zweifelhaft sei, andererseits selbst bei Bejahung eines Tatvorsatzes ein absolut untauglicher Versuch nach …
…das Motiv gehabt hätte, durch nicht abheben seines Telefons oder nicht beantworten von E-Mails oder Poststücken die Einbringlichkeit von Abgaben zu gefährden, so sei dies nicht nur ein absolut untauglicher Versuch, sondern auch das persönliche - unbeachtliche - Motiv des Obmanns gewesen, und keine Handlung mit…
…bezeichnen. Als Rechnungsausstellerin für L.P. ist die Bw erstmals im Jahr 1999 in Erscheinung getreten. Aufgrund obiger Darlegungen wird die Rechnung vom 30.12.2005 als untauglicher Versuch angesehen, gegen die vielfache Beurteilung als Scheingeschäft auf der Sachverhaltsebene mit Bestemm nachschieben zu wollen. Diese…
…M. die Existenz solcher in der Slowakei besichtigter B. Geräte bescheinigen soll, als letzter untauglicher Versuch zu qualifizieren, dass im Berufungsfall tatsächlich Umsatzgeschäfte über die in Rede stehenden Leistungsverstärker in dem festgestellten Ausmaß zustande gekommen waren. Die in § 12 Abs. 1 UStG 1994 für einen…
…355.136,87 angeboten wurden, nur als untauglicher Versuch gewertet werden, keinen Zweifel an der Gefährdung der Einbringlichkeit zu erwecken. Mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen infolge gegebener Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben war es der Abgabenbehörde zweiter Instanz auch verwehrt, allenfalls höhere als die angebotenen…
…der Jahreserklärung, siehe unten - für Jänner 2010 ein Umsatzsteuerguthaben in Höhe von -€ 104,27 zu errechnen gewesen wäre. So gesehen, könnte lediglich ein relativ untauglicher Versuch, bedingt vorsätzlich eine vermeintliche Zahllast nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit zu entrichten, vorgelegen haben. Auch ein…
…Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat, können angesichts des Abgabenrückstandes und der wiederholten Nichteinhaltung gewährter Zahlungsvereinbarungen, das gesamte Berufungsvorbingen nur als untauglicher Versuch gewertet werden, keinen Zweifel an der Gefährdung der Einbringlichkeit zu erwecken. Besteht eine Gefährdung der Einbringlichkeit, dann ist für die Gewährung von…
…Zeitpunkt ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden hat, können angesichts des Abgabenrückstandes von derzeit € 73.158,71 und der Nichtzahlung der angebotenen Raten von € 300,00 nur als untauglicher Versuch gewertet werden, keinen Zweifel an der Gefährdung der Einbringlichkeit zu erwecken…
…E. die Existenz solcher in der Slowakei besichtigter B. Geräte bescheinigen soll, als letzter untauglicher Versuch zu qualifizieren, dass im Berufungsfall tatsächlich Umsatzgeschäfte über die in Rede stehenden Leistungsverstärker in dem festgestellten Ausmaß zustande gekommen waren. Die in § 12 Abs. 1 UStG 1994 für einen…
…abgabenrechtlichen Pflichten das Unterbleiben einer Ermittlung der Bemessungsgrundlagen und notwendigerweise in der Folge einer Übersendung von Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen veranlasst hat. Einer sicherer Nachweis derartiger relativ untauglicher Versuche an Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für bestimmte Voranmeldungszeiträume (welche?) ist aber auch hier nicht zu führen…
…den Vorgang grundsätzlich als bloß versuchte Hinterziehung von Umsatzsteuer aus Lieferungen des Beschuldigten zu sehen, wobei aber möglicherweise - so dies als bloß relativ untauglicher Versuch gesehen werde - der strafbestimmende Wertbetrag mit Null festzusetzen wäre (Verweis auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens bei Abänderung des…
…L. die Existenz solcher in der Slowakei besichtigter B. Geräte bescheinigen soll, als letzter untauglicher Versuch zu qualifizieren, dass im Berufungsfall tatsächlich Umsatzgeschäfte über die in Rede stehenden Leistungsverstärker in dem festgestellten Ausmaß zustande gekommen waren. Die in § 12 Abs. 1 UStG 1994 für einen…
…LP und die Bw als rechtsuneinsichtig zu bezeichnen. Als Rechnungsausstellerin für LP ist die Bw erstmals im Jahr 1999 in Erscheinung getreten. Aufgrund obiger Darlegungen wird die Rechnung vom 30.12.2005 als untauglicher Versuch angesehen, gegen die vielfache Beurteilung als Scheingeschäft auf der Sachverhaltsebene…
…Verletzung solcher abgabenrechtlicher Pflichten von [der Beschwerdeführerin] das Tatbestandselement ua der Tathandlung der Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG) oder der fahrlässigen Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG) erfüllt hat, bzw. ob sie als untauglicher Versuch (§ 13 FinStrG) einzustufen ist, ist Gegenstand unserer Beschwerde. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will…
…Oktober 2004 auf Null herabzusetzen gewesen wären. Die Rechtmäßigkeit wirksamer Abgabenfestsetzungen dürfe aber im Abrechnungsbescheidverfahren nicht mehr geprüft werden. Dies sei ein untauglicher Versuch, im Weg der Bekämpfung des Abrechnungsbescheides nachzuholen, was zuvor in einem anderen Verfahren versäumt worden sei (VwGH 19.6.1985, 82…