…gelegen, durch konkrete überprüfbare Behauptungen bzw. Nachweise darzulegen, dass ihn kein Verschulden an der in der Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuergutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 1998 gelegenen Pflichtverletzung trifft. Der Bw. hat in der gegenständlichen Berufung dazu lediglich ausgeführt, dass erst…
…verspätet und unrichtig) gemeldet wurde. Es ergibt sich daher für diesen Monat ein Verkürzungsbetrag von € 8.335,00 gegenüber der von der von der Buchhalterin errechneten Umsatzsteuerzahllast. Dieser Verkürzungsbetrag wurde unter vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und zeitgerechten Umsatzsteuervoranmeldung nicht offen…
…Tat entdeckt ist, der Nachreichung einer richtigen Jahreserklärung im Berufungsverfahren kann daher nicht mehr das Benefiz des Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zukommen. Werden unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen zu niedrig entrichtet, stellt dieses Verhalten nur dann eine Abgabenhinterziehung nach § 33…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 01-12/2002 iHv € 13.700,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…anlässlich der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens die genaue Höhe des Verkürzungsbetrages noch nicht feststehen muss. Strittig ist jedoch der Vorwurf der Bf stehe mit den lt. Betriebsprüfungsniederschrift festgestellten gefälschten Rechnungen in unmittelbarem Zusammenhang die in weiterer Folge zu unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen geführt haben. Vorweg ist darauf hinzuweisen…
… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Nichtabgabe bzw. Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 1998 in Höhe von S 36.192,00, 01-03/99 in Höhe von S 44.928,00 und 04/99 in Höhe von S 3.871,00 eine Verkürzung…
…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im Einleitungsbescheid werde der Verdacht damit begründet, als unterjährig unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden seien. Tatsächlich würden jedoch unterjährig richtige UVA`s abgegeben werden, wie auch die im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführte Umsatzsteuernachschau…
…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im Einleitungsbescheid werde der Verdacht damit begründet, als unterjährig unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden seien. Tatsächlich würden jedoch unterjährig richtige UVA`s abgegeben werden, wie auch die im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführte Umsatzsteuernachschau…
…21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume August bis Dezember 2004 und Jänner bis Oktober 2005 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, und zwar für den Zeitraum 8-12/2004 iHv. € 7.590,70 und…
…waren aber die Umsatzsteuervoranmeldungen betreffend Februar bis Dezember 1997 (Jänner 1997 ist nicht relevant) samt und sonders unrichtig gewesen, da SCH den Großteil der inländischen Umsätze darin verschwiegen hatte. Offenkundig handelte er mit dem Anfangs des Jahres 1997 gefassten Tatplan, mittels falscher Umsatzsteuervoranmeldungen Guthaben für…
…Vorsteuerabzug sei daher verwehrt worden. Daraus errechne sich der im Spruch angeführte Hinterziehungsbetrag, den der Bw. durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen vorsätzlich bewirkt habe, wobei er den Eintritt der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Im Zuge einer Besprechung mit Organen der…
…UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuern für den Zeitraum Jänner bis April 2003 in Höhe von € 6.363,99 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Er habe hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG herbeigeführt ausreichend begründet. In subjektiver Hinsicht geht der Referent beim Unabhängigen Finanzsenat davon aus, dass die Beschuldigte bewusst unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat und im Wissen um die entstandenen Zahllasten, Abgabengutschriften gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Die Bf. arbeitet nämlich…
…Voranmeldungszeiträume Jänner bis September 2005 berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen sowie für die Voranmeldungszeiträume Oktober 2005 bis März 2006 erstmalig Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Am 20. April 2007 wurde über die Primärschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet. Das abgabenbehördliche Prüfungsverfahren ergab, dass unrichtige bzw. keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden und die im Einleitungsbescheid…
…K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht, er habe im Jahr 2005 durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. € 13.810,24 bewirkt. In subjektiver Hinsicht begründete das Finanzamt den Bescheid damit…
…Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 8 - 12/1997 und 6/1998 eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume 8 - 12/1997 in Höhe von ATS 52.193.-sowie für den Zeitraum 6/1998 in Höhe von ATS 1.781.-zusammen sohin ATS 53…
…immer wieder einzelne Geschäftsfälle nicht oder nur teilweise in dem für den Fiskus vorgesehenen Belegwesen erfasst und solcherart veranlasst, dass immer wieder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, falsche Umsatz- und Einkommensteuererklärungen erstellt und dem Finanzamt übermittelt und letztendlich von der - den Angaben…
…dass er über seine Verhältnisse gelebt habe. Jedenfalls habe er es bewerkstelligt, dass - wie ihm vorgeworfen wird - von seiner Steuerberaterin unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt worden sind mit entsprechend hohen rechtswidrigen Umsatzsteuerguthaben, welche er sich in der Regel auszahlen habe lassen. Er sei aufgrund finanzieller und privater…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Zum Tatvorwurf, der Beschwerdeführer habe unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht, woraus die Nachforderungen an Umsatzsteuer laut Jahreserklärungen für 2007 und 2008 resultiert hätten, ist Folgendes festzuhalten: Mit Umsatzsteuerbescheid für 2007 vom 28. November 2008 wurde die Umsatzsteuer mit €…
… weiters seien in den Zeiträumen 01-12/2004 und 01-12/2005 keine bzw. unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und auch keine entsprechenden Vorauszahlungen geleistet worden. Somit sei der Verdacht der oben angeführten Finanzvergehen in objektiver Hinsicht gegeben. Aufgrund seiner mehrjährigen unternehmerischen Erfahrung habe der Beschwerdeführer wissen…