…Bw. ist schuldig, sie hat als Geschäftsführerin der Fa.I. vörsätzlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Mai 2001 zu Unrecht eine Abgabengutschrift in Höhe von € 36.672,16 geltend gemacht und hiemit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…gelegen, durch konkrete überprüfbare Behauptungen bzw. Nachweise darzulegen, dass ihn kein Verschulden an der in der Geltendmachung ungerechtfertigter Vorsteuergutschriften durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 1998 gelegenen Pflichtverletzung trifft. Der Bw. hat in der gegenständlichen Berufung dazu lediglich ausgeführt, dass erst…
…verspätet und unrichtig) gemeldet wurde. Es ergibt sich daher für diesen Monat ein Verkürzungsbetrag von € 8.335,00 gegenüber der von der von der Buchhalterin errechneten Umsatzsteuerzahllast. Dieser Verkürzungsbetrag wurde unter vorsätzlicher Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und zeitgerechten Umsatzsteuervoranmeldung nicht offen…
…UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuern für den Zeitraum Jänner bis April 2003 in Höhe von € 6.363,99 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Er habe hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…b FinStrG wäre im gegenständlichen Fall zur Verwirklichung der subjektiven Tatseite erforderlich gewesen, dass der Bw. bei Abgabe der unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2004 am 9. Februar 2005 den Vorsatz hatte, eine ungerechtfertigte Abgabengutschrift von im gegenständlichen Fall € 2.811,45 geltend zu machen. Zutreffend…
…Tat entdeckt ist, der Nachreichung einer richtigen Jahreserklärung im Berufungsverfahren kann daher nicht mehr das Benefiz des Strafaufhebungsgrundes der Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zukommen. Werden unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen zu niedrig entrichtet, stellt dieses Verhalten nur dann eine Abgabenhinterziehung nach § 33…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 01-12/2002 iHv € 13.700,-- bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
… 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Nichtabgabe bzw. Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume 1998 in Höhe von S 36.192,00, 01-03/99 in Höhe von S 44.928,00 und 04/99 in Höhe von S 3.871,00 eine Verkürzung…
…anlässlich der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens die genaue Höhe des Verkürzungsbetrages noch nicht feststehen muss. Strittig ist jedoch der Vorwurf der Bf stehe mit den lt. Betriebsprüfungsniederschrift festgestellten gefälschten Rechnungen in unmittelbarem Zusammenhang die in weiterer Folge zu unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen geführt haben. Vorweg ist darauf hinzuweisen…
…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im Einleitungsbescheid werde der Verdacht damit begründet, als unterjährig unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden seien. Tatsächlich würden jedoch unterjährig richtige UVA`s abgegeben werden, wie auch die im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführte Umsatzsteuernachschau…
…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Im Einleitungsbescheid werde der Verdacht damit begründet, als unterjährig unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben worden seien. Tatsächlich würden jedoch unterjährig richtige UVA`s abgegeben werden, wie auch die im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführte Umsatzsteuernachschau…
…21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe bzw. Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume August bis Dezember 2004 und Jänner bis Oktober 2005 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer, und zwar für den Zeitraum 8-12/2004 iHv. € 7.590,70 und…
…von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Juni 2006, eine Verkürzung an Umsatzsteuer für den Zeitraum Juni 2006 in Höhe von € 48.427,34 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…waren aber die Umsatzsteuervoranmeldungen betreffend Februar bis Dezember 1997 (Jänner 1997 ist nicht relevant) samt und sonders unrichtig gewesen, da SCH den Großteil der inländischen Umsätze darin verschwiegen hatte. Offenkundig handelte er mit dem Anfangs des Jahres 1997 gefassten Tatplan, mittels falscher Umsatzsteuervoranmeldungen Guthaben für…
…und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung und eine daraus resultierende Verkürzung an Umsatzsteuer 2000 kann daher nach Senatsmeinung nicht als erwiesen angenommen werden. Dem erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Hinterziehung der Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2002 in Höhe von € 20.995,00 liegt die Feststellung einer Umsatzsteuervoranmeldungsprüfung…
…2003 bis Dezember 2004, und zwar wie sich diese aus der den Umsatzsteuerjahreserklärungen der Fa. C-GmbH zugrunde liegenden Buchhaltung ergeben den Umsatzsteuerdaten gegenüber gestellt , welche laut den für diese Zeiträume abgegebenen (teilweise unrichtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen zugrunde gelegt wurden, vorzulegen. Für diejenigen Monate, für welche sich…
…Vorsteuerabzug sei daher verwehrt worden. Daraus errechne sich der im Spruch angeführte Hinterziehungsbetrag, den der Bw. durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen vorsätzlich bewirkt habe, wobei er den Eintritt der Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Im Zuge einer Besprechung mit Organen der…
…dass rechtzeitig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen entsprechend zu entrichten sind. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen, die kein steuerliches Spezialwissen voraussetzen. Dass dies auch dem Beschwerdeführer bekannt war, ergibt sich schon daraus, dass er für die hier gegenständlichen Zeiträume - wenn auch unrichtige - Umsatzsteuervoranmeldungen eingebracht hat…
…Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet bzw. nur zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, keine oder nur unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht (in der Hoffnung, dass eine zu niedrige Schätzung erfolgen würde), sodass die bescheidmäßig…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG herbeigeführt ausreichend begründet. In subjektiver Hinsicht geht der Referent beim Unabhängigen Finanzsenat davon aus, dass die Beschuldigte bewusst unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat und im Wissen um die entstandenen Zahllasten, Abgabengutschriften gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht. Die Bf. arbeitet nämlich…