Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 26. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 11. September 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im angefochtenen Bescheid wurden Säumniszuschläge (erste…
…dass der Behörde durch eine ursprünglich unrichtige Festsetzung und Einhebung an Einkommensteuer für längere Zeit ein rechtens zustehender Betrag vorenthalten blieb und ihr für den damit verbundenen Zinsentgang ein Ausgleich geschaffen werden soll. Der Mindestbetrag von 50,- € war überschritten und die Abgabenberechnung richtig durchgeführt…
…Berufung, die als Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu werten war. In der Begründung wurde wiederum auf die unrichtige Festsetzung der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Einkommensteuerbeträgen verwiesen, weshalb alle Säumniszuschläge aufzuheben seien. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Mit Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 29. März…
…Februar 2002, 13. Juni 2003 und 5. Mai 2004 ergangen seien, eine unrichtige Festsetzung der Anspruchszinsen vorbringen möchte, ist dem vorerst zu entgegnen, dass hinsichtlich des Jahres 2000 der Erstbescheid mit 8. Februar 2002 erging, welcher mit Bescheid vom 21. August 2002 erneut geändert wurde…
…der außerhalb der gesetzlichen Regelung der Abgabenvorschreibung liegt, sondern eine persönliche Ursache wie eine schwere Krankheit zum Mangel der unrichtigen Festsetzung hinzutritt - die Einhebung als unbillig anzusehen ist. Dieses Rechtsverständnis vermischt in unzulässiger Weise die sachlich mit der persönlich bedingten Unbilligkeit. Der im Erkenntnis des…
…vom 4. November 2011 am 9. November 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die vermeintlich unrichtige Festsetzung der der Aussetzung der Einhebung zu Grunde liegenden Abgaben, ohne Einwendungen gegen den gegenständlichen Ablaufbescheid selbst vorzubringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November…
…Angaben klar erkennen, welche Unrichtigkeit, vor allem dem Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheid der Jahre 2001 bis 2003 anhafte. Die logische Folge daraus sei die unrichtige Festsetzung von Anspruchszinsen, gegen die dann natürlich ebenfalls berufen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen…
…dem beabsichtigtem Verkauf der Sanierungssachverhalt gegeben ist. Ich fasse zusammen, dass der Unbilligkeitstatbestand des § 236 nicht auf die unrichtige Festsetzung abzielt, sondern auf die Einhebung der Abgabe. In meinem Falle ist der Unbilligkeitstatbestand im Hinblick einer Berufung meines Vertreters, mit eigener Unterschrift jedoch ohne Durchlesen…
…diese in Frage stehende Rechtsgebühr in Höhe von 1.857,44 € (1.277.962 S x 2 % = 25.559 S oder 1.857,44 €) überhaupt nicht in Betracht kam, dann belastet diese unrichtige Festsetzung den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Gemäß § 289 Abs…
…erstellen hat lassen, hätte er also seinen steuerlichen Pflichten entsprochen, wäre auch die Einkommensteuererklärung erstellt und dem Finanzamt übermittelt worden. Solcherart wäre die unrichtige Festsetzung der Einkommensteuer für 2008 mit Null am mit Bescheid vom 6. August 2010 unterblieben. Es wäre am Beschuldigten gelegen, nach …
…2000 am 11. Oktober 2001 eingereicht worden, eine Festsetzung auf Grund dieser Erklärungen sei unterblieben. Anlässlich einer mit Bericht vom 11. Dezember 2001 abgeschlossenen abgabenbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, dass die eingereichten Steuererklärungen dahingehend unrichtig gewesen seien, als darin Vorsteuern sowie Betriebsausgaben, da auf Privataufwendungen…
…Primärschuldnerin und in diesem Zeitraum für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten allein verantwortlich war. Einwendungen wurden jedoch gegen die aus der Sicht der Bw. unrichtige Festsetzung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeit, gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bw. sowie gegen das ausgeübte Ermessen erhoben…
…im Zuge der Betriebsprüfung errechneten Umsatzzuschätzungen wurden als Basis zur Berechnung der Einkommensteuerverkürzungen herangezogen, wobei in den Jahren 1997 und 1998 vor Prüfungsbeginn bereits bescheidmäßige Festsetzungen auf Grund unrichtiger Jahreserklärungen erfolgt waren, somit eine vollendete Abgabenhinterziehung vorliegt (1997 umgerechnet 116,27 € und 1998 1…
…Weil die Bestimmung des § 201 BAO ein Festsetzungsverfahren für unrichtige Selbstberechnungen zum Inhalt hat, können lediglich Gründe für eine Unbilligkeit nach Lage der Sache in das Ermessen der Behörde gestellt sein. Strittig im gegenständlichen Verfahren ist nur die biersteuerrechtliche Behandlung des im Punkt 4.3…
…anlässlich der Lieferung von Textilwaren aus dem asiatischen Raum unter Verletzung der zollrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und des Artikel 199 ZK-DVO gefälschte Rechnungen asiatischer Versenderfirmen mit einem geringeren Wert als dem tatsächlich zu zahlenden Kaufpreis unter Angabe unrichtiger Frachtkonditionen an die österreichischen Empfänger bzw…
…die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land je vom 9. Juni 1997 betreffend die Festsetzung von Stundungszinsen in Höhe von S 4.426,-- und S 6.048,-- entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenbescheide bzw. Abgabenverfahren betreffend unrichtiger Annahme einer Einzelfirma, der bereits eingetretenen Verjährung bzw. der ungerechtfertigten Verlängerung der Verjährungsfrist und Unzuständigkeit des Finanzamtes gehen ins Leere, da die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht zu prüfen ist…
…liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist. Die Einwendungen des Bw gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenbescheide betreffend unrichtiger Annahme einer Einzelfirma, einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit bzw. der bereits eingetretenen Verjährung gehen ins Leere, da die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht…
…nicht herbeizuführen. Der Antrag könne nur binnen drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden. Die Versicherungssteuererklärung für 2001 sei nicht berichtigt worden. Die von der Bw. begehrte Festsetzung des Säumniszuschlages nur in Höhe der Differenz der Zahlungen habe somit nicht zu erfolgen. Die…
…rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist. Die Einwendungen des Bw gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenbescheide betreffend unrichtiger Annahme einer Einzelfirma, gehen ins Leere, da die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht zu prüfen ist. Sollten…