Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch StB., vom 26. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 11. September 2006 betreffend Säumniszuschlag - Steuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im angefochtenen Bescheid wurden Säumniszuschläge (erste…
…dass der Behörde durch eine ursprünglich unrichtige Festsetzung und Einhebung an Einkommensteuer für längere Zeit ein rechtens zustehender Betrag vorenthalten blieb und ihr für den damit verbundenen Zinsentgang ein Ausgleich geschaffen werden soll. Der Mindestbetrag von 50,- € war überschritten und die Abgabenberechnung richtig durchgeführt…
…Berufung, die als Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu werten war. In der Begründung wurde wiederum auf die unrichtige Festsetzung der den Säumniszuschlägen zugrundeliegenden Einkommensteuerbeträgen verwiesen, weshalb alle Säumniszuschläge aufzuheben seien. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Mit Einkommensteuervorauszahlungsbescheid vom 29. März…
…Februar 2002, 13. Juni 2003 und 5. Mai 2004 ergangen seien, eine unrichtige Festsetzung der Anspruchszinsen vorbringen möchte, ist dem vorerst zu entgegnen, dass hinsichtlich des Jahres 2000 der Erstbescheid mit 8. Februar 2002 erging, welcher mit Bescheid vom 21. August 2002 erneut geändert wurde…
…der außerhalb der gesetzlichen Regelung der Abgabenvorschreibung liegt, sondern eine persönliche Ursache wie eine schwere Krankheit zum Mangel der unrichtigen Festsetzung hinzutritt - die Einhebung als unbillig anzusehen ist. Dieses Rechtsverständnis vermischt in unzulässiger Weise die sachlich mit der persönlich bedingten Unbilligkeit. Der im Erkenntnis des…
…vom 4. November 2011 am 9. November 2011 rechtzeitig eingebrachten Berufung wandte sich der Berufungswerber (Bw.) im Wesentlichen gegen die vermeintlich unrichtige Festsetzung der der Aussetzung der Einhebung zu Grunde liegenden Abgaben, ohne Einwendungen gegen den gegenständlichen Ablaufbescheid selbst vorzubringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 28. November…
…Angaben klar erkennen, welche Unrichtigkeit, vor allem dem Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbescheid der Jahre 2001 bis 2003 anhafte. Die logische Folge daraus sei die unrichtige Festsetzung von Anspruchszinsen, gegen die dann natürlich ebenfalls berufen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 85 Abs. 2 BAO berechtigen…
…für 2013 - 2015". Aus der Formulierung ist abzuleiten, dass der BF vermeint, die Umsätze für 2015 seien unrichtig geschätzt worden, angefochten ist somit die vermeintlich unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer durch Schätzung. Es ist auch erkennbar, was die beantragte Änderung ist, nämlich die Veranlagung entsprechend der…
…Die Nennung der Daten zu denen D.C. durch Einreichung unrichtiger Erklärungen unrichtige Festsetzungen erwirkt hat, hat nur zu dem gegen sie geführten (in Rechtskraft erwachsenen) Verfahren Bezug nicht jedoch zu den Anlastungen gegen den Bf. Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde eine Außenprüfung…
…dem beabsichtigtem Verkauf der Sanierungssachverhalt gegeben ist. Ich fasse zusammen, dass der Unbilligkeitstatbestand des § 236 nicht auf die unrichtige Festsetzung abzielt, sondern auf die Einhebung der Abgabe. In meinem Falle ist der Unbilligkeitstatbestand im Hinblick einer Berufung meines Vertreters, mit eigener Unterschrift jedoch ohne Durchlesen…
…diese in Frage stehende Rechtsgebühr in Höhe von 1.857,44 € (1.277.962 S x 2 % = 25.559 S oder 1.857,44 €) überhaupt nicht in Betracht kam, dann belastet diese unrichtige Festsetzung den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. Gemäß § 289 Abs…
…Beschuldigte von der versuchten Abgabenhinterziehung für das Jahr 2013 mit einem Betrag von € 2.403,50 zurückgetreten, da er den Erfolg, nämlich die unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer 2013 verhinderte. Aufgrund der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts vom Versuch war das Finanzstrafverfahren somit insoweit gemäß §§ 136…
…der Abgabenbehörde, Jahressteuererklärungen einzureichen, den Plan gehabt, die Vorauszahlungen nachträglich offenzulegen und keine endgültige unrichtige Festsetzung der Umsatzsteuer im Veranlagungswege herbeizuführen, was auch geschehen ist, nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit zu widerlegen ist. Überdies besteht bei gegebener Verfahrenskonstellation ein Verböserungsverbot nach § 161…
…Daher sei dem Finanzamt kein tatsächlicher materieller Schaden entstanden, auch falls die bescheidmäßige Änderung der angefochtenen Bescheide bzw. die unrichtige Festsetzung von Umsatzsteuervoranmeldungen aus verfahrensrechtlichen Gründen unterbleiben sollte, weil materiell diese Beträge der Abgabenbehörde nicht zustünden. Schon alleine aufgrund dieser erwiesenen Tatsache sei eine Haftung…
…den erkennenden Senat steht außer Zweifel, dass die Beschuldigte mit der Einreichung der unrichtigen Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung 2009 der OG in Kauf genommen hat, dass die daraus resultierenden Festsetzungen an Einkommensteuer in unrichtiger Höhe erfolgen würden, zumal bei einer nicht ordnungsgemäßen Buchhaltung…
…erstellen hat lassen, hätte er also seinen steuerlichen Pflichten entsprochen, wäre auch die Einkommensteuererklärung erstellt und dem Finanzamt übermittelt worden. Solcherart wäre die unrichtige Festsetzung der Einkommensteuer für 2008 mit Null am mit Bescheid vom 6. August 2010 unterblieben. Es wäre am Beschuldigten gelegen, nach …
…2000 am 11. Oktober 2001 eingereicht worden, eine Festsetzung auf Grund dieser Erklärungen sei unterblieben. Anlässlich einer mit Bericht vom 11. Dezember 2001 abgeschlossenen abgabenbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, dass die eingereichten Steuererklärungen dahingehend unrichtig gewesen seien, als darin Vorsteuern sowie Betriebsausgaben, da auf Privataufwendungen…
…Primärschuldnerin und in diesem Zeitraum für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten allein verantwortlich war. Einwendungen wurden jedoch gegen die aus der Sicht der Bw. unrichtige Festsetzung der in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeit, gegen das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bw. sowie gegen das ausgeübte Ermessen erhoben…
…nicht rechtskräftig festgesetzten Anspruchszinsen, Aussetzungszinsen, und gegen die Abweisung der beim FA eingebrachten Anträge diesbezüglich, welche bis dato nicht abschließend behandelt wurden. Sowie deren unrichtige Vorschreibung / Festsetzung" richtet. Weiters wird ausgeführt, dass gegen eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichts, in der über die Umsatzsteuern, Körperschaftsteuern und Kapitalertragsteuern…
…nicht mehr relevante) Rechtswidrigkeiten lagen bei der Bescheidgestaltung des FA DS ***1*** v.02.02.2015 vor: a) Begründungsmangel der KEST-Bescheide jeweils v.02.02.2015 bzw. (unrichtige) monatsweise Festsetzung von KEST jeweils für Dezember eines Jahres: Die belangte Behörde verabsäumte es, Ermittlungen bzw…