…das Abgabenkonto der Bw. eine beträchtliche Anzahl von Buchungen aufweist mit zum Teil erheblichen Zahllasten bzw. Gutschriften. Der unabhängige Finanzsenat ist daher der Rechtsmeinung, dass das Übersehen der Fehlbuchung und die daraus resultierende unrechtmäßige Verwendung der gegenständlichen Gutschrift nicht als eine ungewöhnliche, auffallende Sorgfaltspflichtverletzung zu…
…Rechnungen vom 20. und 31. Oktober 2005 über den Kauf von zwei Fahrzeugen der Marke BMW X5 nur zum Schein und zum Zwecke der Geltendmachung eines ungerechtfertigten Umsatzsteuerguthabens bzw. einer unrechtmäßigen NOVA-Vergütung ausgestellt wurden, ohne dass ein tatsächlicher Eigentumserwerb durch den Bw. selbst gewollt…
…4. 1999, 99/15/0044) noch die Verwirklichung eines Nachsichtstatbestandes zu prüfen ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass § 215 Abs. 1 BAO ausdrücklich anordnet, wie die Verwendung von Guthaben zu erfolgen hat. In diesem Zusammenhang ist der Abgabenbehörde kein Ermessensspielraum eingeräumt. Aus den obigen Ausführungen ergibt…
…verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Abs. 3: Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist ein nach Anwendung der Abs. 1 und 2 noch verbleibendes Guthaben…
…Guthaben getilgt worden. Es verbiete sich daher in diesem Fall, einen Haftungsbescheid gegen die Bw. zu erlassen. Darüber hinaus ergebe sich aus dem gesamten Akt, dass die Gelder, die zur Zahlung der Umsatzsteuer zu verwenden gewesen wären und daher sowohl zu Recht mit dem Guthaben…
…Sinne dieser Bestimmung um keine Festsetzungs-, sondern eine Einhebungsmaßnahme handelt, mit der ausschließlich über die Verwendung eines sich aus der laufenden Abgabengebarung ergebenen Guthabens abgesprochen wird. Rückzahlbare Guthaben entstehen immer dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der…
…gehabt und frei über die Verwendung des Geldbetrages entscheiden können, so hätte der Bw. den Geldbetrag keinesfalls weiter bei der Arbeitgeberin belassen, über deren finanzielle Verhältnisse und Probleme er als Geschäftsführer bestens informiert gewesen sei. Zudem gelte für die Stundung eine Verzinsung von 1% über…
…Linien ergibt. Bescheidbeschwerden beim VwGH und Fahrten in Zusammenhang mit bei Gerichten anhängigen Verfahren sowie typische Privatfahrten sind dabei noch gar nicht berücksichtigt. Laut SV ist von der Versendung einer einzigen Mindestabnahmeverpflichtung auszugehen, sodass sich dafür nur zwei unternehmensbezogene Fahrten ergeben. In jedem Fall ist…
…Bw. ist daher - mangels weiterer Vorbringen- die unrechtmäßige Geltendmachung der Vorsteuern als schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Wenn der Bw. in seiner Eingabe vom 11. November 2009 darauf verweist, dass zum Zeitpunkt der Abdeckung der sonstigen Verbindlichkeiten nichts über die Nichtanerkennung einer Rechnung bekannt gewesen sei, ist…
…zu verwenden, die der Abgabepflichtige bei einer anderen Abgabenbehörde des Bundes hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. (3) Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so ist ein nach Anwendung der Abs. 1 und 2 noch verbleibendes Guthaben…
…seien. Die restlichen Gelder seien über Anweisung des Ilan A. an den Stiftungsrat der EACF einer entsprechenden Verwendung zugeführt worden. Andere Investmentprodukte im Zusammenhang mit der EACC seien sogenannte "Units" gewesen (Bündel von Aktien von verschiedenen US-Gesellschaften, welche zum Firmengeflecht von Ilan A. gehörten…
…seien. Die restlichen Gelder seien über Anweisung des Ilan A. an den Stiftungsrat der EACF einer entsprechenden Verwendung zugeführt worden. Andere Investmentprodukte im Zusammenhang mit der EACC seien sogenannte "Units" gewesen (Bündel von Aktien von verschiedenen US-Gesellschaften, welche zum Firmengeflecht von Ilan A. gehörten…
…2004 den Datensatz für eine UVA betreffend Juli 2004 nochmals online dem elektronischen Portal des Bundesministeriums für Finanzen übermittelte, wobei nunmehr das Datenpaket vom Rechner angenommen wurde (genannter Finanzstrafakt, Bl. 5). Ebenso stellte er auf diese Weise den Antrag, das angestrebte Guthaben von € 19…
…ist. Guthaben sind gemäß § 215 Abs. 4 BAO, soweit sie nicht gemäß Abs. 1 bis 3 zu verwenden sind, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 239 BAO zurückzuzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zu Gunsten eines…
…der Steuerfestsetzung Rechnung getragen worden. Vielmehr sei ein künstlicher Veranlagungsgrund geschaffen worden, um eine unrechtmäßige Besteuerung zu erwirken. Nachdem sich die Finanzämter B und C einer Wiederaufnahme verwehren würden, dagegen andere Finanzämter dem Wiederaufnahmeantrag bei identer Sachlage bereits stattgegeben hätten, dies eben um Rechtmäßigkeit der…
…| -244.644 S | U 07-09/1999 | 27.10.2000 | -535.572 S | Guthaben | -780.216 S Die Versendung und Zustellung der diesen Gutschriften zu Grunde liegenden ADV-ausgefertigten Bescheide durch das Finanzamt an die Bw ist nicht erweisbar…
…für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. Abs. 6 Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben…
…sich ein derartiger bei der unrechtmäßigen Geltendmachung der Aufwendungen iZm. dem Luftfahrzeug gleichsam schon aus den bisher festgestellten Sachverhaltsumständen ergibt (vgl. VwGH vom 29. Jänner 1996, 96/16/0014). Dass nämlich durch die mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen (hier: der betrieblichen Verwendung) einhergehende Übernahme von…
…für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterungen als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. Abs.6 Wurde eine Abgabenschuldigkeit durch die Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs. 1) oder Guthaben…
…Es sei mit dem Berufungswerber - offenkundig zur Vermeidung weiterer Exekutionsmaßnahmen - vereinbart worden, dass neben der Entrichtung der laufend anfallenden Abgaben monatlich S 60.000,- zur Rückstandsabdeckung geleistet werden. Durch diese formlose Zahlungsvereinbarung änderte sich zum einen nichts an der bereits eingetretenen Fälligkeit der Umsatzsteuer 06…