…Wahrheitspflicht bzw. der Pflicht zur Entrichtung oder Abfuhr von Abgaben zu entsprechen, verlangt also keineswegs eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt, die sich spezifisch auf die abgabenrechtlichen Pflichten des Steuerpflichtigen erstreckt. Belanglos bleibt…
…Finanzsenat im Rahmen des Verfahrensinstrumentes der mündlichen Verhandlung Beweiswiederholung bzw. ergänzende Beweisaufnahmen durch. Neben dem Beschuldigten selbst wurden die amtshandelnden, ehemaligen Zollwachebeamten und auch Djordje D., dieser nunmehr als Zeuge, vernommen, um durch unmittelbare Beweisaufnahmen zu gesicherten Konstatierungen zu gelangen. Obgleich der Beschuldigte durch den…
…auf die do. Begründung wird verwiesen. Eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Finanzamt ist im Abgabenverfahren nicht vorgesehen; aus diesem Grund hat eine Partei keinen Rechtsanspruch auf eine vom Finanzamt in einer mündlichen Verhandlung durchgeführte Beweisaufnahme. Mit "alle involvierten Personen" hat die Bw. die Einvernahme einer…
…Sachverständigen, vornehmen" kann. Das Abgabenverfahren ist aber dadurch gekennzeichnet, dass eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht erforderlich ist. Im Hinblick auf den Umstand, dass das FA im Rahmen seiner Stellungnahme zum Gutachten auch auf vom FA Graz-Stadt an Ort und Stelle durchgeführte Erhebungen hingewiesen hat, und…
…sei im vorliegenden Verfahren unzulässig, da sie in dem gegen den Zeugen eingeleiteten Strafverfahren getätigt worden sei. Dem ist zu entgegnen, dass nach Rechtsprechung und Lehre im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht erforderlich ist (VwGH 20.5.2010, 2006/15/0290). Die Zollbehörden dürfen daher…
…sei im vorliegenden Verfahren unzulässig, da sie in dem gegen den Zeugen eingeleiteten Strafverfahren getätigt worden sei. Dem ist zu entgegnen, dass nach Rechtsprechung und Lehre im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht erforderlich ist (VwGH 20.5.2010, 2006/15/0290). Die Zollbehörden dürfen daher…
…VwGH im Abgabenverfahren auch Beweismittel verwendet werden dürfen, die andere Behörden erhoben haben. Eine unmittelbare Beweisaufnahme im Sinne des eingewendeten Fragerechtes ist in Abgabenverfahren nicht erforderlich. Die Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit einer Partei stellt keinen Verfahrensmangel dar, weil kein persönliches Befragungsrecht von Zeugen durch…
…VwGH im Abgabenverfahren auch Beweismittel verwendet werden dürfen, die andere Behörden erhoben haben. Eine unmittelbare Beweisaufnahme im Sinne des eingewendeten Fragerechtes ist in Abgabenverfahren nicht erforderlich. Die Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit einer Partei stellt keinen Verfahrensmangel dar, weil kein persönliches Befragungsrecht von Zeugen durch…
…VwGH im Abgabenverfahren auch Beweismittel verwendet werden dürfen, die andere Behörden erhoben haben. Eine unmittelbare Beweisaufnahme im Sinne des eingewendeten Fragerechtes ist in Abgabenverfahren nicht erforderlich. Die Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit einer Partei stellt keinen Verfahrensmangel dar, weil kein persönliches Befragungsrecht von Zeugen durch…
…März 2003, 2004/16/0252). Eine unmittelbare Beweisaufnahme mit dem in der Beschwerdeschrift eingewendeten Fragerecht ist demnach im Abgabenverfahren nicht erforderlich. Die Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit eines Beschwerdeführers stellt keinen Verfahrensmangel dar, weil kein persönliches Befragungsrecht von Zeugen durch den Abgabepflichtigen oder seinen Vertreter…
…der konkreten Berufungssenatsentscheidung zu Grunde zu legen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht vorgeschrieben ist, es können demnach auch die in einem anderen, gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren erhobenen Beweise und Ergebnisse Berücksichtigung finden (vgl…
…der konkreten Berufungssenatsentscheidung zu Grunde zu legen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht vorgeschrieben ist, es können demnach auch die in einem anderen, gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren erhobenen Beweise und Ergebnisse Berücksichtigung finden (vgl…
…Wie auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 8.7.2009, 2006/15/0264, ausgeführt hat, ist eine unmittelbare Beweisaufnahme im Abgabenverfahren nicht erforderlich, weshalb eine Verwertung von Beweismitteln, die in einem anderer Verfahren gewonnen wurden, zulässig ist. Im gegenständlichen Fall wurden die Aussagen des…
…2.2002, 2001/14/0207). Wie auch der VwGH in seinem Erkenntnis vom 8.7.2009, 2006/15/0264, ausgeführt hat, ist eine unmittelbare Beweisaufnahme im Abgabenverfahren nicht erforderlich, weshalb eine Verwertung von Beweismitteln, die in einem anderer Verfahren gewonnen wurden, zulässig ist. Im gegenständlichen…
…Im abgabenrechtlichen Verfahren ist auf die Bestimmung des § 183 BAO zu verweisen. Demnach sind Beweise von Amts wegen oder auf Antrag aufzunehmen. Im Abgabenverfahren ist keine unmittelbare Beweisaufnahme erforderlich; es dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben (z.B. Auswertung von Zeugenaussagen…
…der UFS der steuerlichen Vertreterin des Berufungsführers folgenden Vorhalt: "Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben. Eine unmittelbare Beweisaufnahme ist nicht erforderlich. Die Einvernahme des Berufungsführers wird daher unterbleiben, da es ihm freisteht in jedem Stadium des Verfahrens alles vorzubringen…
…Seitens der Abgabenbehörde erster Instanz wurde eine Besichtigung der berufungsgegenständlichen Anlagen durchgeführt und diesbezüglich eine Fotodokumentation und eine Stellungnahme zur Berufung erstellt. Ein neuerlicher Augenschein durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wird daher nicht durchgeführt, da eine unmittelbare Beweisaufnahme im Abgabenverfahren nicht erforderlich ist. (vgl. Ritz…
…ist, so ist er darauf hinzuweisen, dass im Abgabenverfahren eine unmittelbare Beweisaufnahme nicht erforderlich ist. Das sogenannte Überwachungsprotokoll enthält das Datum und die Uhrzeit der Beobachtungen sowie den Inhalt der Beobachtungen. Sämtliche Beobachtungen beziehen sich auf die An- bzw Abwesenheit des Berufungsführers in W. Dieses…
…den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Bei der Ermittlung des strafrelevanten Sachverhaltes - wobei eine ausschließlich unmittelbare Beweisaufnahme dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren fremd ist - hat der Berufungssenat gemäß § 98 Abs.3 FinStrG unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach…
…fraglichen Grundaufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Vorwurf gerichtlich strafbarer Handlungen und nicht im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen Sachverhalten gemacht hat, eine weitere Befragung erforderlich machen sollte, ist nicht nachvollziehbar. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass eine unmittelbare Beweisaufnahme im Abgabenverfahren nicht erforderlich ist (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung², …