…90/15/0155). Das Heranziehen des Vergleichspreises des von der Bw. verkauften Liegenschaft EZ 101 hat nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates wegen des Vorliegens ungewöhnlicher Verhältnisse in Form der bestehenden Nachtragsvereinbarung zum Liegenschaftserwerb, zu unterbleiben. Unbeachtlich erscheint dem UFS auch der Hinweis der Bw, dass…
…September 2004, 99/15/0240, trifft den Abgabepflichtigen gegenüber der Abgabenbehörde bei Vorliegen ungewöhnlicher Verhältnisse eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Der belangten Behörde ist es in diesem Zusammenhang nicht aufgegeben, im naturwissenschaftlichmathematisch exakten Sinn die tatsächliche Beschaffenheit der bezogenen und anschließend weiter gelieferten und ausgeführten Gegenstände nachzuweisen…
…allerdings nicht als Glaubhaftmachung gelten lassen. Dies insbesondere dann nicht, wenn Denkgesetze oder allgemeines menschliches Erfahrungsgut eher gegen den behaupteten Sachverhalt sprechen. Behauptet ein Abgabenpflichtiger ungewöhnliche Geschehensabläufe, liegt es daher an ihm, sich nicht auf eine bloße Behauptung zu beschränken, sondern die Behörde durch konkrete…
…Zeuge unter Wahrheitspflicht, wenngleich nur vermutet hat, wäre unter fremdüblichen Bedingungen des Wirtschaftslebens tatsächlich nicht nur ungewöhnlich sondern geradezu absurd. Das vorgebrachte Motiv (wirtschaftliche Situation des Gatten wegen Insolvenz und Strafverfahrens) zeigt Umstände auf, die unter Fremden Darlehensgebern noch zu wesentlich verschärften Darlehenskonditionen, mit einer…
…alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/16/0249). Darunter sind Verhältnisse zu verstehen, die geeignet sind, den Preis für ein Wirtschaftsgut abweichend von den allgemeinen Marktverhältnissen zu beeinflussen, zB…
…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…
…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…
…Beurteilung geht, ob hier (noch) von einem ernsthaften und zielstrebigen Bemühen des Kindes, sein Ausbildungsziel zu erreichen, gesprochen werden kann, allerdings erfordert dies, da es sich dabei jedenfalls um ungewöhnliche Verhältnisse (vgl. VwGH 30.5.1995, 92/13/0200; 24.3.1998, 97/14/0116;…
…Schriftstück sei tatsächlich verfasst und kouvertiert worden, aber keine objektivierbaren Hinweise auf die näheren Umstände der tatsächlichen Postaufgabe. Auffallend erscheint in diesem Zusammenhang außerdem das geradezu "gehäufte" Auftreten außergewöhnlicher Umstände bzw. ungewöhnlicher Verhältnisse (siehe dazu z.B. VwGH v.30.5.1995, 92/13/0200)…
…zu (VwGH 26. 7. 2000, 95/14/01459). Wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzeln im Ausland haben oder ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann, oder die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens nicht in Einklang zu bringen sind, sind die Mitwirkungs…
…Juni 1995 beim Hauptzollamt Innsbruck sein Gesamtvermögen mit 75,000.000 S angegeben hat, so scheint das zum 1. Jänner 1993 im Schätzungsweg angesetzte Vermögen tatsächlich geeignet die konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse zum besagten Stichtag widerzuspiegeln. Die jeder Schätzung immanente Ungenauigkeit hat der Einschreiter aber hinzunehmen…
…sind, weshalb erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen besteht. Dieser Verpflichtung hat der Bw. aber nicht entsprochen. Eine derartige Mitwirkungspflicht besteht aber auch dann, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen oder wenn die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen (vgl. Ritz, BAO Kommentar…
…Der Umstand, dass über Anweisung eines Klienten in einer Steuerberatungskanzlei Rechnungen ausgestellt werden, sei dahingehend nichts ungewöhnliches und wahrscheinlich im Berufsalltag auch gar nicht so wenig verbreitet, als diese bei Kontenabstimmungen in anderen Kanzleien darauf hingewiesen werden, dass sie offene Anzahlungen noch nicht fakturiert haben…
…sowie vom 30.5.2001, 99/13/0024). Nach Literatur und Rechtsprechung unterliegt die Partei einer erhöhte Mitwirkungspflicht unter anderem dann, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann, oder wenn die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch…
…der adäquaten Körperpflege in einem ca. 60 Jahre alten Badezimmer nicht zumutbar, lagen ungewöhnliche Verhältnisse vor, die nur die Abgabepflichtige aufklären konnte. War infolge solcher Verhältnisse die Mitwirkungs- und Offenlegungspflicht in dem Maße höher, als die behördlichen Ermittlungsmöglichkeiten geringer waren, bestand somit eine erhöhte Mitwirkungspflicht…
…Wert spiegle die Höhe des Gewinnes wieder. Das Finanzamt wies die Berufung insbesondere mit der Begründung ab, dass persönliche bzw. ungewöhnliche Verhältnisse (die Veräußerung an eine Familienangehörige bzw. nahe Verwandte) bei der Ermittlung des gemeinen Wertes (§ 10 BewG) nicht zu berücksichtigen seien. Im Antrag gemäß …
…Stichwort: Kinderbetreuungskosten). Die Belastung des Bw. ist daher nicht höher als jene der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, weshalb eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausscheidet. Ungewöhnliche Verhältnisse, wie z.B. Krankheit der Kinder bzw. Krankheit eines Elternteiles wurden nicht behauptet. In Anbetracht…
…bzw wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann. Ungewöhnliche Verhältnisse liegen auch dann vor, wenn die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen. Da die oben beschriebenen Verhältnisse ungewöhnlich sind und es sich um höchstpersönliche Verhältnisse des…
…eine erhöhte Mitwirkungspflicht, wenn ungewöhnliche Verhältnisse vorliegen, die nur der Abgabepflichtige aufklären kann, oder wenn die Behauptungen des Abgabepflichtigen mit den Erfahrungen des täglichen Lebens in Widerspruch stehen (vgl. VwGH 22.1.1992, 90/13/0200). Wer ungewöhnliche und unwahrscheinliche Verhältnisse behauptet, hat dafür den…
…Alter, die Verwendungsmöglichkeit, sachliche Verfügungsbeschränkungen und dgl. zu berücksichtigen. Ungewöhnliche Verhältnisse, etwa spezielle (atypische) Zahlungsbedingungen beim Kauf der zu bewertenden Gegenstände, oder persönliche Verhältnisse (persönliche Verfügungsbeschränkungen etwa infolge letztwilliger Anordnungen, besondere Notlage, persönlich motivierte Liebhaberpreise) sind nicht zu berücksichtigen. Nach Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern…