…die Telefonüberwachungsprotokolle verwehrt worden. Das Zollamt Wien wies in der Folge den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab und begründete dies mit fehlendem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und dem Nichtvorliegen eines unersetzbaren Schadens. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung bringt die Bf…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…die Vollizehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen, da zum einen an der Rechtmäßigkeit der bezogenen Entscheidung -wie oben ausgeführt- begründete Zweifel bestünden und zum anderen ihr bei Nichtaussetzung der Vollziehung der in Rede stehenden Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen würde. Die Aussetzung müsse außerdem ohne Auflage…
…1 ZK). Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte (Artikel 244 Abs. 2 ZK). Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr-…
…244 ZK in Verbindung mit § 212a BAO ab. Aufgrund der exorbitanten Höhe der Eingangsabgabenschuld sei es denkmöglich, dass dem Aussetzungswerber durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Gem. Art. 244 ZK sei die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung…
…zweifellos vor. Kein unersetzbarer Schaden liegt weiters dann vor, wenn der Einfuhrabgabenschuldner über kein Vermögen verfügt in das vollstreckt werden könnte. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…
…Eingabe vom 27. Februar 2006 den Rechtsbehelf der Berufung und machte geltend, bei einem frei verfügbaren Einkommen von mtl. € 83,00 sei der Eintritt eines unersetzbaren Schadens für ihn absolut anzunehmen. Diese Berufung wies das Zollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 2. März 2006, Zl…
…mit § 212a BAO als unbegründet ab, weil keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestünden und keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens gegeben sind. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wendet der Bf. erneut ein, dass bisher keinerlei Beweisergebnisse bekannt…
…begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen würden. Selbst wenn die Möglichkeit eines unersetzbaren Schadens bestünde würde nicht automatisch die Aussetzung ohne Leistung einer Sicherheit zu erfolgen haben. Es sei im konkreten Fall schon im Hinblick auf die Chancengleichheit aller Steuerpflichtigen gemäß dem…
…Dezember 2004, Zl. d abweisend entschieden. Für die Berufungsbehörde bestehe kein Zweifel an der Rechtsrichtigkeit des bekämpften Bescheides. Auch stellten denkbare Zahlungsschwierigkeiten oder eine befristete Zahlungsunfähigkeit keinen unersetzbaren Schaden dar, wenn Stundung mit der Auflage, Raten zu zahlen, gewährt werden könnte. Die dagegen mit Eingabe…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Die nationalen Bestimmungen über Zahlungserleichterungen und die Aussetzung der Einhebung der Abgaben nach § 212a BAO sind nur insoweit…
…Einwendungen bringt die Bf. in dieser Beschwerde vor, dass durch eine Vollziehung der Entscheidung insofern ein unersetzbarer Schaden entstehe, da sie bei Aufrechterhaltung der Entscheidung in der Sache selbst gezwungen wäre, ihren Arbeitsplatz in Österreich aufzugeben und wiederum nach Ungarn heimzukehren. Dadurch verliere sie die…
…Wien den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit der Begründung abgewiesen, dass man auf Grund des Ermittlungsergebnisses keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung habe und auch keine Anhaltspunkte für einen unersetzbaren Schaden vorliegen würden. Die gegen diese Entscheidung erhobene Berufung vom 18…