…die Telefonüberwachungsprotokolle verwehrt worden. Das Zollamt Wien wies in der Folge den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab und begründete dies mit fehlendem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und dem Nichtvorliegen eines unersetzbaren Schadens. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung bringt die Bf…
…setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, so wird die Aussetzung der Vollziehung von…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…das Zollamt aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse das Vorhandensein begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung und von Anhaltspunkten für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens durch die Entrichtung des Nachforderungsbetrages. Gegen die Abweisung des Aussetzungsantrages wurde das als Beschwerde zu wertende Rechtsmittel der Berufung in…
…die Vollizehung der angefochtenen Entscheidung auszusetzen, da zum einen an der Rechtmäßigkeit der bezogenen Entscheidung -wie oben ausgeführt- begründete Zweifel bestünden und zum anderen ihr bei Nichtaussetzung der Vollziehung der in Rede stehenden Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen würde. Die Aussetzung müsse außerdem ohne Auflage…
…1 ZK). Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochten Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte (Artikel 244 Abs. 2 ZK). Bewirkt die angefochtene Entscheidung die Erhebung von Einfuhr-…
…244 ZK in Verbindung mit § 212a BAO ab. Aufgrund der exorbitanten Höhe der Eingangsabgabenschuld sei es denkmöglich, dass dem Aussetzungswerber durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Gem. Art. 244 ZK sei die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung…
…zweifellos vor. Kein unersetzbarer Schaden liegt weiters dann vor, wenn der Einfuhrabgabenschuldner über kein Vermögen verfügt in das vollstreckt werden könnte. Mangels Vorliegen der Voraussetzungen des Zweifels an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung und des Vorliegens eines unersetzbaren Schadens war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen…
…Der Hinweis auf die Höhe der vorgeschriebenen Abgaben allein reiche hiezu nicht aus. Da er über kein vollstreckbares Vermögen verfüge könne auch kein unersetzbarer Schaden entstehen. Sein Einkommen sei durch die Bestimmungen über das Existenzminimum ohnehin nur beschränkt pfändbar. Gegen diese Berufungsvorentscheidung hat der Bf…