…Sitz- und Domizilgesellschaft handle, kein liechtensteinisches Grundvermögen vorhanden sei, keine Betriebsstätte in Liechtenstein vorliege und somit keine Steuerpflicht in Liechtenstein begründet werde. Ohne Anerkennung der Steuersubjektivität der ausländischen Struktur durch das österreichische Steuerrecht sei jedenfalls von einer transparenten Stiftung auszugehen. Vielmehr handle es sich mangels…
…Personenvereinigungen sowie Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen dann als Inländer iSd ErbStG gelten, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hätten. Das ErbStG differenziere nicht nach dem Kriterium der Staatsangehörigkeit, sondern nach den für beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht maßgeblichen Kriterien. Eine solche Differenzierung…
…der liechtensteinischen Stiftung erlangt hatte, wodurch die laufenden Einkünfte beim Stifter der unbeschränkten Steuerpflicht (nicht nur) in den Streitjahren unterlegen waren und als sonstige Einkünfte gemäß § 29 Ziffer 1 EStG 1994 stets zu versteuern gewesen wären, indizierte die bislang unterlassene Anzeige von Einkünften aus der…
…0050). Der Bestätigung des Unabhängigen Finanzsenats zufolge sei der Vorwurf der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nicht angebracht, wenn die der Steuerpflicht zugrunde liegenden Steuergesetze für einen steuerlichen Laien nicht leicht verständlich seien und die Steuertatbestände nicht deutlich aus dem Gesetzestext ableitbar seien - bei in liechtensteinischen Stiftungen/Anstalten…
…trotz Vorliegens eines Mandatsvertrages die liechtensteinische Stiftung ein der österreichischen Privatstiftung entsprechender Rechtstypus ist, folgt, ist in einem nächsten Schritt (wie auch für den Fall, dass eine Vergleichbarkeit nicht vorliegt) das Einkünftezurechnungssubjekt festzustellen, dh. es ist zu untersuchen, ob der Stiftung auch die Einkünfte und…
…liechtensteinische Stiftung im Wesentlichen einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist (eine vollständige Deckung muss hingegen nicht gegeben sein) oder eben nicht und daher als (verdeckte) Treuhand zu werten ist, was bedeuten würde, dass sie als nicht existent - aus steuerlicher Sicht - zu betrachten wäre. Bereits in der…
…einer Liechtensteinischen Treuhand- Stiftung wirtschaftlich berechtigt ist, kann nicht in Unwissenheit über die inländischen Steuerrechtsfolgen dieses Umstandes geblieben sein, notabene nicht über einen derart langen Zeitraum (1991 - 2008), in welchem die Bw die Jahresrechnungen zur Kenntnis und Überprüfung vorgelegt bekam; erst recht nicht bei der…
…Ist eine Person unbeschränkt steuerpflichtig, so erfasst die Steuerpflicht alle steuerbaren Einkünfte iS des § 2 EStG 1988 (Welteinkommen; Totalitätsprinzip) und zwar unabhängig davon, ob sie auch im Ausland besteuert werden (Doralt, EStG15, § 1 Tz 6). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom…
…verweile. Eine unbeschränkte Steuerpflicht trete dann ein, wenn der Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauere. Der Berufungswerber halte sich seit dem Jahr 1990 rechtmäßig in Liechtenstein auf. Er sei dort bis 2001 mit einer liechtensteinischen Staatsbürgerin verheiratet gewesen und habe ab 29. Mai…
…geschlossen werden könne, dass der Berufungswerber die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Der Berufungswerber sei daher im gesamten Jahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen, weshalb die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Erfassung der liechtensteinischen Pensionskassenauszahlung rechtmäßig erfolgt sei. Mit Schriftsatz vom 5. November 2010 begehrte…
…Österreich oder der Türkei das Besteuerungsrecht an den Einkünften des Berufungswerbers im Jahr 2008 (liechtensteinische und österreichische Altersrenten) zustand. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig jene natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt…
…der Tätigkeiten im öffentlichen Dienst betrifft, nur in diesem Staat besteuert werden. Gemäß Art. 4 DBA Schweiz versteht man unter einer in einem Vertragstaat ansässigen Person eine solche, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist (vgl. analog Abkommen zwischen der…
…Art. 4 DBA CH besagt: 1. "Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. 2. Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragstaaten ansässig, so…
…Ist eine Person unbeschränkt steuerpflichtig, dann erfasst die Steuerpflicht alle steuerbaren Einkünfte iSd § 2 EStG 1988 (Welteinkommen; Totalitätsprinzip) und zwar unabhängig davon, ob sie auch im Ausland besteuert werden (vgl. Doralt, EStG9, § 1 Tz 6). Der Berufungswerber verfügte in der Zeit von Jänner 2004 bis…
…hat. Bei der Beurteilung der strittigen Fragen sind nach innerstaatlichem Recht insbesondere die §§ 1 EStG und 26 BAO und nach zwischenstaatlichem Recht Art. 4 DBA Liechtenstein zu beachten. Diese Bestimmungen haben folgenden Wortlaut: Nach § 1 Abs. 2 EStG sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die…
…der Berufungswerber habe im Streitjahr über einen Wohnsitz im Inland verfügt. Es sei daher von einer unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich auszugehen. Die Einkünfte seien im Schätzungsweg auf Basis des Vorjahres ermittelt worden. In seiner Berufung verwies der Berufungswerber auf seine bereits schriftlich eingereichten Erklärungen und…
…verfügt. Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Die unbeschränkte Steuerpflicht besteht nach § 1 Abs. 2 EStG 1988 wie gesagt dann, wenn…
…3 DBA Li, Fußnote 2). Gemäß Art. 4 DBA FL bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person, die nach dem in diesem Staat geltenden Recht dort unbeschränkt steuerpflichtig ist. Ist eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als…
…Leerstehende Wohnungen führen daher nicht zur unbeschränkten Steuerpflicht (vgl. auch Ritz, BAO3, § 26 Tz 7, und Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 1 Tz 63;). Stapperfend und Loukota kommen also mit identer Begründung zum gleichen Ergebnis. Der von Ritz aaO konstatierte Gegensatz liegt…
…seiner unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich bestehen. In einem weiteren Schritt war die Frage zu beantworten, wo der Berufungswerber im fraglichen Zeitraum im Sinne von Art. 4 DBA-Lie ansässig war. Gegenständlich wurde dem Berufungswerber im Hinblick auf das liechtensteinische Arbeitsverhältnis eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt. In der…