…bzw. die Abgabenbehörden des Bundes, ohne dafür eine Rechtsgrundlage zu haben, Zinsen (ca. € 7 Mio.) fremden Kapitals lukrieren wolle und diese Zinsen den Kapitaleignern vorenthalte (statistisch ca. € 98/Person). Und zudem noch weiter durch die Zeitspanne bis zur Ausbezahlung der unberechtigt einbehaltenen Steuern…
… Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: | Gesamtbetrag der Einkünfte (wie BVE) | 157.301,44 € | Einkommen (wie BVE) | 154.349,28 € | Einkommensteuer (wie BVE) | 69.661,33 € | anrechenbare…
…erhoben, und darin im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bw. für erst nach Konkurseröffnung fällig gewesene Abgaben nicht zur Haftung herangezogen werden könne. Eine Haftungsinanspruchnahme für die Umsatzsteuern 12/2002, 01/2003 und 2001 "(Bescheid vom 11.4.2003)" sei daher unberechtigt. Sodann stellte der Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid für den Zeitraum 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 sowie für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 entschieden: Die Berufung wird als…
…728.668,00 S | Körperschaftsteuer | 247.758,00 S | einbehaltene Steuerbeträge | -6.407,00 S | | 241.351,00 S | festgesetzte Körperschaftsteuer | 17.539,67 € | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe |…
… oder wenn der Steuerschuldner wusste, dass der zum Abzug verpflichtete die einbehaltenen Steuerbeträge nicht vorschriftsmäßig abgeführt und dies der Abgabenbehörde nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. Somit dürfe der eigentliche Steuerschuldner nur dann unmittelbar (mit Abgabenbescheid) in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerabzug unrichtig (zu gering oder…
… oder wenn der Steuerschuldner wusste, dass der zum Abzug verpflichtete die einbehaltenen Steuerbeträge nicht vorschriftsmäßig abgeführt und dies der Abgabenbehörde nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. Somit dürfe der eigentliche Steuerschuldner nur dann unmittelbar (mit Abgabenbescheid) in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerabzug unrichtig (zu gering oder…
… 95 Abs. 4 Z 3 EStG der KESt unterliegen. Die Regelung des § 95 Abs. 4 EStG bestimmt den Zeitpunkt des Abzuges bzw. der Einbehaltung der KESt; weiters auch die Entstehung des Abgabenanspruches im Sinne des § 4 Abs. 2 lit. a Z 3 BAO. Für "Zwecke…
…auffallend sorglos gehandelt. Es sei daher die Geltendmachung der Haftung geboten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung wurden auch die der Haftungsinanspruchnahme zugrunde liegenden Bescheide angefochten. Sämtliche Bescheide über die Abgabenansprüche wären unrichtig. Zum Teil wären die Verfahren noch nicht abgeschlossen, zum Teil beruhten…
…wurde dies bei der Abgabenberechnung entsprechend berücksichtigt. 3. Die belangte Behörde hat nun die Höhe der Schmutzzulage bemängelt und mittels Bescheides nur eine Schmutzzulage von € 0,36 pro Stunde akzeptiert. Diese Rechtsauffassung ist aus folgenden Gründen unberechtigt: a. Für das Vorliegen einer Schmutzzulage ist…
…oder ● wenn der Steuerschuldner wusste, dass der zum Abzug Verpflichtete die einbehaltenen Steuerbeträge nicht vorschriftsmäßig abgeführt und dies der Abgabenbehörde nicht unverzüglich mitgeteilt hatte. Somit dürfe der eigentliche Steuerschuldner nur dann unmittelbar (mit Abgabenbescheid) in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerabzug unrichtig (zu gering…
…für das Vorliegen eines positiven Verkehrswertes (Rz 674 UmgrStR) nur dann denkbar, wenn der Wissensstand des Firmenbuchgerichtes dem Stand der Abgabenbehörde entspricht. Das kann im gegenständlichen Fall schon deshalb ausgeschlossen werden, weil dem Firmenbuch vor der Eintragung eigenen Angaben des Berufungswerbers zufolge nur ein Unternehmensbewertungsgutachten…
…Bw. verlange "die Rücküberweisung dieses bereits unberechtigt einbehaltenen Betrages von meinem Jahresausgleichsgeld für 2005". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a der Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) hat der Abgabenschuldner anlässlich einer Pfändung die Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1 % vom einzubringenden Abgabenbetrag zu entrichten…
…5 Zimmern, wie im Schreiben vom 27.1.2008 dargestellt, anzusetzen. Sie habe keine Kautionsbeträge unberechtigt einbehalten und handle es sich dabei nur um ungerechtfertigte Verdächtigungen. Unstrittig fest steht, dass die Bw. keinerlei Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2005 vorlegen konnte. Bis…
…insbesondere endbesteuertes Kapitalvermögen, vorhanden war oder nicht. Deshalb hat die Verlassenschaft Klage erhoben und von CR die Herausgabe von unberechtigt einbehaltenen Beträgen in Höhe von 175.209,62 € begehrt. Der Streit wurde vor Gericht mit Vergleich beigelegt. Ein Vergleich ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen…
…insbesondere endbesteuertes Kapitalvermögen, vorhanden war oder nicht. Deshalb hat die Verlassenschaft Klage erhoben und von CR die Herausgabe von unberechtigt einbehaltenen Beträgen in Höhe von 175.209,62 € begehrt. Der Streit wurde vor Gericht mit Vergleich beigelegt. Ein Vergleich ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen…
…insbesondere endbesteuertes Kapitalvermögen, vorhanden war oder nicht. Deshalb hat die Verlassenschaft Klage erhoben und von CR die Herausgabe von unberechtigt einbehaltenen Beträgen in Höhe von 175.209,62 € begehrt. Der Streit wurde vor Gericht mit Vergleich beigelegt. Ein Vergleich ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen…
…insbesondere endbesteuertes Kapitalvermögen, vorhanden war oder nicht. Deshalb hat die Verlassenschaft Klage erhoben und von CR die Herausgabe von unberechtigt einbehaltenen Beträgen in Höhe von 175.209,62 € begehrt. Der Streit wurde vor Gericht mit Vergleich beigelegt. Ein Vergleich ist ein Neuerungsvertrag, durch welchen…
…gem. § 241 BAO und sonst einschlägiger Bestimmungen die Rückzahlung des Betrages von € 12.724,42, weil dieser Betrag zu Unrecht einbehalten bzw. eingezogen wurde, mit folgender Begründung: 1. Die Abgabenforderungen gegen die EGESMBH sind zumindest teilweise verjährt; 2. Die EGESMBH ist eine Kapitalgesellschaft mit…
…2 BAO entfaltet. Der Verjährungseinwand erweise sich damit als unberechtigt. Der Bw. sei im Zeitraum 17. März 1989 bis 10. Februar 1996 zum Geschäftsführer der Firma-Xbestellt worden. Er sei damit auch verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Die im Haftungsbescheid ausgewiesene…