…Erfolgte die Erteilung des Auftrages durch die B-GmbH? - Erfolgten der Auftrag zum Umbau und der Umbau selbst bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sich das Fahrzeug noch in der umsatzsteuerrechtlichen Verfügungsmacht des Erzeugers oder des Generalimporteurs befand? Oder war das Fahrzeug vom Generalimporteur bereits…
…sei zu schließen, dass der in den jeweiligen Zollanmeldungen als Empfänger aufscheinende deutsche Spediteur, die M-GmbH, die Waren nicht gekauft und auch keine umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht gehabt hätte. Dagegen wurde nach teilweiser Verlängerung der Frist mit den Eingaben vom 5. bzw. 22. April 2011 jeweils…
…Daraus habe der BFH geschlossen, dass nur derjenige Unternehmer die EUSt als Vorsteuer abziehen darf, der im Zeitpunkt der Einfuhr die umsatzsteuerrechtliche Verfügungsmacht über die eingeführten Gegenstände hatte. Welcher von mehreren in Frage kommenden Personen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sei dadurch klar bestimmt. Nach der…
…12 UStG 1994 für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers, dass für dessen Unternehmen im Inland eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wurde. Die Eigentumsübertragung bzw die umsatzsteuerrechtliche Verschaffung der Verfügungsmacht an diesem Schotter an den Bw hat nicht stattgefunden. Dieser konnte -wie auch die folgenden Ereignisse…
…4 Ob 510/79 , EvBl 12/80, wird bei der Zwangsversteigerung die Verfügungsmacht durch den bisherigen Eigentümer (Verpflichteten) auf den Erwerber übertragen. Ihm wird durch die Zuschlagserteilung die Lieferung durch die Behörde aufgetragen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht bedeutet dies, dass der Vollstreckungsschuldner - sofern ihm wie im…
…bzw. ausbedingt. Bei Dreiecksbeziehungen ist an Hand der zugrunde liegenden Vereinbarungen oder sonstigen rechtlichen Grundlagen zu prüfen, zwischen welchen Personen der Leistungsaustausch zustande gekommen ist. Leistungen im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind somit jenem Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob…
…lasse aber doch folgende grundsätzliche Position erkennen (vgl. Ruppe, UStG², § 1 Rz 254): "Leistungen sind umsatzsteuerrechtlich jenem zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, unabhängig davon, ob er das (unternehmerische) Risiko aus dem Geschäft trägt, ob er also auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird…
…ihren Gästen stattfindenden Leistungsaustausches steht bzw. der Leistungsaustausch nur zwischen Bw. und GG sowie dieser und der Beraterin stattfindet. Bei der Beurteilung von umsatzsteuerrechtlichen Leistungsbeziehungen sind - wie bereits vorstehend ausgeführt - nicht die formalen Kriterien (die Bestätigungen der GG, Rechnung, Honorarnote, Lieferschein erhalten zu haben) ausschlaggebend…
…lasse aber doch folgende grundsätzliche Position erkennen (vgl. Ruppe, UStG², § 1 Rz 254): "Leistungen sind umsatzsteuerrechtlich jenem zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, unabhängig davon, ob er das (unternehmerische) Risiko aus dem Geschäft trägt, ob er also auf eigene oder fremde Rechnung tätig wird…
…dass die Versendung der Ware über Auftrag der Kunden L. und K. erfolgt sei und die Verfügungsmacht daher bereits zum Zeitpunkt der Versendung auf die Empfänger übergegangen sei und demzufolge die Umsatzsteuerpflicht nach § 3 Abs. 7 UStG mangels steuerbaren Vorganges in Österreich nicht gegeben sei…
…Ggstdl Ausbauten teilen ungeachtet des Umstandes, dass sie eventuell zivilrechtlich als unselbständige Bestandteile des Gebäudes untrennbar mit dem Grundstück verbunden sind, nicht dessen umsatzsteuerrechtliches Schicksal. Der Verfügungsberechtigte an den Ausbauten hat vielmehr die Möglichkeit, seine an der Liegenschaft bestehenden Rechte (einschließlich der Einbauten) entgeltlich an…
…ist zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der streitgegenständlichen Rechnungen folgendes festzuhalten: Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und werden diese Geschäfte dadurch erfüllt, dass der erste Unternehmer dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft, so wird umsatzsteuerrechtlich von einem…
…Diese wurden von EUS, ebenfalls am 27. März 2007 an eine Firma MSCO um einen Preis von 307,50 $ verkauft (entspricht ungefähr 231 € pro CPU). C) Umsatzsteuerrechtliche Würdigung: Die beantragte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist mangels Vorliegen der Voraussetzungen gem. Art. 6 (1) UStG…
…(S Urteil BFH vom 29.8.1991, VR 87/86). Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich…
…(S Urteil BFH vom 29.8.1991, VR 87/86). Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich…
…Lagerhalle. Zweifellos hat die Rückschenkung der Lagerhalle zwischen den Eheleuten zivilrechtlich Rechtswirkung entfaltet; und zwar bereits mit der Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht im Dezember 2007. Ab diesem Zeitpunkt sind die Umsätze aus der Vermietung der Lagerhalle umsatzsteuerrechtlich nicht mehr der Ehegattin sondern dem Bw. zuzurechnen…
…stimmte der vorgeschlagenen geplanten Lösung zu und gab die Willenserklärung ab, das gewünschte Objekt samt Sanierung in Form von zwei umsatzsteuerrechtlichen Leistungen in Form zweier Verträge von zwei getrennten Rechtssubjekten erwerben zu wollen. Auffallend ist, dass die Amtspartei nur in bestimmten Fällen das Vorliegen von…
Die Frage der Bauherreneigenschaft ist für ggstdl Fall unmaßgeblich. Ihr kommt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht dann keine Bedeutung zu, wenn - wie im vorliegenden Fall - rechtlich getrennte Vorgänge in Hinblick auf den Erwerb eines Grundstücks (Grundstücksveräußerer) und den Erwerb des Gebäudes (Gebäudelieferant) vorliegen. Daher ist es im…
…Laut Rechenwerk der SRK sei die an die Bw. erbrachte Leistung von der Fa. KC aus Wien zugekauft worden. Wie dieses Unternehmen die Verfügungsmacht über die behaupteten Markenrechte erlangen konnte, sei ungeklärt, weil diese Firma seit 23. Dezember 2005 gelöscht sei und vom Steuerberater Anfang…
…der X1), dass die bewegte Lieferung zwischen X1 und X2 vorliege, kann aus folgenden Gründen nicht geteilt werden. Als tatsächlicher Vorgang kann die Verschaffung der Verfügungsmacht nicht durch eine rechtsgeschäftlich vereinbarte Bedingung oder Befristung beeinflusst werden. Die Argumentation geht insofern ins Leere, als ausschließlich an…