…AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Diese Gesetzesbestimmung ist gemäß §…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…Anbetracht der sowohl in § 4 Abs 4 Z 7 als auch in § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 (in der geltenden Fassung) verwendeten Formulierung "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" stellt sich die Frage, ob darunter auch die Ausbildung…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG, der "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ... und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andern Berufes abzielen..." als Werbungskosten definiere, soferne sie der "Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" dienen würden. Diese Voraussetzungen seien in seinem…
…4 Z 7 als auch in § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 verwendeten Formulierung - "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" - stellt sich die Frage, ob darunter die Ausbildung zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung gemeint ist oder ob nur Fälle eines…
…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ua. die Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen…
…133/2003 lautet der § 4 Abs. 4 Z 7: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind…
…verwandt sei, sodass die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten abzugfähig seien. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung ein mit der Begründung, dass seit 2003 auch umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen würden, abzugsfähig seien. Daher…
…auch dann vor, wenn die Maßnahmen der Erlangung eines anderen Berufes dienen würden (VwGH 22.11.2006, 2004/15/0143). Auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen würden der nicht mit dem bisherigen verwandt sein müsse, seien abzugsfähig…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 (erstmalig anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) seien nunmehr auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…BGBl I Nr. 180/2004, sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Im vorliegenden Fall steht fest, dass die…
…BGBl. I Nr. 180/2004) sind Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Gemäß § 20 Abs…
…Mai 2007 möchte der Bw. in Zukunft zusätzlich zu seiner Tätigkeit bei der O AG. als Immobilienmakler und -verwalter tätig sein. Umfassende Umschulungsmaßnahmen, deren Kosten als Werbungskosten absetzbar seien, lägen nur dann vor, wenn damit ein Berufswechsel angestrebt werde. Die Ausbildung für einen Zweitberuf (Nebenbeschäftigung…
…Informationen zum Lehrgang seien der Internetseite des Ausbildungsinstitutes zu entnehmen. Nach Abschluss der Ausbildung möchte sich die Berufungswerberin als Lebens- und Sozialberaterin sowie als Mal- und Gestaltungstherapeutin selbständig machen. Bei den Aufwendungen für diesen Lehrgang handle es sich somit um umfassende Umschulungsmaßnahmen im Sinne des …
…die Bw. ersucht, darzulegen, welche Tätigkeit sie im Streitjahr ausgeübt habe. Für den Fall, dass es sich bei den Aufwendungen für die NLP-Seminare um (einen Teil der) Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen handle, wurde die Bw. ersucht, bekannt zu geben, welchen Beruf bzw. welche Tätigkeit…
…2004, BGBl I 2004/180, dürfen Aufwendungen für Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden…
…2006 anzuwendenden Fassung zählen zu den Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Eine idente Regelung gilt gemäß …
…Kunsttherapeutin stelle eine berufsspezifische Ausbildung dar. Weiters handle es sich dabei um eine Umschulung. - Es handle sich hierbei um eine umfassende Umschulungsmaßnahme (vierjährig im Ausmaß von mindestens 1000 Stunden gesamt). Diese Umschulung ermögliche nach Diplomabschluss eine neue berufliche Tätigkeit, die mit ihrer bisherigen Tätigkeit nicht…
…bestimmt § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG 1988, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten sind. Aufwendungen für…