…AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180, zählen dazu auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Diese Gesetzesbestimmung ist gemäß §…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…Anbetracht der sowohl in § 4 Abs 4 Z 7 als auch in § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 (in der geltenden Fassung) verwendeten Formulierung "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" stellt sich die Frage, ob darunter auch die Ausbildung…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG, der "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen ... und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines andern Berufes abzielen..." als Werbungskosten definiere, soferne sie der "Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" dienen würden. Diese Voraussetzungen seien in seinem…
…4 Z 7 als auch in § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 verwendeten Formulierung - "umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen" - stellt sich die Frage, ob darunter die Ausbildung zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung gemeint ist oder ob nur Fälle eines…
…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gehören zu den Werbungskosten "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. …" …
…Beurteilung der Aufwendungen für diese umfassende Umschulung als Werbungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2017, Ra 2016/15/0066, verwiesen, wonach die Auffassung, "… erst die zeitnahe tatsächliche berufliche Verwendung des Hochschulstudiums bewirke dessen Wertung als Umschulungsmaßnahme iSd …
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abgezogen werden…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 180/2004) ua. die Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen…
…133/2003 lautet der § 4 Abs. 4 Z 7: "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind…
…verwandt sei, sodass die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten abzugfähig seien. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung ein mit der Begründung, dass seit 2003 auch umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen würden, abzugsfähig seien. Daher…
…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…dem Bundesfinanzgericht mitzuteilen, ob es im Hinblick auf das VwGH- Erkennntnis vom 15.9.2011, Zl. 2008/15/0321, inzwischen die strittigen Aufwendungen als umfassende Umschulungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 für abzugsfähig halte. Mit Telefax vom 3. November 2014 zog die…
…auch dann vor, wenn die Maßnahmen der Erlangung eines anderen Berufes dienen würden (VwGH 22.11.2006, 2004/15/0143). Auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen würden der nicht mit dem bisherigen verwandt sein müsse, seien abzugsfähig…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 (erstmalig anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) seien nunmehr auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…BGBl I Nr. 180/2004, sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten. Im vorliegenden Fall steht fest, dass die…
…sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen…
…beim Geographiestudium der Bf. weder um eine Aus- bzw. Fortbildung im Rahmen der Tätigkeit der Bf. als Volksschullehrerin noch um eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 handle. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes wurde die Bf. unter Hinweis auf die…
…Sachbearbeiterin auf technischem Gebiet in einer Konstruktionsabteilung eines österreichischen Kfz-Zulieferers beruflich tätig. Davon ausgehend ist das von ihr begonnene Studium der Betriebswirtschaftslehre (jedenfalls im Zeitpunkt der Kostentragung) als umfassende Umschulungsmaßnahme zu qualifizieren, die ihr das weite Feld der Betriebswirtschaft erschließen und zu einer beruflichen…