…Unternehmens zu hören sein. Die Abhaltung mehrerer Zeugeneinvernahmen, gegebenenfalls auch eine Gegenüberstellung mit der Prüferin sprengt jedoch den Rahmen der Aufgaben eines Rechtsmittelverfahrens, daher war der bekämpfte Bescheid aufzuheben und die Finanzstrafsache zur weiteren Ermittlung an die erste Instanz zurückzuverweisen. Wien, am 7. Jänner 2005
…es neben der neuerlichen Befragung des Bf. zusätzlich weiterer umfangreicherer Erhebungsschritte (so zB. Ermittlungen bei den vom Bf. als Verkäufer namhaft gemachten Personen bzw. darüber, ob der Bf. allenfalls noch weitere Fahrzeuge verkauft und damit möglicherweise auch hinsichtlich der zugestandenermaßen von ihm selbst verkauften Fahrzeuge…
…bestehen, verwies er auf Kontaktaufnahme mit dem namentlich genannten Geschäftsführer des n4 sowie entsprechende Fahrpläne. Um weitere umfangreiche Ermittlungen - wie vom Amtsvertreter gewünscht - zügig durchführen sowie die vom Amtsvertreter selbst aufgeworfenen Fragen und Feststellungen beweisführend unterstützen zu können (in der Berufungsvorentscheidung wurde lediglich eingewandt, dass…
…der derzeitigen Aktenlage - mit dem derzeitigen Ermittlungsstand - nicht in der Lage eine Entscheidung über die gegenständliche Berufung zu treffen. Es liegen widerstreitende Aussagen der beiden Verfahrensparteien vor, die von beiden Parteien nicht entsprechend belegt worden sind. Weitere umfangreiche Ermittlungen in verschiedene Richtungen werden notwenig sein…
…für den Unabhängigen Finanzsenat kein Anlass, von Amts wegen weitere umfangreiche Ermittlungen zu pflegen, ob dessen Angaben auch der Wahrheit entsprechen. Hätte das Finanzamt rechtzeitig das Parteiengehör zu seinen Ermittlungsergebnissen gewahrt (und diese nicht erst der Unabhängige Finanzsenat dem Bw. im Rahmen der amtswegigen mündlichen…
…erachtet es der UFS als zulässig, auch auf weitere diesbezügliche Ermittlungsfehler hinzuweisen und es erscheint insgesamt angebracht, mit der Aufhebung des angefochtenen Bescheides sowie der Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung vorzugehen. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck…
…oder nicht. Hätte sich danach noch die Notwendigkeit ergeben, zur Klärung des wesentlichen Sachverhaltes (Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung, Höhe der Zahlungen/Arbeitsentgelte an die Dienstnehmerinnen) weitere Ermittlungen durchzuführen (etwa die Einvernahme weiterer im Berufungszeitraum im Betrieb des Bw. tätig gewesenen Prostituierten; Befragung von Kunden, deren…
…Unterlagen umfangreich und ausführlich. Das Schreiben richtet sich jedoch nicht an die Bf., sondern an den Zustellbevollmächtigten der Firma "Ew.S., Pa.". Für die Beantwortung des Vorhaltes wurde eine Frist von sechs Wochen ab Erhalt des Schreibens (11. Juli 2002) eingeräumt. Mit dem als "Weitere…
…eine amtswegige Ermittlung (Ruppe, in Ruppe, 101 (118 ff).Bislang sei dieser Verfahrensmangel auch vom Finanzamt Wels in seiner Berufungsentscheidung nicht saniert worden. Die Behörde habe kein Recht, wenn der Inhalt der Vereinbarung zu Zweifeln Anlass gebe, die Vereinbarung zwischen Angehörigen ohne weitere Erhebungen nicht…
…gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den Tatsachenkomplex, der die Identität der Sache…
…gestützt. Es ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz aber auch verwehrt, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und auf diese Weise zu prüfen, ob nicht doch berechtigterweise vom Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes ausgegangen werden könnte. Dies deshalb, da neue weitere Ermittlungen den Tatsachenkomplex, der die Identität der Sache…
…zu entnehmen ist, hat das Finanzamt im gegenständlichen Fall den vorläufigen Bescheid benutzt, um einen Vorhalt zu verfassen und hat die gegen den Bescheid gerichtete Berufung ohne weitere Ermittlungen vorzunehmen oder das in der Berufung erstattete Parteivorbringen zu würdigen, dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Dem Vorlageblatt…
…als ermittlungs- und überprüfungsbedürftig erweist. Im Hinblick auf das umfangreiche Neuvorbringen ist der Sachverhalt - ehe eine Entscheidung über die Berufung getroffen werden kann - in wesentlichen Bereichen zu ergänzen bzw. zu verbreitern. Dies betrifft insbesondere Feststellungen zu der Frage, aus welchen Gründen sich ein weiterer Arbeitsplatz…
…Grund des Verdachtes, dass der Beschwerdeführer über eine andere Zollstelle nach Österreich einreisen und das Fahrzeug in Österreich verwenden werde, wurden weitere Ermittlungen angestellt. Kurze Zeit später wurde er in Höchst von Beamten des Zollamtes Feldkirch mit dem genannten Fahrzeug betreten. Gemäß Art. 137 ZK…
…ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. In Sinne der angeführten gesetzlichen Bestimmungen zum Aufgabenbereich der Rechtsmittelbehörde steht es ihr auch zu, die Entscheidungsgrundlagen durch weitere Ermittlungen zu verbreitern, wobei maßgeblich die jeweilige Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung ist. Die Finanzstrafbehörde zweiter…
…ihren wesentlichen Sachverhaltselementen, unabhängig von ihrer rechtlichen Beurteilung. In Sinne der angeführten gesetzlichen Bestimmungen zum Aufgabenbereich der Rechtsmittelbehörde steht es ihr auch zu, die Entscheidungsgrundlagen durch weitere Ermittlungen zu verbreitern, wobei maßgeblich die jeweilige Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung ist. Die Finanzstrafbehörde zweiter…
…S 19.000,00 an den Studienkollegen bezahlt worden. Nach Abzug dieses Betrages liege das Einkommen seines Sohnes im Kalenderjahr 2001 unter der maßgeblichen Grenze und die Familienbeihilfe stehe zu. Wiederum führte das Finanzamt weitere Ermittlungen durch, wertete die Eingabe als Antrag auf Vorlage der…
…Sachverhaltsfeststellung, an die sich gesetzliche Rechtsfolgen wie die Versagung des Vorsteuerabzuges knüpfen können. Auch das Vorbringen, die Geschäfte seien ausschließlich zum Zwecke des Vorsteuerbetruges durchgeführt worden, findet zum gegenwärtigen Zeitpunkt im vorliegenden Sachverhalt keine Deckung. Auch diesbezüglich sind weitere Ermittlungen erforderlich. Es ist notwendig, festzustellen…
…könne. Darüber hinaus sei davon auszugehen, dass "noch umfangreiche weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sein werden, um das Objekt überhaupt in einen vermietbaren Zustand zu bringen." Dazu komme der im Sommer beginnende Umbau des X.-Platzes: Während der Umbauphase werde sich für das Geschäftslokal kein Mieter finden…
…BGBl. I 54/2010, regelte "Poker" definitiv als Glücksspiel. Der UFS ist an das Gesetz gebunden, weswegen sich weitere Ermittlungen erübrigten, ob Poker ein Glücksspiel ist. Die Definition der Glücksverträge in § 33 TP 17 GebG stimmt wortwörtlich mit der des § 1267 ABGB überein. Die Vorschrift…