…Finanzamt zur Ansicht, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung in Höhe von 590,-- S für eine schwarze Krawatte keine Aufwendungen für typische Berufskleidung darstellen würden und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären. Gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 14. Mai 2002…
…Westen, Strümpfe und Socken eindeutig nicht die Bedingungen erfüllen, die an (steuerlich absetzbare) typische Berufskleidung zu stellen sind, handelt es sich dabei doch offensichtlich um Kleidungsstücke, die durchaus von jedermann getragen und auch als allgemein übliche bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Nichts anderes gilt aber…
…deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Die Winterausrüstung für Schibegehungen sei keine typische Berufsbekleidung. Die Kosten für eine Autobahnvignette sowie für einen Stadtführer seien keine Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und somit auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…Sonderausgaben und darauf hingewiesen, dass es sich bei geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Anzüge, Schuhe etc.) nicht um solche für typische Berufsbekleidung handle und daher die Ausgaben nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben vom 12. Jänner 2007 Berufung…
…Kosmetik dienten der Erhaltung eines gepflegten Aussehens und seien daher der privaten Lebensführung zuzurechnen. Die Ausgaben für Kleidung können, da es sich nicht um typische Berufsbekleidung handle, ebenfalls nicht anerkannt werden. Mit Eingabe vom 23.12.2010 hat die Bw. fristgerecht Berufung eingebracht und ausgeführt…
…angeführten Werbungskosten die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von S 12.715,31. Dies wurde wie folgt begründet: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig." Der Bw…
…13. Oktober 2010 und vom 20. Dezember 2010 wurden die Berufungen im Wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen: 1) Sport- und Bergschuhe Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführe, seien nur Aufwendungen für typische Berufskleidung als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig…
…Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe, Anzug) nicht um solche für typische Berufskleidung handelt. Es würden keine Werbungskosten vorliegen. Weiters wären die Kosten für "Medikamente für Patienten" und Tiefgaragenplatz steuerlich nicht abzugsfähig. Gegen diesen…
…könnten daher nicht berücksichtigt werden. Die Ausgaben für die Schuhe erkannte das Finanzamt mit der Begründung, bei diesen handle es sich nicht um typische Berufskleidung, nicht als Werbungskosten an. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Eingabe vom 17. Oktober 2005 Berufung und brachte vor…
…| 2010 | | € | € | € | Berufskleidung vom FA nicht anerkannt | 1.794,38 | 2.099,58 | 1.059,21 Das Vorbringen der Bw., sie trage keine typische Berufsbekleidung für Ärzte sondern als Kinderärztin "lustige und farbenfrohe Kleidung"…
…Betrag und Bezeichnung der Waren kam der Berufungswerber nicht nach. Zu den Ausführungen im Vorhalt, wonach lediglich die Kosten für typische Berufsbekleidung steuerlich berücksichtigt werden könnten, führte der Berufungswerber im Schriftsatz vom 23.5.2013 aus, dass er die betroffene Bekleidung nur im Job angehabt…
…gebliebene) aktenkundige Hinweis hierzu ergibt sich aus dem Aktenvermerk der Abgabenbehörde erster Instanz, wonach T-Shirt und Jeans erworben wurden. Solche Kleidungsstücke stellen keine typische Berufsbekleidung, die im Wesentlichen nur für die Berufsausübung geeignet ist wie Schutzbekleidung oder (eine Art) Uniform, sondern eine allgemein übliche…
…bürgerliche Kleidungsstücke. Nachdem vom Berufungswerber weder eine ausschließliche berufliche Nutzung behauptet bzw. dargebracht noch eine derartige typische Berufsbekleidung bei einem als Berufsbezeichnung beschäftigten Arbeitnehmer von Amts wegen erblickt werden kann, können die Aufwendungen keine Werbungskosten begründen. Für den Referenten ist ebenso nicht einsichtig, warum für…
…im Sachbescheid angeführten Gründe eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des aufgehobenen Einkommensteuerbescheides 2006 aufzeigen. 1.3.2 Inhaltliche Rechtswidrigkeit Das Finanzamt sieht die inhaltliche Rechtswidrigkeit in folgenden Punkten als gegeben an: a) Bei den abgesetzten Aufwendungen für Kleidung und Schuhe handelt es sich nicht um typische Berufsbekleidung…
…anerkannt werden. Da sie offensichtlich auch in ihrer knappen Freizeit sportlich tätig sind (Mitglied bei Argus Fahrrad-Initiative und Radclub LB) ist eine ausschließlich berufliche Verwendung nicht anzunehmen. Bei der geltend gemachten Sportbekleidung handelt es sich nicht um typische Berufsbekleidung (wie z.B. bei Uniformen…
…7 EStG 1988 seien Werbungskosten auch Ausgaben für Arbeitsmittel (z.B. Werkzeug, Büromaterial und Berufskleidung). Der Bekleidungsaufwand könne aber nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handle. Dafür kämen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel und Schtuzhelme in Betracht…
…92/13/0287, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass besonders festliche Bekleidung keine typische Berufskleidung, sondern bürgerliche Bekleidung darstellt. Auch wenn wegen der Berufsausübung das Tragen bestimmter bürgerlicher Bekleidung (in ordentlichem Zustand) notwendig sei und die bürgerliche Kleidung nur bei der Berufsausübung getragen werde und überlicherweise…
…In der Begründung wurde ausgeführt, die geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitskleidung und deren Reinigung hätten nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, da es sich nicht um typische Berufskleidung handle. Die Steuerberatungskosten seien erst am 30.4.2010 bezahlt worden. Das vorgelegte Fahrtenbuch entspreche nicht den…
…die Entscheidung 93/15/0122 des VwGH, in der die Reinigung von typischer Berufskleidung behandelt wurde. Im Zuge der Veranlagungen wurden diese Werbungskosten nicht anerkannt und im Bescheid wurde dies wie folgt begründet: "Reinigungskosten für Berufskleidung sind nur dann nach § 16/1/7 ESTG 1988…
…Juli 2009, wobei zu den Abweichungen von den beantragten Werbungskosten darauf verwiesen wurde, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) nicht um typische Berufskleidung handle und die Ausgaben daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Hinsichtlich der Abweichungen bei der AfA, Zubehör…