…Finanzamt zur Ansicht, dass die geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung in Höhe von 590,-- S für eine schwarze Krawatte keine Aufwendungen für typische Berufskleidung darstellen würden und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären. Gegen den entsprechenden Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 vom 14. Mai 2002…
…Westen, Strümpfe und Socken eindeutig nicht die Bedingungen erfüllen, die an (steuerlich absetzbare) typische Berufskleidung zu stellen sind, handelt es sich dabei doch offensichtlich um Kleidungsstücke, die durchaus von jedermann getragen und auch als allgemein übliche bürgerliche Kleidung bezeichnet werden können. Nichts anderes gilt aber…
…deren Gegenstand ein Mischprogramm ist, der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Die Winterausrüstung für Schibegehungen sei keine typische Berufsbekleidung. Die Kosten für eine Autobahnvignette sowie für einen Stadtführer seien keine Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und somit auch nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen…
…Leasingraten für das KFZ der Bf. sind daher nicht abzugsfähig. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können Aufwendungen für Bekleidung nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegende berufliche Verwendung…
…Kleidung um Tops, Pants und Zip-Jacken handelt. In den Einkommensteuerbescheiden wurde die Anerkennung dieser Kosten versagt, weil es sich nicht um typische Berufsbekleidung oder Arbeitsschutzkleidung handle. In den Vorlageanträgen wendete die steuerliche Vertretung ein, die Beschwerdeführerin verwende die Bekleidung für ihre Therapiestunden; eine private…
…Sonderausgaben und darauf hingewiesen, dass es sich bei geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Anzüge, Schuhe etc.) nicht um solche für typische Berufsbekleidung handle und daher die Ausgaben nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. mit Schreiben vom 12. Jänner 2007 Berufung…
…sowie die beantragen Reisekosten nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, bei der Kleidung handle es sich nicht um typische Berufsbekleidung und die tatsächlichen Fahrtkosten seien nicht absetzbar. Ferner sei die Fahrtstrecke Wohnung Arbeitsstätte an weniger als vier Tagen im Kalendermonat zurückgelegt worden, weshalb - außer im Monat…
…KZ 724). Die nicht von ihm angeschafften Arbeitsmittel könnten nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für Arbeitskleidung könnten nicht anerkannt werden, weil es sich dabei nicht um typische Berufsbekleidung handle. Kleidung gehöre zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, was selbst dann gelte, wenn sie nahezu…
…Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, nicht abgezogen werden. Bekleidungsaufwand kann nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um bloße Arbeitsschutzkleidung handelt. Eine ausschließliche berufliche Verwendung ist nicht erforderlich, es genügt die überwiegend berufliche Verwendung (VwGH…
…außer an den freien Arbeitstagen täglich von C***1*** nach ***2*** zurückgelegt habe. In der in anderen Punkten teilweise stattgebenden Beschwerdevorentscheidung wurde ausgeführt, dass ein Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden könne, wenn es sich um typische Berufskleidung bzw. Arbeitsschutzkleidung handle, wie beispielsweise Uniformen…
…den Sonderausgaben - mit Ausnahme der für Arbeitsmittel - die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, der Bekleidungsaufwand könne nur dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um typische Berufsbekleidung oder um bloße Arbeitsschutzbekleidung handle. Dafür kämen beispielsweise Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme…
…Schuhen aus dem Jahr 2005 vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 16.3.2011 wies das Finanzamt das Begehren mit der Begründung ab, dass der Bekleidungsaufwand nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sei, wenn es sich um typische Berufskleidung oder um Arbeitsschutzkleidung handle. Diese sind z.B. Arbeitsmäntel…
…Da die Ausbildung Sologesang nicht als Fortbildung steuerlich anerkannt wurde, können auch die Reisekosten steuerlich nicht berücksichtigt werden. Bei Hausschuhen handelt es sich um keine typische Berufsbekleidung, auch wenn die Verwendung derartiger Kleidungsstücke im Interesse des Arbeitgebers liegt oder von diesem angeordnet wird.“ Mit Schreiben…
…Kosmetik dienten der Erhaltung eines gepflegten Aussehens und seien daher der privaten Lebensführung zuzurechnen. Die Ausgaben für Kleidung können, da es sich nicht um typische Berufsbekleidung handle, ebenfalls nicht anerkannt werden. Mit Eingabe vom 23.12.2010 hat die Bw. fristgerecht Berufung eingebracht und ausgeführt…
…angeführten Werbungskosten die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von S 12.715,31. Dies wurde wie folgt begründet: "Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe) handelt es sich nicht um solche für typische Berufskleidung. Die Ausgaben sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig." Der Bw…
…13. Oktober 2010 und vom 20. Dezember 2010 wurden die Berufungen im Wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen: 1) Sport- und Bergschuhe Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausführe, seien nur Aufwendungen für typische Berufskleidung als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 abzugsfähig…
…Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für Bekleidung (Schuhe, Anzug) nicht um solche für typische Berufskleidung handelt. Es würden keine Werbungskosten vorliegen. Weiters wären die Kosten für "Medikamente für Patienten" und Tiefgaragenplatz steuerlich nicht abzugsfähig. Gegen diesen…
…könnten daher nicht berücksichtigt werden. Die Ausgaben für die Schuhe erkannte das Finanzamt mit der Begründung, bei diesen handle es sich nicht um typische Berufskleidung, nicht als Werbungskosten an. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Eingabe vom 17. Oktober 2005 Berufung und brachte vor…
…um typische Berufsbekleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung handelt, die vom Arbeitnehmer überdies privat benützt werden, keine Werbungskosten dar, und zwar selbst dann nicht, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird. (VwGH, 27.1.2011, 2010/15/0197). Lediglich Aufwendungen für Berufsbekleidung allgemein…
…Jahr 2020 € 6.000,00 überschritten habe. Die Aufwendungen für Bekleidung und Schuhe sei unberücksichtigt geblieben, weil es sich um keine typische Berufskleidung gehandelt habe. Gegen diesen Bescheid wandte sich der Beschwerdeführer mit der vom 4. Dezember 2021 datierten und beim Finanzamt am 6…