…AfA-Satz anzuwenden (Doralt4, a.a.O., Tz 4/1 zu § 8 EStG 1988). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem (schlüssigen) Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand erbracht werden; die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem sich jeweils aus § 16 Abs…
…Lage des Gebäudes - Erschließung des Grundstückes - Technischer Bauzustand des Gebäudes im Jahr der Anschaffung - Unterlassener Reparaturrückstau? (und damit Wertminderung?) - Alter des Gebäudes (Altersabschlag - Wertminderung) - Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen (zB. Feuchtigkeitsschäden, Risse im Mauerwerk - weitere Reduktion der technischen Lebensdauer) - Dokumentation hinsichtlich des Gebäudes bzw…
…1988 ist somit eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der die kürzere Nutzungsdauer behauptet. Der Nachweis kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. (Vgl. z.B. VwGH vom 29.9.2002, 97/13/098…
… der wertbestimmende Einfluß von allfälligen Baumängeln und Bauschäden sowie eines allfälligen rückgestauten Reparaturbedarfs und die wegen allfälliger technischer und wirtschaftlicher Wertminderung vom Herstellungswert vorgenommenen Abschläge sind gesondert zu beziffern. Sachwert - Wertminderung wegen Alters Die Annahme einer nur 60 jährigen Lebensdauer für ein in Massivbauweise errichtetes…
…das Gutachten eines Sachverständigen über den technischen Bauzustand zu erbringen sein. Maßgeblich für eine höhere Afa ist in der Regel die technische und nicht die wirtschaftliche Nutzungsdauer (VwGH v 08.08.1996, 92/14/0052). Gründe für eine kürzere Gebäudenutzungsdauer können zB ein schlechter Bauzustand…
…Afa kann bei einem Wohngebäude grundsätzlich nur bei Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer geltend gemacht werden. Diese hängt bei neu errichteten Gebäuden in erster Linie von der Bauweise ab, während bei einem erworbenen Gebäude der Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes maßgebend ist (VwGH 28.1…
…Dach seien nicht erneuert worden. Das Dach sei in nächster Zeit neu einzudecken. In dem in der Gutachtensergänzung enthaltenen technischen Befund werden hinsichtlich des Bauzustandes Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellermauerwerkes und hangseitig im Erdgeschoss, Sanierungsbedarf des teilweise angemorschten Dachstuhls samt Dacheindeckung, Defizite in der Wärmedämmung…
…2004 seien umfangreiche Sanierungsarbeiten wie Fassadenreparatur und eine Generalsanierung von drei Wohnungen inkl. technischer Zuleitungen (Gas und Strom) vorgenommen worden. Im Prüfungsjahr seien die unten angeführten Aufwendungen als "sonstiger Hausaufwand" sofort abgeschrieben worden. Laut Ansicht der Betriebsprüfung würden diese sofort abgeschriebenen Aufwendungen zu den Anschaffungs…
…ist aus dem Schreiben nicht ersichtlich und kann daher mannigfaltig sein, sodass aus der unbegründeten Absage nicht zwingend die von der Berufungswerberin behauptete generelle Unvermietbarkeit des Objektes sowie der schlechte Bauzustand abgeleitet werden kann. Entgegen der Ansicht der Berufungswerberin ergibt sich somit für den Referenten…
…Ergänzung werde die wirtschaftliche mit der technischen Nutzungsdauer gleichgesetzt und neuerlich die verwendeten Materialien bzw. Bauausführung (Bauweise) beschrieben. Außergewöhnliche Schäden seien weder im Gutachten selbst noch in dessen Ergänzung ins Treffen geführt worden. Vielmehr sei festzuhalten, dass im Gutachten der Bauzustand des Wohn- und Geschäftshauses…
…Wien, Jadengasse 7, jedoch wird in diesem Gutachten die Restnutzungsdauer nicht quantifiziert. Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes hängt zwar vornehmlich vom Bauzustand und der Bauausführung ab, wobei auch Beeinträchtigungen aus verschiedensten Gründen sowie die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten in Betracht zu ziehen sind (vgl. VwGH 24…
…AfA kann bei einem Wohngebäude grundsätzlich nur bei Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer geltend gemacht werden. Diese hängt bei neu errichteten Gebäuden in erster Linie von der Bauweise ab, während bei einem erworbenen Gebäude der Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes maßgebend ist (VwGH 28.1…
…befindlichen Hallen stünden nunmehr seit Jahren leer bzw. würden teilweise als Abstellflächen vermietet und befänden sich in einem schlechten Bauzustand. Auf der Liegenschaft h befände sich ein 5-geschossiges Zinshaus das voll vermietet sei und insoweit ,Entwicklungspotential' besäße, als nach Ablauf einiger befristeter Mietverträge höherwertige…
…Afa-Satz abweichende Afa kann bei einem erworbenen Wohngebäude grundsätzlich nur bei Nachweis der kürzeren technischen Restnutzungsdauer geltend gemacht werden; eine unter der technischen Nutzungsdauer liegende wirtschaftliche Nutzungsdauer kommt nicht in Betracht. Die technische Nutzungsdauer hängt vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes ab (vgl…
…im Rahmen seiner Vermietungseinkünfte hinsichtlich einiger Mietobjekte der AfA einen höheren Satz als 1,5 % zu Grunde gelegt. Da kürzere Nutzungsdauern nicht durch Gutachten über den Bauzustand nachgewiesen worden seien, werde die AfA für die betreffenden Objekte mit 1,5 % berechnet: | | AfA lt…
…kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand, somit die technische Nutzungsdauer, erbracht werden (vgl. VwGH 9.9.2004, 2002/15/0192 m. w. Nachweisen). Die Berücksichtigung einer unter der technischen Nutzungsdauer liegenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer kommt demgegenüber bei Bemessung der AfA…
…ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen. Die Beweislast für eine kürzere Nutzungsdauer trifft den eine solche Behauptung aufstellenden Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 9…
…verwiesen: § 6 Abs. 3: Der Bauwert ist die Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Sonstige Wertänderungen und sonstige wertbeeinflussende Umstände, wie etwa Lage der Liegenschaft, baurechtliche…
…eine erheblich verkürzte Abschreibung wegen des angeblich sehr schlechten Bauzustandes und zugleich hohe Abschläge für notwendige Reparaturen vorzunehmen. Nach Ansicht der Bp. kann davon ausgegangen werden, dass die in der einschlägigen Literatur entwickelten Grundsätze sowohl die technischen als auch die wirtschaftlichen Aspekte einer bestimmten Art…
…seines Bauzustandes an sich noch nicht notwendig gewesen wäre, um den Bau eines neuen besser entsprechenden Betriebsgebäudes zu ermöglichen, zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes zuzurechnen. Es ist weder eine Abschreibung des alten Bauwerkes auf den niedrigeren Teilwert noch eine Absetzung wegen außergewöhnlicher technischer oder…