…beträgt; die Beweislast für die Widerlegung dieser Vermutung mit der Behauptung des Vorliegens einer kürzeren Restnutzungsdauer trifft den Steuerpflichtigen, wobei ein solcher Beweis im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl. etwa VwGH vom 10.8.2005, 2002…
…AfA-Satz anzuwenden (Doralt4, a.a.O., Tz 4/1 zu § 8 EStG 1988). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem (schlüssigen) Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand erbracht werden; die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem sich jeweils aus § 16 Abs…
…Erdgeschoss: Massivbau Dachraum: Holzkonstr, Art des Daches Satteldach Zustand der Deckung Hagelschaden "minder gut" Ausstattung der Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten sind "minder gut" ausgestattet Die Raumfolge sowie deren Nutzung sind "gut" gelöst. Darüber hinaus finden sich zum technischen Bauzustand des Gebäudes keine weiteren nachvollziehbaren Beweismittel (Atteste…
…Lage des Gebäudes - Erschließung des Grundstückes - Technischer Bauzustand des Gebäudes im Jahr der Anschaffung - Unterlassener Reparaturrückstau? (und damit Wertminderung?) - Alter des Gebäudes (Altersabschlag - Wertminderung) - Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen (zB. Feuchtigkeitsschäden, Risse im Mauerwerk - weitere Reduktion der technischen Lebensdauer) - Dokumentation hinsichtlich des Gebäudes bzw…
…1988 ist somit eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der die kürzere Nutzungsdauer behauptet. Der Nachweis kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden. (Vgl. z.B. VwGH vom 29.9.2002, 97/13/098…
… der wertbestimmende Einfluß von allfälligen Baumängeln und Bauschäden sowie eines allfälligen rückgestauten Reparaturbedarfs und die wegen allfälliger technischer und wirtschaftlicher Wertminderung vom Herstellungswert vorgenommenen Abschläge sind gesondert zu beziffern. Sachwert - Wertminderung wegen Alters Die Annahme einer nur 60 jährigen Lebensdauer für ein in Massivbauweise errichtetes…
…rechtfertigt es nicht, für ein Haus eine geringere als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende technische Gesamtnutzungsdauer abzuleiten (vgl. VwGH 25.05.2022, Ra 2020/15/0119, mwN). Im Zeitpunkt des Erwerbes befand sich das Gebäude in einem guten Bauzustand. Daran ändern…
…1.2018, wo auf die "Reste der alten Pflanzenkläranlage samt technischer Einrichtung" Bezug genommen wird). Keine Vorsteuerberichtigung betreffend die in Zusammenhang mit der Erwirkung der baubehördlichen Bewilligung und der gewerbebehördlichen Bewilligung angefallenen Planungs- und Beratungskosten: Wie den Ausführungen des erkennenden Gerichtes unter Punkt II.1. …
…Heizsystem .... ). Die (vor allem auf die technischen Gegebenheiten bezogene) Restnutzungsdauer kann deshalb - wie in der Berufung vorgebracht - unter Anwendung gängiger Methoden grundsätzlich mit ca. 50 Jahren fixiert werden. Allerdings darf nicht übersehen werden: der aufgestaute Modernisierungs-(Investitions-)bedarf reduziert die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes mit…
…die niedrigen Herstellungskosten begründe. Zur technischen und wirtschaftlichen Wertminderung führte der Bf. aus, diese setze sich aus einem Abschlag iHv 68% für die Restnutzungsdauer von etwa 20 bis 25 Jahren und einem Abschlag iHv 20% für die Marktanpassung und den schlechten Bauzustand bzw. Sanierungsrückstau zusammen.…
…Vor dem Hintergrund des Wissens des Herrn Käufer5 über den Bauzustand des Objektes - und zwar einschließlich der von der Wohnungseigentumsgemeinschaft in Auftrag gegebenen Gutachten (5x Gutachter1) und Gerichtsverfahren dränge sich zwangsläufig folgende Frage auf: Wieso habe sich jemand in Kenntnis des Zustandes der "Bauruine" eine…
…aus, dass das Gebäude laut dem vorgelegten Verkehrswertgutachten in einem durchschnittlichen Erhaltungszustand sei. Es fehle an der Beschreibung des technischen Bauzustands und einer nachvollziehbaren und schlüssigen Darlegung der verkürzten Nutzungsdauer durch die Bf. Daher werde die AfA mit einer Bemessungsgrundlage von 1,5 % anerkannt. Zudem…
…Beschwerdeführer vorgenommenen Aufteilung sowie abweichend von der in der GrundanteilV vorgesehenen pauschalen Ermittlung des Grundanteiles zur Gänze auf nicht abschreibbaren Grund und Boden zu aktivieren sei. Dies sei einerseits mit dem Bauzustand des Gebäudes im Erwerbszeitpunkt, das in wirtschaftlicher Hinsicht als Abbruchobjekt zu bezeichnen sei…
…die gesetzlich vermutete trifft ex lege den Abgabepflichtigen (vgl zB VwGH 16.12.2015, 2012/15/0230). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich mit einem Gutachten über den technischen Bauzustand erbracht werden (vgl VwGH 15.9.2011, 2011/15/0126; VwGH 20.03.2014…
…die gesetzlich vermutete trifft ex lege den Abgabepflichtigen (vgl zB VwGH 16.12.2015, 2012/15/0230). Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich mit einem Gutachten über den technischen Bauzustand erbracht werden (vgl VwGH 15.9.2011, 2011/15/0126; VwGH 20.03.2014…
…sowie die Sanierungsbedürftigkeit der Objekte nicht berücksichtigt worden. Nach Ausführung und Bauzustand hätte zudem nur ein Wertansatz im Ausmaß von 71,25 % unter Heranziehung eines "einfachen Wohnwertes" (€ 1.526,80 pro m²) erfolgen dürfen. Die Grunderwerbsteuer sei daher ausgehend von der Bemessungsgrundlage von €…
…eine kürzere als der vom Gesetz vermuteten Nutzungsdauer (im konkreten Fall von 66,66 Jahren) trifft somit ex lege den eine solche Behauptung aufstellenden Steuerpflichtigen. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem (schlüssigen) Gutachten eines Sachverständigen über den (technischen) Bauzustand erbracht werden…
…das Gutachten eines Sachverständigen über den technischen Bauzustand zu erbringen sein. Maßgeblich für eine höhere Afa ist in der Regel die technische und nicht die wirtschaftliche Nutzungsdauer (VwGH v 08.08.1996, 92/14/0052). Gründe für eine kürzere Gebäudenutzungsdauer können zB ein schlechter Bauzustand…
…Afa kann bei einem Wohngebäude grundsätzlich nur bei Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer geltend gemacht werden. Diese hängt bei neu errichteten Gebäuden in erster Linie von der Bauweise ab, während bei einem erworbenen Gebäude der Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes maßgebend ist (VwGH 28.1…
…Dach seien nicht erneuert worden. Das Dach sei in nächster Zeit neu einzudecken. In dem in der Gutachtensergänzung enthaltenen technischen Befund werden hinsichtlich des Bauzustandes Feuchtigkeitsschäden im Bereich des Kellermauerwerkes und hangseitig im Erdgeschoss, Sanierungsbedarf des teilweise angemorschten Dachstuhls samt Dacheindeckung, Defizite in der Wärmedämmung…