…| Erhaltenen Zahlungen gesamt | 386.361,00 € | Wert der verkauften Liegenschaft ustfrei | - 145.350,00 € | Verbleibende Erlöse brutto | - 241.011,00 € | Davon Stellplatzabgabe umsatzsteuerfrei | - - 58.138,30 € | Erlöse brutto für technische Leistungen (inkl…
…DI.Walter.H. habe in Form zweier Schecks einen Betrag von S 420.000,-- für erbrachte technische Leistungen bezahlt, die an den Baufortschritt gekoppelt gewesen seien. Die Gesamtsumme der rechnungsmäßig erfassten Leistungen betrage aber nur S 206.852,19, sodass sich zu der von DI…
…zu erbringenden und in Rechnung gestellten Leistungen, nämlich die Durchführung von Planungs- und Büroleistungen im Zusammenhang mit dem Vorentwurf, dem Entwurf, der Einreichung und den Ausführungs- und Detailzeichnungen (Projekt Graz) sowie darüber hinaus die Durchführung der Kostenberechnungsgrundlage, der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung der Bauausführung…
…zu erbringenden und in Rechnung gestellten Leistungen, nämlich die Durchführung von Planungs- und Büroleistungen im Zusammenhang mit dem Vorentwurf, dem Entwurf, der Einreichung und den Ausführungs- und Detailzeichnungen (Projekt Graz) sowie darüber hinaus die Durchführung der Kostenberechnungsgrundlage, der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung der Bauausführung…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
… dadurch würden bei nahezu gleichartigen Tätigkeiten verschiedene gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen wie z.B. Ziviltechnikerleistungen aufgrund der Zugehörigkeit zur Kammer und sonstige Ziviltechniker ähnliche Leistungen (gewerbliche technische Büro). Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen werde noch auf bereits vorliegende Rechtsmeinungen und Literatur verwiesen (Karl…
…der Fa. A die von ihr benötigten Pläne zu einem angemessenen Preis zu verkaufen und bei der technischen Erläuterung dieser Pläne mitzuwirken. Hierbei seien wie beschrieben die Verkaufspreise für die Werkstättenzeichnungen und die Entgelte für die Leistungen und Spesen des Bw. festgelegt worden. Die Bezeichnung…
…betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben wie es dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde gelegt wurde, mit den von ihm angebotenen Leistungen technisch erbracht werden kann…
…betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben, wie es dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde gelegt wurde, mit den von ihm angebotenen Leistungen technisch erbracht werden kann…
…betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einsteht, dass das Bauvorhaben, wie es dem gegenständlichen Vertrag zu Grunde gelegt wurde, mit den von ihm angebotenen Leistungen technisch erbracht werden kann…
…betreffend Zusatzaufträge und Leistungsänderungen ist zu entnehmen, dass der Bauführer durch Abschluss dieses Vertrages sowohl das technische Ausführungsrisiko übernimmt und auch dafür einstehen hat, dass das Bauvorhaben, wie es dem Werkvertrag zu Grunde gelegt wurde, mit den von ihm angebotenen Leistungen technisch erbracht werden kann…
…sondern vielmehr die technischen Kommandos und Zeichen definiert, nach denen Computer untereinander Files (Programme und Dateien) austauschen. Laut Bericht (Seite 5, Abs. 3) wäre diese (gar nicht existierende) Form aber "der einzige (!) Nachweis, dass die Leistung nicht nur erbracht sondern auch an den Auftraggeber weitergeleitet…
…Company). Laut Gesellschaftsvertrag befasst sich das Unternehmen mit der Untersuchung, dem Design und dem Entwurf von Web-Dienstleistungen, die Durchführung von Beratungen, technischen Dienstleistungen etc. Gesellschafter sind Y. Limited und XYZ HoldingLimited. Der Firmensitz der beiden Beteiligten ist identisch mit dem Firmensitz der T.. Die…
…gemäß § 188 BAO für die Jahre 1997 bis 2001 erlassen worden. Gemäß § 29 Z 3 erster Satz EStG 1988 werden als sonstige Einkünfte Einkünfte aus Leistungen, wie insbesondere Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände bezeichnet, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (…
…geschmälert. Damit wurden im Ergebnis (nur) die auf den Bereich technisches Know How zurückgehenden Entgelte (iHv 1,8% des Umsatzes) als Betriebsausgaben anerkannt, während die auf die sonstigen Leistungsbereiche des Technical Assistance Vertrages entfallenden Entgelte (iHv 1,5% des Umsatzes) als nicht abzugsfähig angesehen wurden…