…Auffassung des BM für Finanzen können aber die Leistungen leitender und beratender Art nicht in einer Art ausgelegt werden, dass hierdurch der Anwendungsbereich des Artikels nicht mehr mit der Artikelüberschrift übereinstimmt. Denn wäre eine Ausweitung der Quellenbesteuerungsrechte über den rein technischen Bereich hinaus angestrebt worden…
…Leistungen, also zB auch die Gestellung von Personal von Praxisgemeinschaften an die beteiligten Ärzte oder Laboruntersuchungen, Röntgenaufnahmen und andere medizinisch-technische Leistungen, die von den Gemeinschaften mit eigenem medizinisch-technischen Personal für die Praxen ihrer Mitglieder ausgeführt werden. Aus Vereinfachungsgründen kann wenn eine sonstige Leistung…
…Das in Ausarbeitung stehende neue österreichisch-indische Doppelbesteuerungsabkommen wird die vorstehend skizzierte Rechtslage verändern (insb. Einführung eines Quellenbesteuerungsrechtes von voraussichtlich 20% für technische Leistungen unter gleichzeitiger Steuerfreistellung in Österreich). Das neue Abkommen wird allerdings keine Rückwirkung entfalten und daher vor seinem Wirksamwerden zugeflossene Einkünfte nicht…
…12 Abs. 1 DBA-Indien eine Abzugsteuer in der Höhe von 10% des Umsatzes einbehalten. Gemäß Art. 12 Abs. 1 DBA-Indien unterlägen neben Lizenzgebühren auch Entgelte für technische Leistungen der Abzugssteuerregelung des Art. 12 Abs. 2 DBA-Indien. Diese Vorgangsweise basiere auf der Annahme…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige GmbH. In den Streitjahren hat sie in Indien technische Leistungen erbracht, für deren Entgelte in Indien Quellensteuern in Höhe von 41.751,82 Euro (2016), 95.613,15 Euro (2017) und…
…Abs. 1 Lizenzgebühren und Entgelte für technische Leistungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, dürfen im anderen Staat besteuert werden. Abs. 2 Diese Lizenzgebühren und Entgelte für technische Leistungen dürfen jedoch auch in dem Vertragsstaat, aus…
…auch wirtschaftlicher, organisatorischer, technischer, planerischer oder beratender Natur sind, steuerrechtlich grundsätzlich nur der künstlerische Teil also die Entwerfung der Skizze als künstlerische Tätigkeit anzusehen. Unter Bedachtnahme auf den im Umsatzsteuerrecht vorherrschenden Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung kommt daher als künstlerischer Architekt iSd § 10 Abs. 2…
…Österreich. Indien Das DBA Indien regle in Art. 12 Abs. 1, dass Lizenzgebühren und Entgelte für technische Leistungen , die aus einem Vertragsstaat stammen würden und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt würden, im anderen Staat besteuert werden dürften. Der Lizenzgebührenbegriff sei in Art…
…1. Sachverhalt Die Bf. ist eine in Österreich ansässige GmbH und hat in Indien keine Betriebsstätte, erbringt bzw. erbrachte in den Jahren 2008 und 2009 in Indien "technische Leistungen", für welche in Indien die indische Quellensteuer nach Art. 12 Abs. 2 DBA-Indien einbehalten wurde…
…1. Sachverhalt Die Bf. ist eine in Österreich ansässige GmbH und hat in Indien keine Betriebsstätte, erbringt bzw. erbrachte in den Jahren 2008 und 2009 in Indien "technische Leistungen", für welche in Indien die indische Quellensteuer nach Art. 12 Abs. 2 DBA-Indien einbehalten wurde…
…Stellung der G-1 innerhalb des Konzerns Die Gesellschaft sei eine Tochtergesellschaft eines börsennotierten schwedischen Weltkonzerns gewesen und habe für ihren Konzern wichtige technische Leistungen erbracht. Sie habe mit ihrer technischen Kompetenz im Konzern ein Alleinstellungsmerkmal gehabt und sei für den Konzern besonders wichtig gewesen…
…| Erhaltenen Zahlungen gesamt | 386.361,00 € | Wert der verkauften Liegenschaft ustfrei | - 145.350,00 € | Verbleibende Erlöse brutto | - 241.011,00 € | Davon Stellplatzabgabe umsatzsteuerfrei | - - 58.138,30 € | Erlöse brutto für technische Leistungen (inkl…
…DI.Walter.H. habe in Form zweier Schecks einen Betrag von S 420.000,-- für erbrachte technische Leistungen bezahlt, die an den Baufortschritt gekoppelt gewesen seien. Die Gesamtsumme der rechnungsmäßig erfassten Leistungen betrage aber nur S 206.852,19, sodass sich zu der von DI…
…zu erbringenden und in Rechnung gestellten Leistungen, nämlich die Durchführung von Planungs- und Büroleistungen im Zusammenhang mit dem Vorentwurf, dem Entwurf, der Einreichung und den Ausführungs- und Detailzeichnungen (Projekt Graz) sowie darüber hinaus die Durchführung der Kostenberechnungsgrundlage, der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung der Bauausführung…
…zu erbringenden und in Rechnung gestellten Leistungen, nämlich die Durchführung von Planungs- und Büroleistungen im Zusammenhang mit dem Vorentwurf, dem Entwurf, der Einreichung und den Ausführungs- und Detailzeichnungen (Projekt Graz) sowie darüber hinaus die Durchführung der Kostenberechnungsgrundlage, der künstlerischen, technischen und geschäftlichen Oberleitung der Bauausführung…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…
…sowohl die technischen und umwelttechnischen als auch die rechtlichen und steuerrechtlichen Due Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb erbracht worden seien und sich deshalb der Leistungsort jeweils nach § 3a Abs. 6 UStG 1994 (Belegenheitsort des Grundstücks) bestimme. Daher bestehe für diese Leistungen in Österreich…