…vermag die Wiederaufnahme der Verfahren nicht zu rechtfertigen (vgl. UFS 25.04.2013, RV/582-S/09). Nachdem in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide keine tauglichen Wiederaufnahmegründe angeführt sind, ist die Wiederaufnahme der Verfahren zu Unrecht verfügt worden. Die angefochtenen Wiederaufnahmebescheide waren daher aufzuheben. Vergütungsbescheide Gemäß…
…beurteilt hat, so hat es nur eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits offengelegten Sachverhaltes vorgenommen. Dies vermag die Wiederaufnahme der Verfahren nicht zu rechtfertigen. Nachdem in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide keine tauglichen Wiederaufnahmegründe angeführt sind, ist die Wiederaufnahme der Verfahren zu Unrecht verfügt worden. Die…
…Sinn ist die vom Vermieter erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erstellte und mit 18.10.2006 datierte Bestätigung über die Zahlungen des Berufungswerbers kein neu hervorgekommenes Beweismittel und damit keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme. Dessen ungeachtet verlangt der hier strittige Wiederaufnahmegrund jedoch auch…
…eine unrichtige Rechtsmeinung des Finanzamtes behauptet, was jedoch unter Hinweis auf VwGH vom 19.5.1993, 91/13/0224, keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs. 1 BAO darstelle. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 14.8.2003 bringt der Bw vor, es sei aktenwidrig…
…ausgeglichen werden. Die Niederschrift über die Schlussbesprechung enthält die gleichen Feststellungen wie der Prüfungsbericht. Beide Schriftstücke enthalten neben dem Dokument "Feststellungen.xls", auf das der Prüfer hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe verwies, noch einen Textteil, der sich aber auch auf die Vermietung der Liegenschaft in X bezieht…
…eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt war, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügte, so kann diese Tatsache im Verhältnis zum…
…der Wiederaufnahmebescheide. Demzufolge kann dahingestellt bleiben, ob nunmehr tatsächlich taugliche Wiederaufnahmegründe vorliegen bzw. aus welchen Gründen die Wiederaufnahmebescheide angefochten wurden. Der Berufung war Folge zu geben und waren die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2001 bis 2004 ersatzlos aufzuheben. 2) Aufhebung gemäß § 299…
…dann, wenn eine vorsätzliche Abgabenverkürzung von der zuständigen Stelle als erwiesen anzunehmen ist. Weiters können nach der im Erkenntnis 98/14/0204 vom VwGH vertretenen Rechtsanschauung weder eine Anklageschrift noch ein Strafurteil von vornherein einen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellen, weil unterschiedliche Beweiswürdigungen durch Behörden bzw. Gerichte…
…worden. Damit erübrigt sich eine weitere Auseinandersetzung mit dem diesbezüglichen Berufungsbegehren und der strittigen Frage, ob ein tauglicher Wiederaufnahmegrund vorgelegen hat, weil besagter Antrag der Erklärung 2001 eben nicht beigelegt worden ist. Letztendlich wurde auch eine unrichtige Ergebnisaufteilung als Wiederaufnahmegrund geltend gemacht. Dazu wurde ausgeführt…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO betr. Umsatzsteuer 1998 sowie Umsatzsteuer 1998 vom 10. Oktober 2001 entschieden: Der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Hintergrund - nicht zuzustimmen, wenn es in der Schenkung des gegenständlichen Grundstückes an den Sohn der Berufungswerberin eine neu hervorgekommene Tatsache bzw. einen tauglichen Wiederaufnahmegrund annimmt. Die Kenntnis der Schenkung im wiederaufzunehmenden Umsatzsteuerverfahren hätte bei einer rechtlich richtigen Berücksichtigung zu keinem anderen Ergebnis geführt, als vom…
…Ritz, Bundesabgabenordnung Kommentar, Tz 9 zu § 303 BAO und die dort zitierte Judikatur) Wiederaufnahmegründe darstellen. Aus diesem Grund kommt die lohnsteuerrechtliche Prüfung und Beurteilung grundsätzlich nicht als Wiederaufnahmegrund in Frage. Schließlich hat das Finanzamt zutreffend darauf hingewiesen, dass die umsatzsteuerliche Beurteilung der Stellung der Bw…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Zufolge dieses letzten Halbsatzes führt ein- wenn auch tauglicher- Wiederaufnahmegrund nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte; alle Wiederaufnahmegründe sind sohin "relative" Wiederaufnahmegründe. Die Wiederaufnahmegründe müssen daher geeignet sein…
…20.5.2011 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens mit der Begründung abgewiesen, dass ein Wechsel der Berechnungsmethode von Bemessungsrundlagen für die Umsatzsteuer (Vorsteuer) keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund darstellen würde Daraufhin stellte die Bw den Antrag die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen…
…Ergebnis, als im bereits rechtskräftigen Bescheid zum Ausdruck gebracht, geführt hätten, und die im bereits abgeschlossenem Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Ein tauglicher Wiederaufnahmegrund iSd § 303 Abs.1 lit.b BAO würde dann vorliegen, wenn nunmehr feststehen würde, dass…
…§ 303 Tz 24). Maßgebend dafür, ob ein tauglicher Wiederaufnahmegrund vorliegt, ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren (fallbezogen E 2007 bis 2009) der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon bei Erlassung der Erstbescheide bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im…
…93/17/0042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd des § 303 Abs 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, die Tatsache nicht bekannt gewesen sei…
…stelle eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Wenn selbst der bescheiderlassenden Behörde die Tatsache nicht bekannt gewesen sei, dass der Grundlagenbescheid nicht über Bescheidcharakter verfügt habe, so könne diese Tatsache im Verhältnis…
…Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. ..." 7) Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens: Tatsachen oder Beweismittel stellen nur dann taugliche Wiederaufnahmegründe dar, wenn sie…
…anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Zufolge dieses letzten Halbsatzes führt ein- wenn auch tauglicher- Wiederaufnahmegrund nur dann zur Wiederaufnahme, wenn die Kenntnis dieses Umstandes seinerzeit einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte; alle Wiederaufnahmegründe sind sohin "relative" Wiederaufnahmegründe. Die Wiederaufnahmegründe müssen daher geeignet sein…