…und der I mit der X-AG und eine tatsächliche Geschäftstätigkeit der X-AG - für die damals auch mehrere unterschiedliche natürliche Personen aufgetreten sind - ersehen. Aus diesen Gründen und auf Grund der im Verwaltungsverfahren vorgelegten sonstigen Unterlagen (zB die Darstellung über die Gründung und Entwicklung…
…weiterer Mängel bedarf. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nach der Judikatur eine Adresse zu verstehen, an der das liefernde / leistende Unternehmen eine tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt, kurz jener Ort, von dem aus bzw. an dem jene Leistungen angeboten, geplant…
…Adressen sind vielmehr als Rechnungsadresse nur maßgeblich, wenn und solange das liefernde/leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausübt. Auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfängers an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers kommt es nach der VwGH-Judikatur beim Vorsteuerabzug nicht an. Entsprechend kann der "gute Glaube…
…Hinblick auf die Aussage der Mutter des H., nicht den Schluss zu, dass die E.- Bau zu dieser Zeit an der Adresse ihre Geschäftstätigkeit tatsächlich noch nicht ausgeübt hat. Ab 14. April 2002 bestand jedenfalls lt. Telefonbetreiber unter der Adresse ein Festnetz-Telefonanschluss mit jener…
…bzw. "Lastschriftanzeige, Zahlungsgrund: Rückzahlung Darlehen") über Zinszahlungen der Bw. von über 300.000,00 DM an die X-AG das tatsächliche Bestehen des Darlehensvertrages und den laufenden Zinsendienst durch die Bw. hinreichend zu belegen. Die festgelegte Höhe der Zinsen (zwischen 4,65% und 6%, vgl…
…die Geschäftsadresse der Büroservicefirma nicht gleichzeitig der Sitz der Gesellschaft war, von der aus sie die tatsächliche Geschäftstätigkeit entfaltete. Aufgrund der Einsichtnahme in den Firmenbuchakt der A steht fest, dass seitens des Firmenbuches keine aktenmäßig bekannten Überprüfungshandlungen im Hinblick auf die Richtigkeit der Geschäftsanschrift der…
…2000, 99/13/0020; 25.4.2001, 98/13/0081). Unter der Anschrift ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit abwickelt. Diese Anschrift bezeichnet einen Ort, von dem aus jene Leistungen angeboten, geplant, organisiert…
… 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS 11.10.2005, RV/1137-W/03, UFS 29.11.2005, RV/0211-G/03). Auf den "guten Glauben…
…1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS vom 11.10.2005, RV/1137-W/03, 29.11.2005, RV/0211-G/03). Im vorliegenden Fall wurde folgender Sachverhalt…
…des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nicht eine bloße Zustelladresse zu verstehen, sondern eine Geschäftsanschrift, an der das leistende Unternehmen die tatsächliche Geschäftstätigkeit entwickelt (UFS vom 11.10.2005, RV/1137-W/03, UFS vom 29.11.2005, RV/0211-G/03, UFS…
…keine Arbeitnehmer gemeldet. Die Überprüfung der im Firmenbuch aufscheinenden Firmensitze ergab, dass es sich stets um reine Postadressen handelte und an diesen Adressen keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde. Wie auch bereits in der Berufungsvorentscheidung erläutert wurde hat der VwGH in ständiger Judikatur zu § 11 Abs…
…daß die Domizilgesellschaft kein tätiges Unternehmen wäre. Sie wurde wie eine Briefkastenfirma eingestuft, obwohl der Unterschied zwischen Domizilgesellschaft und Briefkastenfirma herausgearbeitet und die tatsächliche Geschäftstätigkeit dargelegt wurde. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer der Me***** wurde klargestellt, daß Gesellschaften, die im Kanton F*****B***** / Schweiz domizilieren…
…der Lieferung der Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet wurde somit nicht erbracht. Der ausländische Abnehmer steht nicht mit hinreichender Sicherheit fest. Die Adresse des tatsächlichen Abnehmers ist unbekannt und seine Identität ist nicht geklärt, da die ungarischen Firmen keine Geschäftstätigkeit entfaltet haben. Weitere Nachweise (Lieferscheine…
…das Unternehmen hätte geführt werden können. Die Geschäftsführung der Firma konnte ebenso wenig gefunden werden, wie irgendeine Art von Buchhaltung. Eine tatsächliche Geschäftstätigkeit der Firma konnte nicht festgestellt werden. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben wurden keine abgeführt. Der Bw. gab an, er sei von einem L.B…
…und des Umstands, dass die tatsächliche Geschäftstätigkeit über die reine Vermögensverwaltung hinausgehe, habe die Bw. einerseits um die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe ersucht und habe die tatsächliche Geschäftstätigkeit andererseits ab Beginn der Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb geführt. Für die GS…
…und des Umstandes, dass die tatsächliche Geschäftstätigkeit über die reine Vermögensverwaltung hinausgehe, habe die Bw. einerseits um die Erteilung einer Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe ersucht und habe die tatsächliche Geschäftstätigkeit andererseits ab Beginn der Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb geführt. Für die GS…
…X. (Geschäftszweig: Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik) war zwar existent, hat jedoch keine tatsächliche Geschäftstätigkeit entfaltet und hat die von der Bw gelieferten und abgeholten Waren nicht erhalten. Wer die Waren erhalten hat, ist nicht bekannt. Der ausländische Abnehmer ist nicht bekannt. Die…
…Bezug auf eine im Firmenbuch eingetragene Geschäftsadresse als richtige Rechnungsadresse. Auch im Firmenbuch aufscheinende Adressen sind vielmehr als Rechnungsadresse nur maßgeblich, wenn und solange das liefernde/leistende Unternehmen dort tatsächlich eine Geschäftstätigkeit ausübt (vgl. UFS Wien 21.12.2007, RV/0815-W/07). Nicht anders…
…einer durchgeführten Betriebsprüfung der Jahre 1997 - 1999 stellte der Prüfer des Finanzamtes fest, dass die mit den Umbauarbeiten beauftragten rechnungslegenden Firmen steuerlich nicht erfasst wären und an der Firmenadresse keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausgeübt hätten. In der Berufung wurde schriftlich wörtlich ausgeführt: "Nachdem in der mündlichen…
…zugeführt werden müssen, ist evident. Von der Prüferin wurde erhoben, dass die tatsächliche Geschäftstätigkeit der Bw im Mai 2011 begonnen wurde. Die für die Ausübung des Transportgewerbes erforderlichen Fahrzeuge standen laut den im Arbeitsbogen erliegenden Unterlagen erst ab Mitte Mai 2011 zur Verfügung. Dass die…