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UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

…tatsächlich von dritten Unternehmungen erbracht worden sind, da sich gerade in diesem Beruf zwischen dem Auftraggeber und den beim Auftragnehmer handelnden Personen ein gewisses Vertrauensverhältnis herausbildet, auf das der Auftraggeber Wert legt und ungefragt ein Handeln dritter Unternehmungen nicht hingenommen hätte. Tatsache bleibt, dass Leistungen…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

…im Geschäftsleben üblich, einen Schadenersatz auch als solchen zu beanspruchen. Das Gegenargument "Schadenersatz" stellt eine nachträgliche Zweckbehauptung dar. Aufwendungen für Miete und Infrastruktur: Diese Aufwendungen wurden entsprechend den tatsächlich für die Bw erbrachten Leistungen bzw. tatsächlich für die Bw tätigen Dienstnehmern berechnet. Dagegen wurden von…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3

…vertragswidrig Entnahmen tätigen. Die von den Angestellten für die Bw erbrachten Leistungen wurden von der BP festgestellt und entsprechend dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Betriebsausgaben angesetzt. Die Argumentation Dr. G, gewisse Leistungen hätten gar nicht erbracht werden können sind somit nicht zielführend. Bei der Berechnung…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

…Die Aufwendungen für 336,50 Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50 wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden. 1997: Es wurden seitens der Tax GesmbH nur die tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als Betriebsausgabe berücksichtigt…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

…tatsächlich von dritten Unternehmungen erbracht worden sind, da sich gerade in diesem Beruf zwischen dem Auftraggeber und den beim Auftragnehmer handelnden Personen ein gewisses Vertrauensverhältnis herausbildet, auf das der Auftraggeber Wert legt und ungefragt ein Handeln dritter Unternehmungen nicht hingenommen hätte. Tatsache bleibt, dass Leistungen…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

…im Geschäftsleben üblich, einen Schadenersatz auch als solchen zu beanspruchen. Das Gegenargument "Schadenersatz" stellt eine nachträgliche Zweckbehauptung dar. Aufwendungen für Miete und Infrastruktur: Diese Aufwendungen wurden entsprechend den tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen bzw. tatsächlich für die KG tätigen Dienstnehmern berechnet. Dagegen wurden von…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3

…vertragswidrig Entnahmen tätigen. Die von den Angestellten für die KG erbrachten Leistungen wurden von der BP festgestellt und entsprechend dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Betriebsausgaben angesetzt. Die Argumentation Dr. G, gewisse Leistungen hätten gar nicht erbracht werden können sind somit nicht zielführend. Bei der Berechnung…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…Die Aufwendungen für 336,50 Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50 wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden. 1997: Es wurden seitens der T GesmbH nur die tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als Betriebsausgabe berücksichtigt…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

…tatsächlich von dritten Unternehmungen erbracht worden sind, da sich gerade in diesem Beruf zwischen dem Auftraggeber und den beim Auftragnehmer handelnden Personen ein gewisses Vertrauensverhältnis herausbildet, auf das der Auftraggeber Wert legt und ungefragt ein Handeln dritter Unternehmungen nicht hingenommen hätte. Tatsache bleibt, dass Leistungen…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

…im Geschäftsleben üblich, einen Schadenersatz auch als solchen zu beanspruchen. Das Gegenargument "Schadenersatz" stellt eine nachträgliche Zweckbehauptung dar. Aufwendungen für Miete und Infrastruktur: Diese Aufwendungen wurden entsprechend den tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen bzw. tatsächlich für die KG tätigen Dienstnehmern berechnet. Dagegen wurden von…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3

…vertragswidrig Entnahmen tätigen. Die von den Angestellten für die KG erbrachten Leistungen wurden von der BP festgestellt und entsprechend dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Betriebsausgaben angesetzt. Die Argumentation Dr. G, gewisse Leistungen hätten gar nicht erbracht werden können sind somit nicht zielführend. Bei der Berechnung…

UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…Die Aufwendungen für 336,50 Nicht-Klientenstunden der KG im Jahr 1996 in Höhe von S 163.202,50 wurden bereits durch die Veranlagung ausgeschieden. 1997: Es wurden seitens der T GesmbH nur die tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen verrechnet und als Betriebsausgabe berücksichtigt…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3

…tatsächlich von dritten Unternehmungen erbracht worden sind, da sich gerade in diesem Beruf zwischen dem Auftraggeber und den beim Auftragnehmer handelnden Personen ein gewisses Vertrauensverhältnis herausbildet, auf das der Auftraggeber Wert legt und ungefragt ein Handeln dritter Unternehmungen nicht hingenommen hätte. Tatsache bleibt, dass Leistungen…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3

…im Geschäftsleben üblich, einen Schadenersatz auch als solchen zu beanspruchen. Das Gegenargument "Schadenersatz" stellt eine nachträgliche Zweckbehauptung dar. Aufwendungen für Miete und Infrastruktur: Diese Aufwendungen wurden entsprechend den tatsächlich für die KG erbrachten Leistungen bzw. tatsächlich für die KG tätigen Dienstnehmern berechnet. Dagegen wurden von…

UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden. 3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3

…vertragswidrig Entnahmen tätigen. Die von den Angestellten für die KG erbrachten Leistungen wurden von der BP festgestellt und entsprechend dem tatsächlich geleisteten Ausmaß als Betriebsausgaben angesetzt. Die Argumentation Dr. G, gewisse Leistungen hätten gar nicht erbracht werden können sind somit nicht zielführend. Bei der Berechnung…

UFSG RV/0734-G/07Übergabe auf den Todesfall mit bis zum Todestag der Übergeberin erbrachten Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…sondern dass die tatsächlich erbrachten Leistungen abzuziehen sind. Somit bleibt - ausgehend vom seinerzeitigen dreifachen Einheitswert in Höhe von 354.000,-- S abzüglich der lt. Berufung und Ergänzungsvorbringen tatsächlich erbrachten Leistungen in Höhe von 424.000,-- S sowie der Forderung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz Sozialhilfeverband in Höhe…

UFSW RV/1365-W/08Aufteilung des Vorsteuerbetrages, wenn in einer Rechnung sowohl über Leistungen als auch Nichtleistungen abgerechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2010

…Vorsteuer unzulässig. Wie bereits oben ausgeführt, hat die T GesmbH im Juni 1998 die Rechnungen gegenüber der KG berichtigt und darin nur die tatsächlich erbrachten Leistungen angesetzt und die darauf entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Ergänzend ist noch auszuführen, dass die in den berichtigten Rechnungen angesetzten Beträge…

UFSW RV/1990-W/03Aufteilung der Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2004

…Vorsteuer unzulässig. Wie bereits oben ausgeführt, hat die Ta GesmbH im Juni 1998 die Rechnungen gegenüber der Bw berichtigt und darin nur die tatsächlich erbrachten Leistungen angesetzt und die darauf entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Ergänzend ist noch auszuführen, dass die in den berichtigten Rechnungen angesetzten Beträge…

UFSG RV/0167-G/03Pauschale Verrechnung von Leistungen im Konzern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2006Teil 1/2

…diversen Projekten in Anspruch zu nehmen. Zur Untermauerung tatsächlich erbrachter Leistungen im Bereich Administration ist ein Schreiben der C CED vom 02.03.1998 im Unterakt "Gestion administrative generale" über die wichtigsten Punkte anlässlich eines Besuchs in Gratkorn anzuführen. Darin wird insbesondere die Vorgangsweise hinsichtlich…

UFSW RV/0849-W/02Rechtsgrundlos geleistete Zahlungen einer GmbH an Unternehmen, die in einem Naheverhältnis zu deren Gesellschafter-Geschäftführer stehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2004Teil 1/2

…Umsatzsteuer handle es sich um einen Fehler. Die Verrechnung sei nur über einmal S 300.000,00 erfolgt. Im Hinblick darauf, dass sämtlichen von der Betriebsprüfung beanstandeten Rechnungen tatsächliche Leistungen zugrunde liegen würden, wurde von der Bw. um Berücksichtigung der in diesen Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuern…