…0227). In einem weiteren Erkenntnis wurde durch den VwGH die Feststellung der Abgabenbehörde, wonach die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz bei einer Strecke von 83 Kilometer zumutbar ist, ausdrücklich bestätigt. Für den VwGH stellt eine solche Strecke keine unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25…
…Bernold/Mertens/Kranzl, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort § 16 L 257 hinsichtlich des Pendlerpauschales) Da eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar gewesen sei, würden keinerlei Kosten für Familienheimfahrten zustehen. Da nach Ansicht der Referentin die Schlafstelle in der Ausbildungseinrichtung kein Wohnsitz sei, wäre die…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, dass die tägliche Rückkehr nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereiches des Familienwohnsitzes liegt und deswegen am Dienstort ein weiterer Wohnsitz begründet werden muss (vgl. VwGH 27.1.2000…
…15 Uhr) bzw. 2 Stunden 3 Minuten am Abend (ab Krankenhaus 17:45 Uhr) über jenem Wert liegen, der für eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz als zumutbar zu beurteilen ist, so gilt dies nicht für gelegentliche Fahrten bei schlechten Witterungsverhältnissen. Der Bw. hat wegen der…
…Bw. nicht anders zu beurteilen als die Situation sehr vieler anderer Erwerbstätiger, die täglich von D und Umgebung nach G oder G Umgebung zur Berufsausübung fahren. Auch sie müssen für die Verpflegung während des Tages im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtungen wie zB: vorgegebenen Terminen, kurzen…
…dass gemäß § 26 Z 4 zweiter Tatbestand EStG und Randziffer (RZ) 721 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) bei einer Dienstreise, die aufgrund ihrer Entfernung eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz unzumutbar mache, analog § 26 Abs 2 BAO ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt am neuen Arbeitsort erst nach einem Zeitraum…
…weil der Familienwohnsitz in A ca. 72 km und somit so weit entfernt liege, dass der Bw. eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar gewesen sei. Die Straße führe über den H-Pass, und dieser sei schon im Sommer nach Nachtdiensten (Gesamtdauer 24-36 Stunden und mehr…
…demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt der Familienwohnsitz eines Steuerpflichtigen allerdings außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, sodass eine tägliche Rückkehr an diesen Wohnsitz nicht zumutbar ist, können angemessene Mehraufwendungen für einen weiteren Wohnsitz im Einzugsbereich des Arbeitsortes als Kosten der "doppelten Haushaltsführung" steuerlich…
… 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings deshalb doppelte Haushaltskosten, weil ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten darstellen, vorausgesetzt, dass die Verlegung des…
…eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung können dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sich der Familienwohnsitz in einer solchen Entfernung zum Arbeitsort befindet, dass eine tägliche Rückkehr…
…Routenplaner nur eine Stunde und zwei Minuten betragen habe. Dem Hinweis des Finanzamtes auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002, wonach die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr erst anzunehmen sei, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt sei und nur in begründeten Einzelfällen auch bei einer…
…in einem internationalen Konzern tätig. Diese Tätigkeit erfordere sehr frühe Arbeitsbeginn Zeiten, Dienstfahrten zu anderen Betriebsstätten des Unternehmens sowie Videokonferenzen mit im außereuropäischen Ausland gelegenen anderen Unternehmensteilen. Eine tägliche Rückkehr zum Wohnort sei daher unzumutbar. Die vom Bw. in X. genutzte Wohnung sei lediglich eine…
…Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs…
…332,00 für die ersten drei Monate anerkannt worden. Eine doppelte Haushaltsführung sei nur dann beruflich veranlasst, wenn die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Wohnort nicht zugemutet werden könne. Bis zu einer einfachen Wegstrecke von 120 Kilometern sei dies auf jeden Fall noch möglich. Von…
…Letzteres sei im Fall der Bw. nicht gegeben, weil ihr wegen der günstigen Verkehrsverbindungen die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort Wien zum Wohnort A zugemutet werden könne. Mit Schreiben vom 14. November 2002 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz…
…sei seitens der Abgabenbehörde erster Instanz anzumerken, dass die in der Berufung ins Treffen geführte Wegzeitersparnis von 10 Minuten bei einer Route von 135 km noch keinen begründeten Einzelfall für die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr begründe. Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2005 stelle der Bw…
…selbst unter dem Aspekt der beim Lenken eines Kraftfahrzeuges erforderlichen erhöhten Konzentration, als zumutbar erachtet. Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Grundsätze wurde auch in den nachstehend angeführten Fällen seitens der Judikatur in typisierender Betrachtungsweise die tägliche Rückkehr als zumutbar erachtet: UFS vom 31. Jänner 2007…
…Einkommensteuerbescheid 2011 vom 23. August 2012 wurde den berufungsgegenständlichen Aufwendungen die Abzugsfähigkeit im Wesentlichen mit der Begründung verwehrt, grundsätzlich sei eine tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Wohnort dann zumutbar, wenn die Entfernung zwischen diesen Orten weniger als 120 km betrage. Lediglich bei Vorliegen besonders…
…bei einer Strecke zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort von 110 km, die fast zur Gänze auf der Autobahn zurückgelegt werden könne, und einer Fahrtzeit von maximal einer Stunde sei die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar. In der Berufung brachte der Bw. vor, er sei bis 31…