…0227). In einem weiteren Erkenntnis wurde durch den VwGH die Feststellung der Abgabenbehörde, wonach die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz bei einer Strecke von 83 Kilometer zumutbar ist, ausdrücklich bestätigt. Für den VwGH stellt eine solche Strecke keine unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25…
…gemacht und festgestellt, dass sich sowohl der Wohnort als auch - mit einer Ausnahme - alle Tätigkeitsorte innerhalb des 30-Km-Korridors befänden, aber keine tägliche Rückkehr an den Wohnort vorliege. Demzufolge stünde gem DBA Österreich-Deutschland dem Tätigkeitsstaat (Deutschland) das Besteuerungsrecht zu. 2. Das Bundesfinanzgericht hat…
…Bernold/Mertens/Kranzl, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort § 16 L 257 hinsichtlich des Pendlerpauschales) Da eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar gewesen sei, würden keinerlei Kosten für Familienheimfahrten zustehen. Da nach Ansicht der Referentin die Schlafstelle in der Ausbildungseinrichtung kein Wohnsitz sei, wäre die…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Arbeitsstätte vom Familienwohnort so weit entfernt ist, dass die tägliche Rückkehr nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereiches des Familienwohnsitzes liegt und deswegen am Dienstort ein weiterer Wohnsitz begründet werden muss (vgl. VwGH 27.1.2000…
…15 Uhr) bzw. 2 Stunden 3 Minuten am Abend (ab Krankenhaus 17:45 Uhr) über jenem Wert liegen, der für eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz als zumutbar zu beurteilen ist, so gilt dies nicht für gelegentliche Fahrten bei schlechten Witterungsverhältnissen. Der Bw. hat wegen der…
…wenn die tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz an den Ort des zweiten Haushaltes zumutbar und der Familienwohnsitz für eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz dorthin zu weit entfernt ist (VwGH 31.7.2012, 2008/13/0086). Die tägliche Zurücklegung einer Distanz tour-retour von (mehr als) 262…
…Bw. nicht anders zu beurteilen als die Situation sehr vieler anderer Erwerbstätiger, die täglich von D und Umgebung nach G oder G Umgebung zur Berufsausübung fahren. Auch sie müssen für die Verpflegung während des Tages im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtungen wie zB: vorgegebenen Terminen, kurzen…
…dass gemäß § 26 Z 4 zweiter Tatbestand EStG und Randziffer (RZ) 721 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) bei einer Dienstreise, die aufgrund ihrer Entfernung eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz unzumutbar mache, analog § 26 Abs 2 BAO ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt am neuen Arbeitsort erst nach einem Zeitraum…
…weil der Familienwohnsitz in A ca. 72 km und somit so weit entfernt liege, dass der Bw. eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar gewesen sei. Die Straße führe über den H-Pass, und dieser sei schon im Sommer nach Nachtdiensten (Gesamtdauer 24-36 Stunden und mehr…
…demnach grundsätzlich nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt der Familienwohnsitz eines Steuerpflichtigen allerdings außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, sodass eine tägliche Rückkehr an diesen Wohnsitz nicht zumutbar ist, können angemessene Mehraufwendungen für einen weiteren Wohnsitz im Einzugsbereich des Arbeitsortes als Kosten der "doppelten Haushaltsführung" steuerlich…
… 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings deshalb doppelte Haushaltskosten, weil ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten darstellen, vorausgesetzt, dass die Verlegung des…
…eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung können dann als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sich der Familienwohnsitz in einer solchen Entfernung zum Arbeitsort befindet, dass eine tägliche Rückkehr…
…Routenplaner nur eine Stunde und zwei Minuten betragen habe. Dem Hinweis des Finanzamtes auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002, wonach die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr erst anzunehmen sei, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt sei und nur in begründeten Einzelfällen auch bei einer…
…daher davon auszugehen, dass eine tägliche Rückkehr zum Wohnort in ***Ort1*** zugemutet werden könne. Mit gegen den vorgenannten Bescheid von der steuerlichen Vertreterin des Beschwerdeführers eingebrachter Beschwerde vom 25.11.2016 wurde die Anerkennung der geltend gemachten Kosten der doppelten Haushaltsführung beantragt. Begründend wurde dabei…
…dass er nicht als Schichtarbeiter in einem entfernt gelegenen Betrieb tätig sei, für den der Ausbau des Verkehrsnetzes von Bedeutung für die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei, sondern dass von seinem raschen Erscheinen am Dienstort Menschenleben abhängen können. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014…
…in einem internationalen Konzern tätig. Diese Tätigkeit erfordere sehr frühe Arbeitsbeginn Zeiten, Dienstfahrten zu anderen Betriebsstätten des Unternehmens sowie Videokonferenzen mit im außereuropäischen Ausland gelegenen anderen Unternehmensteilen. Eine tägliche Rückkehr zum Wohnort sei daher unzumutbar. Die vom Bw. in X. genutzte Wohnung sei lediglich eine…
…Aufwendungen für die eigene Wohnung sind daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs…
…332,00 für die ersten drei Monate anerkannt worden. Eine doppelte Haushaltsführung sei nur dann beruflich veranlasst, wenn die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Wohnort nicht zugemutet werden könne. Bis zu einer einfachen Wegstrecke von 120 Kilometern sei dies auf jeden Fall noch möglich. Von…
…Letzteres sei im Fall der Bw. nicht gegeben, weil ihr wegen der günstigen Verkehrsverbindungen die tägliche Rückkehr vom Arbeitsort Wien zum Wohnort A zugemutet werden könne. Mit Schreiben vom 14. November 2002 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…Es sei daher davon auszugehen, dass die Begründung eines Zweitwohnsitzes trotz der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort zum Hauptwohnsitz einer persönlichen Vorliebe entspreche und daher privat veranlasst sei. Wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen aus privaten Gründen außerhalb der üblichen Entfernung vom Arbeitsplatz…