Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der T-GmbH., nunmehr L-GmbH, Adr, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2 - 4, vom 19. November 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 16. Oktober 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der T-GmbH., nunmehr L-GmbH, Adr, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich Rechtsanwalts-Partnerschaft, 1090 Wien, Währingerstraße 2 - 4, vom 19. November 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 16. Oktober 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx…
…angeforderten Beweise, der an ihn gestellten Fragen, der Beschwerde und der Mitteilung vom 14. Oktober 2004 nicht erschließbar. Es fehlen substantiierte Einwendungen, die Vorlage der Unterlagen selbst und die Beantwortung der an den Bf. gerichteten Fragen wäre dem Bf. nicht zumutbar gewesen. Der Bf. hat…
…wieder gut zu machen, wenn er im Falle des Obsiegens im Hauptsacheverfahren nicht vollständig ersetzt werden könnte. Es ist Aufgabe des Zollschuldners, substanziiert darzulegen, dass durch die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung für ihn ein solcher unersetzbarer Schaden im Sinne von Art. 244 ZK entstehen könnte…
…unvorhergesehen. Es ist nicht glaubwürdig, dass diese zu erwartenden Faktoren bei der Anschaffung des Aufliegers I nicht in die Rentabilitätsüberlegungen der WTN Eingang gefunden hätten. Das Vorbringen der WTN ist weder substantiiert, noch nachvollziehbar. Die WTN hat außerdem die betriebswirtschaftlichen Abweichungen gegenüber ihrer ursprünglichen Prognose…
…stützt, hat schon im Antrag darzulegen, aus welchen Gründen ihn selbst kein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden trifft. Dies erfordert ein substantiiertes Vorbringen darüber, dass und in welcher Weise der Wiedereinsetzungswerber oder sein bevollmächtigter Vertreter die erforderliche Kontrolle ausgeübt hat (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002…
…um den Bw in die Lage zu versetzen, vor Erlassung der Bescheide bzw im Rahmen der Berufung bzw. des Vorlageantrages an den unabhängigen Finanzsenat (kurz UFS) substantiierte Einwendungen erheben zu können. Soweit Tagesberichte ohne Name seitens des Prüfers aufgrund von Schriftvergleichen dem Bw zugerechnet wurden…
…erklärten Beträge seien richtig. Die Rechtsmittelbehörde erließ an den Bw einen Vorhalt folgenden Inhaltes: "In Ihrer Berufung sind Sie weder den Rechenfehlern, noch den Kürzungen wegen fehlender Ausgabenbelege substantiiert entgegengetreten. Über die Herkunft von 10.569,21 Euro Bareinzahlungen haben Sie bisher keine Angaben gemacht…
…Begründung den vom FA unter "Sonstiges" angeführten Betrag (150,00 € ab 2011, jährlich indexiert) nicht. Mangels substantiierter Einwendungen gegen die ohne die Auswirkungen der Sondertilgung (auf den Zinsaufwand) erstellte Prognose des FA (vgl. Tabelle auf Seite 67 der Bescheidbegründung) sieht die Referentin keine Veranlassung…
…in der Berufungsergänzung vom 7. Juli 2008 substantiierte Ausführungen im Zusammenhang mit der "Bestreitung der Neufestsetzung des Privatanteiles und der Anfechtung in seinen steuerlichen Auswirkungen" über seine privaten Lebensgewohnheiten und die daraus resultierende Nutzung der Personenkraftwagen zur Gänze vermissen lässt. Seine Ausführungen erschöpfen sich in…
…keinem der zu beurteilenden Sachverhalte die Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung vor, wird von der Bw. im gesamten Verfahren kein substantiiertes Vorbringen dahingehend erstattet, es wären die Investition in die Liegenschaft des Gesellschafters ohne Wissen und Wollen der Gesellschaft erfolgt. Der unabhängige Finanzsenat geht davon aus…
…geholt haben, nach eigenem Belieben ihrer Tätigkeit nachzugehen, entspricht ebenfalls nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens. Ansonsten hat die Bw zu den von der Betriebsprüfung im Zusammenhang mit den Künstlerverträgen getroffenen Feststellungen nichts Substantiiertes vorgetragen. Der unter Tz 23 des BP-Berichts getroffenen Feststellung, dass…
…Regelungen" im Anbot ausgegangen. Das FA hat seine "schwerwiegenden und nicht zu zerstreuenden Zweifel" (vgl. BVE-Begründung, Punkt c) Inhalt der Vereinbarung) in keiner Weise substantiiert. Sollte das Finanzamt auf Basis der neuerlich in der BVE betreffend u.a. U, E 2004 bis 2008 getroffenen…
…Regelungen" im Anbot ausgegangen. Das FA hat seine "schwerwiegenden und nicht zu zerstreuenden Zweifel" (vgl. BVE-Begründung, Punkt c) Inhalt der Vereinbarung) in keiner Weise substantiiert. Sollte das Finanzamt auf Basis der neuerlich in der BVE betreffend u.a. U, E 2004 bis 2008 getroffenen…
…Zahlungserleichterung ursächlich für die Uneinbringlichkeit der Abgaben wäre, treffe dies auch das zuständige Finanzamt. Objektiv betrachtet hätte es das Ansuchen inhaltlich prüfen und, nachdem es in keinster Weise substantiiert gewesen wäre, abweisen müssen. Dass dies nicht erfolgt sei, sei auch ein Fehler des zuständigen Finanzamtes…
…das Aufhören des Hindernisses im obigen Sinne konkretisiert und von R auch protokolliert. Dass der gegenständliche Wiedereinsetzungsantrag rechtzeitig war ist somit sowohl substantiiert behauptet als auch bescheinigt und der erstinstanzlichen Behörde aufgrund des Aktenvermerks bestens bewusst. Im Übrigen ist der Behörde auch mit dem Verweis…
…zu bestätigen. Für den Fall, dass die Behörde zur Schätzung berechtigt gewesen wäre, hätte sie im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen müssen, auch wenn Richtigkeit dieser Behauptungen erst durch weitere Erhebungen hätten geklärt werden müssen…
…der vom Bw. gewünschten Aufhebung der Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2004 folgerichtig die gewünschte "Nullfestsetzung" von entsprechenden Steuernachforderungen betreffend diese Abgaben ergebe. Das Vorbringen in der Berufung vom 15. Februar 2006 sei vollkommen substantiiert, die Zielrichtung, nämlich die Behebung…
…Gs. nicht haftbar, da er zu diesen Zeitpunkten nicht Geschäftsführer der Gesellschaft gewesen sei. Die Begründung im angefochtenen Bescheid sei unrichtig, nicht substantiiert und nicht nachvollziehbar. Die erstinstanzliche Behörde zitiere lediglich ganz allgemein Gesetzesbestimmungen ohne einen konkreten Vorhalt, welche Umsatzsteuerbeträge aus welchen Rechtsgeschäften rechtskräftig gemeldet…
…der Betriebsprüfung Trotzdem die Wahl der Schätzungsmethode der Behörde obliegt, ist das Parteiengehör zu wahren, und hat die Behörde auf alle substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen und sich damit auseinander zu setzen, auch wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen…