…dass diese nachträgliche privatrechtliche Vereinbarung der Aufhebung des Schenkungsvertrages die für die ausgeführte Schenkung schon entstandene Steuerpflicht nicht beseitigt/wegfallen lässt, erfüllt doch nach dem Erbschaftsteuergesetz eine solche Vereinbarungen keinen steuervernichtenden Tatbestand. Zur Klarstellung wird weiters noch erwähnt, dass sich auch aus der Bestimmung des …
…5.2000, 2000/16/0066-0071). Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie - wie etwa im § 33 ErbStG - einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 30.8.1995, 94/16/0295; siehe zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht mehr beseitigt werden. Ein steuervernichtender Tatbestand ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, der Verzicht ist kein derartiger Tatbestand. Was die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der…
…erhalten habe, sondern von ihrem Lebensgefährten. Die Vorschreibung sei daher jedenfalls um die Hälfte zu kürzen. Andererseits sei durch den Aufhebungsvertrag ein steuervernichtender Tatbestand geschaffen worden und sei ein Widerruf der Schenkung erfolgt, damit sei die Schenkungssteuer zu erstatten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2002…
…war der Berufung stattzugeben und der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben. Es erübrigte sich daher auch noch über den Tatumstand abzusprechen, dass im Gegenstandsfall schon vor rechtskräftiger Steuerfestsetzung der vertraglich vorbehaltene Rücktritt vom Kaufvertrag von der Käuferin erklärt, dadurch ein steuervernichtender Tatbestand im Sinn des § 17 Abs…
…des Zeitpunktes der Ausführung der Zuwendung mit 01.01.2002 könne an der erst später entstandenen Schenkungssteuerschuld nichts ändern. Es würde daher keine Tatsache vorliegen, welche für eine Wiederaufnahme des Verfahrens geeignet wäre und es wäre auch kein steuervernichtender Tatbestand erfüllt, welcher die Anwendung des …
…den Besitz des Geschenkes kommt. Es entspricht der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass bei den Verkehrsteuern die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden kann, sofern nicht ein so genannter steuervernichtender Tatbestand eintritt oder das Gesetz selbst die Beseitigung der Steuerschuld ermöglicht (vgl. § 17 GrEStG, …
…14). Spätere Änderungen können die entstanden Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 30. April 2003, 2003/16/0008). Durch die Erstellung des Nachtrages zum Notariatsaktes wurde jedenfalls kein steuervernichtender Tatbestand iSd § 17 GrEStG erfüllt. Fest steht, dass…
…14). Spätere Änderungen können die entstanden Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 30. April 2003, 2003/16/0008). Durch die Erstellung des Nachtrages zum Notariatsaktes wurde jedenfalls kein steuervernichtender Tatbestand iSd § 17 GrEStG erfüllt. Fest steht, dass…
…rückwirkende zivilrechtliche Vereinbarung einer schon entstandenen Steuerschuld zu werten, zumal der erstinstanzliche Zuspruch von € 115.434,69 nicht in Rechtskraft erwachsen ist, sondern wurde mit diesem Vergleich ein steuervernichtender Tatbestand erfüllt. ....................." Zu diesen Ausführungen der Bw. nahm das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in…
…selbst nicht wirksam zustandegekommen wäre. Es entspricht der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass bei den Verkehrsteuern die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden kann, sofern nicht ein so genannter steuervernichtender Tatbestand eintritt oder das Gesetz selbst die Beseitigung der Steuerschuld ermöglicht (vgl. § 17 GrEStG…
…ändere selbst der spätere gänzliche Wegfall der vertraglichen Erfüllungspflicht nichts mehr an der bereits entstandenen Gebührenschuld. Grundsätzlich könnten spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand sei dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus …
…VwGH 25.5.2000, 2000/16/0066-0071) Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie- wie etwa in § 33 ErbStG- einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen. (VwGH ,30.8.1995, 94/16/0295) Aufgrund des o.a.Wortlautes des § 33 lit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau M.B., S., vertreten durch Herrn M.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 25. September 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Spätere Änderungen können eine Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. VwGH 30.8.1995, 94/16/0295). Das ErbSt kennt - anders als § 17 GreStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung der Steuer führt. Nachdem die…
…beseitigt werden soll. Spätere Änderungen können eine Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. Verwaltungsgerichtshof 30.8.1995, 94/16/0295). Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung führt. Zur…
…beseitigt werden soll. Spätere Änderungen können eine Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (vgl. Verwaltungsgerichtshof 30.8.1995, 94/16/0295). Das ErbStG kennt - anders als § 17 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur Erstattung führt. Zur…
…gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerschuld durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen. Für den Bereich der Schenkungssteuer enthielt § 33 lit.a ErbStG Bestimmungen, nach denen…
…beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden kann. Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie - wie etwa § 17 GrEStG- einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 26.2.1981, 15/0439/80, 15/1307/80, VwGH 30.8.1995, 94/16…
…Zl. 91/15/0109). Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann zum Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen. Einen solchen steuervernichtenden Tatbestand normiert etwa § 17 GrEStG. Aus dem Wesen der Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer, die grundsätzlich an jeden Übergang eines inländischen Grundstückes anknüpft…