…dass diese nachträgliche privatrechtliche Vereinbarung der Aufhebung des Schenkungsvertrages die für die ausgeführte Schenkung schon entstandene Steuerpflicht nicht beseitigt/wegfallen lässt, erfüllt doch nach dem Erbschaftsteuergesetz eine solche Vereinbarungen keinen steuervernichtenden Tatbestand. Zur Klarstellung wird weiters noch erwähnt, dass sich auch aus der Bestimmung des …
…5.2000, 2000/16/0066-0071). Spätere Änderungen können eine entstandene Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie - wie etwa im § 33 ErbStG - einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH 30.8.1995, 94/16/0295; siehe zu vor: Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht mehr beseitigt werden. Ein steuervernichtender Tatbestand ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, der Verzicht ist kein derartiger Tatbestand. Was die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der…
…erhalten habe, sondern von ihrem Lebensgefährten. Die Vorschreibung sei daher jedenfalls um die Hälfte zu kürzen. Andererseits sei durch den Aufhebungsvertrag ein steuervernichtender Tatbestand geschaffen worden und sei ein Widerruf der Schenkung erfolgt, damit sei die Schenkungssteuer zu erstatten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Juli 2002…
…95/16/0098; 25.5.2000, 2000/16/0066-0071), eine entstandene Steuerschuld kann jedoch durch eine spätere Änderung dann nachträglich wegfallen, wenn ein steuervernichtender Tatbestand, wie etwa § 17 GrEStG 1987, erfüllt ist (vgl VwGH 30.8.1995, 94/16/0295). Aufgrund des von der…
…war der Berufung stattzugeben und der angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben. Es erübrigte sich daher auch noch über den Tatumstand abzusprechen, dass im Gegenstandsfall schon vor rechtskräftiger Steuerfestsetzung der vertraglich vorbehaltene Rücktritt vom Kaufvertrag von der Käuferin erklärt, dadurch ein steuervernichtender Tatbestand im Sinn des § 17 Abs…
…mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 26.02.1981, 15/0439/80, 15/1307/80); ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…07.05.1981,16/1155,1156/80; 09.08.2001,2000/16/0085) Eingangs ist vorauszuschicken, dass zur Beurteilung, ob im zu beurteilenden Fall ein steuervernichtender Tatbestand des § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG vorliegt, es unerheblich ist, dass der verfahrensgegenständliche Erwerbsvorgang nicht in das…
…Einantwortungsbeschluss durch die Beschwerdeführerin selbst nicht anwendbar. Da bei der GrESt die Steuerpflicht für jeden verwirklichten Erwerbsvorgang besteht sind eine Erstattung der Steuer hinsichtlich eines Erwerbsvorgangs nur dann infrage kommt, wenn dafür ein steuervernichtender Tatbestand erfüllt wurde, ist eine Erstattung in diesem Fall nicht möglich…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…mit der Unterzeichnung des Bestandvertrages entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…Unterzeichnung oder Aushändigung der Urkunde entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…ist der steuervernichtende Tatbestand, der den Erstattungsanspruch begründet, erfüllt. Erfüllt eine, wenngleich aufgrund der Vertragsfreiheit des Schuldrechtes zulässige, Aufhebung nicht die Voraussetzungen des § 17, ist ein steuervernichtender Tatbestand nicht erfüllt und die bereits entstandene Steuerschuld bleibt bestehen. Das GrEStG lässt die Abänderung der Steuer nur…
…mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 26. Februar 1981, 15/0439/80, 15/1307/80); ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…Unterzeichnung oder Aushändigung der Urkunde entstandene Gebührenschuld kann somit nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Grundsätzlich können spätere Änderungen eine bereits entstandene Steuerschuld nur dann wegfallen lassen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen; ein solcher steuervernichtender Tatbestand ist dem Gebührenrecht nicht nur fremd, aus § 17 Abs…
…des Zeitpunktes der Ausführung der Zuwendung mit 01.01.2002 könne an der erst später entstandenen Schenkungssteuerschuld nichts ändern. Es würde daher keine Tatsache vorliegen, welche für eine Wiederaufnahme des Verfahrens geeignet wäre und es wäre auch kein steuervernichtender Tatbestand erfüllt, welcher die Anwendung des …
…den Besitz des Geschenkes kommt. Es entspricht der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, dass bei den Verkehrsteuern die einmal entstandene Steuerschuld nicht mehr beseitigt werden kann, sofern nicht ein so genannter steuervernichtender Tatbestand eintritt oder das Gesetz selbst die Beseitigung der Steuerschuld ermöglicht (vgl. § 17 GrEStG, …
…14). Spätere Änderungen können die entstanden Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 30. April 2003, 2003/16/0008). Durch die Erstellung des Nachtrages zum Notariatsaktes wurde jedenfalls kein steuervernichtender Tatbestand iSd § 17 GrEStG erfüllt. Fest steht, dass…
…14). Spätere Änderungen können die entstanden Steuerschuld nur dann in Wegfall bringen, wenn sie einen steuervernichtenden Tatbestand erfüllen (VwGH vom 30. April 2003, 2003/16/0008). Durch die Erstellung des Nachtrages zum Notariatsaktes wurde jedenfalls kein steuervernichtender Tatbestand iSd § 17 GrEStG erfüllt. Fest steht, dass…