…die bisher fehlende Berechnung für das Vorliegen einer steuerlich unbeachtlichen Unterhaltsrente dem Unabhängigen Finanzsenat übersandt. Die Gegenüberstellung des Verkehrswertes der übernommenen Liegenschaften zu den versicherungsmathematischen Wert der Gegenleistung ergab, dass die Gegenleistung weniger als 50% (46,98%) beträgt und daher eine steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrente vorliegt…
…so ist insgesamt von einer steuerlich irrelevanten Unterhaltsrente auszugehen, dh. die Übertragung des Wirtschaftsguts ist als unentgeltlich zu qualifizieren. Es ist in der Folge die berufungsgegenständliche Rente als steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrente zu qualifizieren und kann somit der beantragte Abzug als Sonderausgaben nicht erfolgen. Es war…
…die Bw. übergegangen. Die Rentenhöhe wurde mit Nachtragsvereinbarung 2003 auf € 9.000 (nicht mehr wertgesichert) vermindert. Strittig ist ausschließlich, ob diese Rente als Kaufpreisrente oder als (steuerlich unbeachtliche) Unterhaltsrente anzusehen ist. Ein Antrag nach § 124b Z 82 EStG 1988 wurde nicht gestellt. 3. Rechtliche…
…der Bw. ist von keinem Fehlen der eigenen Erhaltungsmöglichkeit auszugehen. Da die erforderlichen Voraussetzungen für eine Unterhaltsrente nicht gegeben sind, sind die Zuwendungen bei der Bw. schon aus diesem Grund nicht als steuerlich unbeachtlich zu beurteilen. In den Berufungsschriften bringt die Bw. weiters vor, dass…
…Renten tatsächlich echte Gegenleistungsrenten darstellten (was zugleich eine Entgeltlichkeit bedeuten würde!) oder auf Grund des Unterschiedes in den Wertverhältnissen bloß steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrenten bildeten (was einem insgesamt unentgeltlichem Erwerb gleichkommen würde). Mit dem Steuerreformgesetz 2000 wurde die Nichtabzugsfähigkeit freiwilliger Zuwendungen neu determiniert und § 20 Abs…
…der Rente als Sonderausgabe abzugsfähig. Der übersteigende Rentenanteil bildet eine steuerlich unbeachtliche Unterhaltsrente. Somit ergeben sich folgende Berechnungen: (100 : 148 = 0,68 =) 68% sind Kaufpreisrente, (48 : 148 = 0,32 =) 32% sind Unterhaltsrente. In diesem Verhätnis wird der nach § 16 BewG 1955…
…das aus dem für die Betriebsübertragungen erworbenen Rentenstammrecht stamme, seiner Ehegattin zugewendet. Die "Weitergabe" der Versorgungsrente sei als steuerlich unbeachtliche Einkommensverwendung anzusehen. Zwecks Abkürzung des Zahlungsweges sei mit dem Sohn vereinbart worden, dass die Rentenzahlungen "auf Verlangen des Übergebers" sofort an diese gezahlt werden. Streitentscheidend…
…einer Unterhaltsrente iSd § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden (Doralt, EStG8, § 29 Tz 16; VwGH, 26.01.1999, 98/14/0045). Renten, die in Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens vereinbart werden, sind somit entweder Kaufpreisrenten oder steuerlich unbeachtliche Renten…
…Tz 46 zu § 2, jeweils mit Hinweis auf die hg. Rechtsprechung). Eine steuerlich unbeachtliche bloße Einkommensverwendung ist nicht von einer Freiwilligkeit der Verfügung abhängig. So berührt eine Zwangsverwaltung nicht den Umstand, dass die daraus erzielten Einnahmen dem Verpflichteten zuzurechnen sind; ebenso sind einem Gemeinschuldner auch…
…Nachfolgend bleibt daher nur zu prüfen, ob hinsichtlich der Folgejahre 1990 bis 1997 ebenfalls vom Vorliegen einer Gegenleistungsrente oder aber von einer (steuerlich unbeachtlichen) Unterhaltsrente auszugehen ist. In der Berufungsentscheidung vom 7. Dezember 1999 (Seite 8) wurde der versicherungsmathematische Rentenbarwert unter Zugrundelegung des für den…
…Bescheiden betreffend Einkommensteuer (Sachbescheide) für die Jahre 2005, 2006 und 2007 lautet: "Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (Unterhaltsrenten) und freiwillige Zuwendungen gemäß §§ 20 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit Abs. 3 und 29 Z 1 EStG 1988 sind steuerlich unbeachtlich, und zwar auch dann…
…Unterhaltsrenten grundsätzlich sowohl beim Zahlungsverpflichteten als auch beim Empfänger steuerlich unbeachtlich (Jakom/Kanduth-Kristen, EStG § 29 Rz 18; VwGH 19.5.1994, 94/15/0062). Eine Doppelbesteuerung dergestalt, dass zwei Steuerverwaltungen (Österreich und die Schweiz) dieselben Einkünfte (AHV-Rente, Rente aus der zweiten Säule, Unterhaltsrente…
…Scheingeschäft anzusehen, sei dieser abgabenrechtlich unbeachtlich, die Liegenschaft wäre im Eigentum von C geblieben und im Jahr 1998 wäre kein Spekulationsgewinn erzielt worden. Sei das gesamte Vertragskonvolut gültig zustande gekommen, sei auch die zwischen der Bw. und ihrem Bruder abgeschlossene Treuhandvereinbarung steuerlich anzuerkennen. Zu berücksichtigen…
…kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden. Die Bezeichnung des Versicherungsvertrages, aus dem ein Anspruch auf Rentenzahlungen erwächst, ist für die steuerliche Beurteilung von Rentenzahlungen auf Grund eines Versicherungsverhältnisses unbeachtlich. Renten aus einer als private Unfall-, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, aber auch als Kranken- oder Pflegeversicherung titulierten…
…so habe dies laut VwGH 22.11.2001, 98/15/0057, steuerlich unbeachtlich zu bleiben. Auf die fremdübliche Gestaltung des von einem Steuerpflichtigen als Vermieter mit seinem Kind abgeschlossenen Mietvertrages komme es für diese Beurteilung ebenso wenig an, wie etwa auf die Überlegungen zum seinerzeitigen…
…eventu - als Werbungskosten zu berücksichtigen seien. Nachdem die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates den steuerlichen Vertreter diesbezüglich um belegmäßige Nachweise gebeten hatte, teilte er mit, die angeführten Beträge seien bereits berücksichtigt und irrtümlich nochmals geltend gemacht worden. Das betreffende Schreiben sei daher unbeachtlich. Erörterungstermin: Am…
…Tz 46 zu § 2, jeweils mit Hinweis auf die Rechtsprechung des VwGH). Eine steuerlich unbeachtliche bloße Einkommensverwendung ist nicht von einer Freiwilligkeit der Verfügung abhängig. So berührt eine Zwangsverwaltung nicht den Umstand, dass die daraus erzielten Einnahmen dem Verpflichteten zuzurechnen sind; ebenso sind einem Gemeinschuldner…
…73). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass sich die Auffassung des Finanzamtes, die gegenständliche Rente - da der Rentenbarwert (weit) weniger als die Hälfte des Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes beträgt - als steuerlich irrelevante Unterhaltsrente zu qualifizieren, als rechtskonform erweist. Es war sohin spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 29…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Pensionist, ADR1, vertreten durch Nika Wirtschafts- und Steuerberatungsge.m.b.H, Wirtschaftstreuhänder, 5020 Salzburg, Fürstenallee 54, vom 21. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes GMV vom 24. Juni 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden…
…2007) einkommensteuerlich zu erfassen ist. Nachdem seitens des Finanzamtes diese Rentenzahlungen im Zuge der Erlassung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 und 2007 zur Gänze der Einkommensteuer unterworfen worden sind, wurden die dagegen erhobenen Berufungen von der steuerlichen Vertreterin ua. wie folgt begründet: Die Bw…