…Prämienanteil der Berufs- und Arbeitsrechtsschutzversicherung als Werbungskosten zum Ansatz gelangen. 2.4 Aufwendungen als Milizoffizier: Die vom Finanzamt im Schreiben vom 28. April 2000 geäußerte Rechtsansicht, nämlich dass Aufwendungen, soweit diese mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. jene nach § 3 Abs. 1 Z 22 lit…
…Abs. 2 EStG 1988 bereits Berücksichtigung fanden. Der vom Bw. geltend gemachte Betrag von S 8.627,40 hat daher auch insoweit keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den steuerbefreiten Einnahmen und unterliegt demnach somit einer allgemeinen steuerrechtlichen Beurteilung, nämlich ob diesbezüglich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen oder nicht.
…Zeitraum vom 3.7.98 bis 5.7.98 stattfand, von seinem Arbeitgeber ein nach § 3 Abs. 1 Z 22 lit. a EStG 1988 steuerbefreites Tageskostgeld in Höhe von S 202,-- ausbezahlt erhalten hat. Im Übrigen steht fest, dass nach § 13 Abs. 5 HGG 1992…
…1 EStG 1988, hat der UFS in erwähnter Berufungsentscheidung als rechtswidrig verworfen. Sowohl steuerbefreite Einnahmen (hier für Auslandstätigkeit) als auch nicht steuerbare Ersätze im Sinne des § 26 EStG 1988 sind ebenfalls nicht steuerpflichtige Einnahmen iSd § 20 Abs. 2 EStG 1988. Die erhöhten Werbungskosten sind im…
…Schlussbesprechung am 19. Juni 2001 gestellte Antrag des Bw., die fraglichen AMA-Vergütungen "als steuerfreie Einnahmen zu behandeln, da sie durch die Pauschalierung abgegolten" seien, einen Widerspruch in sich birgt: Wollte man gesetzlich steuerbefreite Einnahmen im Wege einer Pauschalierung erfassen bzw. abgelten, so würde dies…
…nach seinen Angaben als Arbeitszimmer im Haus B.Straße. Unter Anwendung des EUGH-Urteils Seeling machte er für die Errichtungskosten Vorsteuern geltend. Im vorliegendem Fall bezog der Bw. als Aufsichtsrat gemäß § 6 Abs.1 Z 9 lit.b UStG steuerbefreite Einnahmen. Dem Bw. stehen gemäß …
…die Kongregation ist 100% Gesellschafterin GmbH. Die auf Ebene der Privatklinik überhöht geltend gemachten Betriebsausgaben stellen steuerbefreite Einnahmen auf Ebene der Kongregation dar. Neben der Ursache in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung dieser nicht fremdüblichen Vertragsänderung ist diese natürlich unter dem Aspekt massiver Steuerersparnis zu beurteilen." Über…
…Da keine Belege zu geltend gemachten Vorsteuern und Betriebsausgaben vorgelegt worden seien, sei lediglich die Betriebsausgabenpauschale von 6 % der Einnahmen in Abzug gebracht worden. Die nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen seien den Festsetzungsbescheiden vom 6.2.2006, 26.9.2007 und 26.3.2008 zu entnehmen. Es…
…Abs. 1 MRG hat der Vermieter in übersichtlicher Form eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kalenderjahres zu legen. Laut Abs. 2 der letztzitierten Norm ist der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Gegenüberstellung der so ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres errechnet, die…
…ausgewiesenen Vertreter mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 Berufung und führte begründend im Wesentlichen Folgendes aus: Es werde die Herabsetzung der Bemessungsgrundlage sowie der Einkommensteuer auf 0,00 € beantragt, da im Jahr 2007 ausschließlich steuerbefreite Auslandseinkünfte gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…
…habe sich 2004 für die Gewinnermittlung nach der PauschalierungsVO für Gastwirte entschieden, weil die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine höhere Steuerbemessungsgrundlage ergeben, eine höhere Einkommensteuerbelastung zur Folge gehabt und den Vorteil aus der IZPr größtenteils wieder zunichte gemacht hätte. Der Ansicht des UFS und BMF folgend…
…im vorliegenden Fall die Frage, in welcher Höhe die von der Bw. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum vereinnahmten o.a. Anschlussgebühren im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 als Betriebseinnahmen zu erfassen sind: Im angefochtenen Bescheid vom 4. November 2004 vertritt das Finanzamt…
…angeführt. In der Einkommensteuererklärung für 2002 wurde unter Kennzahl 440, "unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte" ein Betrag in Höhe von 53.695,91 € (= 38.887,08 € + 14.808,83 €) angegeben. In beiden Erklärungen wurden keinerlei weitere Angaben zu diesen Auslandseinkünften gemacht. Betreffend…
…vom 5. Juli 2005 eine Prognoserechnung hinsichtlich der Vermietung der in Rede stehenden Eigentumswohnung vor; danach entstehe ab dem Jahre 2013 ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Nach (vorerst) antragsgemäßer Veranlagung der Bw. zur Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 (vgl. die Einkommensteuerbescheide…
…geltend. Unter der Kennzahl 440 erklärte er unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte in Höhe von 32.636,07 €. Mit Bescheid vom 6.9.2007 wurde der Bw erklärungsgemäß zur Einkommensteuer veranlagt (AS 4). Mit Vorhalt vom 9.1.2008 (AS 13) wurde der Bw ersucht…
…1 Z 3 oder Z 5 lit. d und e oder Z 6 EStG oder Z 16 EStG steuerbefreit sei. Diese steuerliche Zwangskürzung der Anschaffungskosten solle aber lediglich die doppelte Nichtbesteuerung von öffentlichen und steuerfreien Zuschüssen verhindert werden. Im gegenständlichen Fall würde aber diese doppelte…
…ist. Es wurden daher wie vorgehalten die gesamten Nettobeträge laut vorgelegten Honorarnoten 2000 als Einnahmen bzw. als unecht steuerbefreite Umsätze im Streitjahr 2000 angesetzt. Damit würde sich das für eine Aufteilung der Vorsteuern aus dem gemischt genutzten Objekt maßgebliche Umsatzverhältnis gegenüber 1998 und 1997 verschlechtern…
…Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die dem Berufungswerber (Bw) im Jahr 2006 von der Pensionsversicherung rückerstatteten Beträge der Einkommensteuer unterliegen oder nicht. Der Bw hat in den Jahren 2002 bis 2005 steuerbefreite Einkünfte für Auslandstätigkeit bezogen. Für diese Einkünfte wurden ihm Sozialversicherungsbeiträge abgezogen…
…Als einbehaltene Steuern werden ausgewiesen: | Einbehaltene Steuern Großbritannien | 5.428,21 | Einbehaltene Steuern Italien | 16.058,58 | Summe der einbehaltenen Steuern | 21.486,79 Zur Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes infolge Progressionsvorbehalt werden die Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit des Bw…
…Die im Lohnausweis bescheinigten Einkünfte erklärte er unter der Kennzahl 440, also als unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte. Mit Vorhalt vom 4.11.2011 ersuchte das Finanzamt den Bw, die in Liechtenstein ausgeübte Funktion zu benennen und anhand einer Arbeitsplatzbeschreibung darzulegen. In Beantwortung des Vorhaltes übergab…