Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung der NameBW, vertreten durch NameVertreter, vom 2. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 1. März 2004…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E.S., vertreten durch Mag. Leopold Zechner, Rechtsanwalt, 8600 Bruck/Mur, Koloman Wallisch-Platz 22, vom 22. September 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes G-U vom 15. September 2004 betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung wird…
…handelt es sich um einen nicht steuerbaren, aber ansonsten steuerpflichtigen Umsatz und sind damit die im Zusammenhang befindlichen Vorsteuern, da es sich um einen echt steuerbefreiten Umsatz handelt, abzugsfähig. Unser Vergleich mit der wortgleichen deutschen Regelung und der dazu ergangenen Judikatur und Literaturmeinung ist 1…
…die Kreditgeber steuerbefreit. Gem. § 12 Abs. 3 UStG 1972 bzw. 1994 sind vom Vorsteuerabzug die Steuer aus Lieferungen und die Einfuhr von Gegenständen, soweit der Unternehmer diese Gegenstände zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet (Z 1) bzw. soweit der Unternehmer sonstige Leistungen zur Ausführung steuerbefreiter Umsätze…
…dass das geprüfte Unternehmen im Jahr 2008 sowie im zweiten und vierten Quartal 2009 mit der ihm erteilten Sonder-UID-Nummer als indirekter Vertreter für einen bulgarischen Empfänger Abfertigungen zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung (so genanntes "Zollverfahren 4200") durchgeführt hat…
…dass das geprüfte Unternehmen im Jahr 2008 sowie im zweiten und vierten Quartal 2009 mit der ihm erteilten Sonder-UID-Nummer als indirekter Vertreter für einen bulgarischen Empfänger Abfertigungen zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung (so genanntes "Zollverfahren 4200") durchgeführt hat…
…150.000 | Gesamtbetrag der Entgelte lt. UFS | 1.387.586 | unecht steuerbefreite Umsätze gem. § 6 Abs. 1 Z 8 UStG lt. Bescheid | 1.220.586 | Zuschätzung gem. § 184 BAO lt. Bp-Bericht | 150.000 | unecht steuerbefreite Umsätze gem. …
…11.896,17 €; 2006: 3.549,25 €. In den Bezug habenden Honorarnoten wies die Bw. jedoch - trotz ihrer unechten Steuerbefreiung als Kleinunternehmerin - jeweils 20% Umsatzsteuer gesondert aus und stellte die jeweiligen Bruttobeträge in Rechnung (vgl. die Honorarnote an Y vom 19. Dezember 2003…
…Jahr 2003 Umsätze aus diversen Vortragstätigkeiten. Lt. Beilage zur Umsatzsteuererklärung waren davon 12.307,84 € mit 20% der Umsatzsteuer zu unterziehen und Umsätze in Höhe von 27.230,08 € aus der Vortragstätigkeit beim IES als unecht steuerbefreite Umsätze zu behandeln. Der Bw. vermeinte…
…intern der Treuhandauftrag bestand, das Geld auf einem Sparbuch anzulegen, um dieses dann zu überreichen, kann dies dem steuerbefreienden Tatbestand nicht entgegen stehen. Auch wenn dann zur Erfüllung des Treuhandauftrages das Sparbuch dazu verwendet wurde, die Schuld bei der BankX zu tilgen, so ändert dies…
…und 11. Bezirk in Wien wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9a UStG 1994 seien Grundstückslieferungen unecht steuerbefreit. Für den Unternehmer bestehe jedoch die Möglichkeit zur Option zur Steuerpflicht mit Ausweis einer Rechnung gemäß § 11 UStG 1994. Sollte ein Unternehmer…
…11 lit. a UStG 1994 sei und daher auch die Vortragstätigkeit ebendort nicht steuerbefreit sei. Gegen die Bescheide vom 17.8.2004 wurde mit Schriftsatz vom 13.9.2004 fristgerecht berufen und als Begründung folgendes vorgebracht: Beim I. handle es sich um eine Einrichtung im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen MP, Feldwirtschaft und landwirtschaftliche Tierhaltung, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1…
…monatlichen Voranmeldungspflicht sei der Bf. irrtümlich davon ausgegangen, dass die dafür maßgebliche Umsatzgrenze von 100.000,00 € lediglich die steuerpflichtigen und nicht auch die unecht steuerbefreiten Umsätze umfasste. Indem diese (vermeintliche) Grenze in den Vorjahren aber nie erreicht worden sei, sei irrtümlich auch für…
…Ansicht des unabhängigen Finanzsenates um reine Gefälligkeitsbestätigungen, um dem untertariflich bezahlten Bw. zumindest die ihm gesetzlich nicht zustehende Begünstigung - da kein Nachtzuschlag zum Grundlohn dazu bezahlt wurde - eines teilweise steuerbefreiten Grundlohnes durch eine rein für steuerliche Zwecke des Bw. dem maximal steuerbegünstigten Betrag angepasste Aufteilung…
…nicht beteiligt ist, ist daher missverständlich. Gemäß § 6 Abs 1 Z 8a UStG 1994 ist die (...) Vermittlung von Krediten unecht steuerbefreit. ,Eine Vermittlung von Krediten liegt vor, wenn der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen (Kreditgebers oder -nehmers) eine Kreditgewährung veranlasst. Die Befreiung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 12. Februar 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 2. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2008 bis 2008 entschieden: Die Berufung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 wird als…
…gem. § 11 Abs. 12 UStG 1994 in Verbindung mit der, nach Ansicht der Bw., Vermittlung von unecht steuerbefreiten Umsätzen gem. § 6 Abs. 1 Z 8 lit g UStG 1994. Als selbständiger Geschäftsführer der Bw. war von Beginn an Dr.G. eingesetzt. Die Gesellschaftsanteile befanden sich…
…die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vor und steht die Nichtanerkennung der Vorsteuer nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht. Aufteilung der Vorsteuern: Unbestritten ist, dass die Vorsteuern in einen abziehbaren und nichtabziehbaren Teil aufzuteilen sind, da der Bw sowohl steuerpflichtige als auch unecht steuerbefreite Umsätze durchführt. Weiters ist unstrittig…
…eine gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerbefreite Lieferung eines Grundstücks dar, weil in wirtschaftlicher Betrachtungsweise beide Vorgänge als einheitliche Lieferung eines Gebäudes samt Grundstück anzusehen sei und auf Grund der Gestaltung des Grundstückoptionsvertrages wirtschaftliches Eigentum der Bw. vorliege. Er teile…