…Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Dr. X, vertreten durch Dr. Rudolf Denzel und Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte in 9500 Villach, Moritschstraße 1…
…vorsätzlich an sich gebracht. Im nachfolgenden Untersuchungsverfahren wird aber zu prüfen sein, ob dem Bf. nicht ein sonstiger Tatbeitrag im Sinne des § 11 FinStrG zum Finanzvergehen des M. zur Last zu legen sein wird. Das Vorbringen des Beschuldigten, M. hätte ihm die Erledigung der Zollformalitäten…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1.) MM als Erstbeschuldigten, vertreten durch Dr. Georg Mandl, Dr. Andreas Mandl, Mag. Karoline Mandl, Rechtsanwälte in 6800…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er betreffend die Veranlagungsjahre 1998 und 1999 keine Erklärungen über Umsatzsteuer und Einkünfte der Personengesellschaft beim Finanzamt eingereicht habe. Laut den wesentlichen Feststellungen des Erstsenates hat der finanzstrafrechtlich vorbestrafte Rechtsanwalt E…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30. November 2007…
…Dadurch habe er einen wesentlichen Tatbeitrag bei dem Finanzvergehen des Erstbeschuldigten geleistet und sei daher ihm das oben angeführte Finanzvergehen als Beitragstäter zuzurechnen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Wien 1/23 und sei als qualifizierte Vorprüfung diesem…
…Dadurch habe er einen wesentlichen Tatbeitrag bei dem Finanzvergehen des Erstbeschuldigten geleistet und sei daher ihm das oben angeführte Finanzvergehen als Beitragstäter zuzurechnen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Wien 1/23 und sei als qualifizierte Vorprüfung diesem…
…sich aus einem (wenn auch nur teilweise) darauf basierenden Rechenvorgang, der wohl kaum mit den strengen Vorgaben der in Art. 31 ZK normierten Schlussmethode in Einklang zu bringen ist und den vom Gutachter herangezogenen wenig aussagekräftigen sonstigen Daten verlässliche Angaben über den bei einem Verkauf…
…Unterstützung der Tatausführung, welche dafür ursächlich ist, dass die (unmittelbare) Tat so abläuft wie es geschieht, einen (sonstigen) Tatbeitrag dar und ist insbesondere nicht erforderlich, dass die dem unmittelbaren Täter geleistete Hilfe zur Vollbringung der Tat auch notwendig war (vgl. OGH vom 1. Dezember 1977…
…damit unterfakturierten Rechnung einen sonstigen Tatbeitrag bzw. für den Fall dass der erst durch den entsprechenden Vorschlag des Rechnungsausstellers beim anderen entstehende Tatentschluss eine Bestimmung zu der in weiterer Folge unter Vorlage dieser Rechnung begangenen Eingangsabgabenhinterziehung darstellt, ist, was die objektive Tatbildmäßigkeit eines derartigen Verhaltens…
…von € 19.600,00 von einer vollendeten Hinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, hinsichtlich des Restbetrages in Höhe von € 15.567,22 (die am 15. September 2004 fällig werdende tatsächliche Zahllast) aber von einem Tatbeitrag des S zur versuchten Hinterziehung nach…
…und die Ware keiner Verzollung zugeführt. Der Spruchsenat ist in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter "Zollverkehr" der Spedition B GmbH einen Tatbeitrag zur Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung geleistet hat, indem er es unterlassen hat…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Bernhard Lang sowie die Laienbeisitzer Dr. Bernhard Sapetschnig und Joachim Rinösl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen R.G., Angestellter, geb. 1.1.11, V., F-Weg, vertreten durch Prof. Dr. Kurt Dellisch, Rechtsanwalt in 9020 Klagenfurt…
…den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A.A., Adresse1, vertreten durch Mag. Josef Schartmüller, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Theresianumgasse 29…
…geleistet werden. Der sonstige Beitrag zur Tat muss zu dieser in ihrer individuellen Erscheinungsform in einer kausalen Beziehung stehen; jede, auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (VwGH 18.12.1997, 97/16/0084…
…§ 119 BAO sind vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände offen zu legen. Diese Offenlegung, der insbesondere Abgabenerklärungen, Anmeldungen und sonstige Anbringen des Abgabepflichtigen dienen, welche die Grundlage für abgabenrechtliche Feststellungen und die Festsetzung der Abgaben…
…meritorische Erledigung des Antrages auf Herausgabe des beschlagnahmten Fahrzeuges in ihren Rechten ja nicht verletzt worden ist. Über die gegenständliche Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden, und zwar ohne dass es hiebei eines weiteren Eingehens auf das sonstige Rechtsbehelfsvorbringen der Bf bedurfte. Linz, am 16…
…den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Linz…
…wonach die Ausführung eines Delikts durch mehrere Personen in verschiedenen Beteiligungsformen oder der Kernbereich des gesetzlich umschriebenen Tatbildes durch das Zusammenwirken mehrerer Personen verwirklicht werden kann. Ein solches Zusammenwirken ist auch bei Fahrlässigkeitsdelikten möglich, wobei hier häufig die Tat bzw. der Tatbeitrag durch Unterlassung verwirklicht…
…Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer KR Otto Trunner und Dkfm. Reiner Fialik als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K., ohne Beschäftigung, geb. X., whft. Y., vertreten durch Dr. D., Rechtsanwalt, Z., wegen der…