…keinen zusätzlichen Steuern oder sonstigen Ausgaben zu rechnen haben. Dass keine Immobilienertragsteuer aus dem gegenständlichen Rechtsgeschäft abgeführt worden ist, sei dem Erst- und der Zweitbeschuldigten erst im Zuge der Betriebsprüfung klargeworden. Aufgrund deren hohen Alters sei es verständlich, dass diese einem Rechtsvertreter das vollste Vertrauen…
…dass von einem Rechtsanwalt als Vertrauensperson der Bürger im Rechtsgeschehen auch ausreichend seriöse Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten erwartet werden, wenn er sie schon erteilt. Ist daher wie im gegenständlichen Fall ein derartiges Fehlverhalten eines Anwaltes zu bestrafen, welches zu einem nicht unbeträchtlichen Abgabenausfall geführt hat…
…xxxx, whft. XXX, XXXX, vertreten durch 1. Dr. Klaus Kollmann, Dr. Werner Stegmüller und Dr. Christoph Zauhar, Rechtsanwälte, Reitschulgasse 1, 8010 Graz, und 2. die Enzinger SteuerberatungsgmbH, Herrengasse 13, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…zu hinterfragen, inwieweit die Annahme von Leistungen mit Unterhaltscharakter aus Mitteln der GmbH eine Förderung von Finanzvergehen darstelle. Von der Steuerberaterin und dem Rechtsanwalt sei erklärt worden, dass dies so in Ordnung gehe. Ein Tatbeitrag zu einer Abgabenverkürzung sei für die Beschuldigte daher nicht erweisbar. …
…Tz 726 äußert sich das Gutachten zur Geschäftstätigkeit wie folgt: "Eine Entfaltung tatsächlicher Geschäftstätigkeit der ***X*** GMBH kann aus den vorliegenden Aussagen und dem aus gutachterlicher Sicht nicht plausibel stattgefundenen "Know-How"-Ankauf und mangels sonstiger darauf hindeutender Aufwendungen nicht abgeleitet werden." Im Einklang mit…
…Ein solcherart gegen den Beschuldigten zu erhebender Vorwurf einer (grob) fahrlässigen Verkürzung an Körperschaftssteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG in Form eines sonstigen Tatbeitrages (aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat lediglich vorsätzlich begangen werden kann) hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2007 und 2008 ist…
…Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Dr. Kurt Dellisch und Dir. Heinrich Jäger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Dr. X, vertreten durch Dr. Rudolf Denzel und Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte in 9500 Villach, Moritschstraße 1…
…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
…bereits am 15. Dezember 2008 zu Unrecht ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 29.371,18 für den Voranmeldungszeitraum November 2008 geltend machen bzw. am 15. Jänner konnte. Es liegt daher diesbezüglich ein sonstiger Tatbeitrag oder eine Bestimmungstat der A nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm…
…vorsätzlich an sich gebracht. Im nachfolgenden Untersuchungsverfahren wird aber zu prüfen sein, ob dem Bf. nicht ein sonstiger Tatbeitrag im Sinne des § 11 FinStrG zum Finanzvergehen des M. zur Last zu legen sein wird. Das Vorbringen des Beschuldigten, M. hätte ihm die Erledigung der Zollformalitäten…
…eine grobe Fahrlässigkeit dar. Der Bf. hat somit, indem die (fahrlässige) Erteilung des gegenständlichen Transportauftrages als sonstiger Tatbeitrag iSd. § 11 FinStrG zu der mit (erstmaliger) pBCichtwidriger Verwendung des Fahrzeuges vom Fahrer begangenen Tat iSd. § 35 Abs. 3 FinStrG zu qualifizieren ist, spruchgemäß das Finanzvergehen einer…
…das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und Dr. Alfons Ender als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1.) MM als Erstbeschuldigten, vertreten durch Dr. Georg Mandl, Dr. Andreas Mandl, Mag. Karoline Mandl, Rechtsanwälte in 6800…
…sind jedoch keine Aussagen, Feststellungen oder eigene Berechnungen zu entnehmen , für welche strafbestimmenden Teil-Wertbeträge an Umsatz- und/oder Einkommensteuer die Zweitbeschuldigte einen Tatbeitrag zu deren Verkürzung geleistet hat. Zweifellos hat die Zweitbeschuldigte Schwarzrechnungen erstellt. Doch selbst wenn sie gewusst hat, dass die Chefin das…
…Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt, dass er betreffend die Veranlagungsjahre 1998 und 1999 keine Erklärungen über Umsatzsteuer und Einkünfte der Personengesellschaft beim Finanzamt eingereicht habe. Laut den wesentlichen Feststellungen des Erstsenates hat der finanzstrafrechtlich vorbestrafte Rechtsanwalt E…
…eingebrachten Beschwerde ergibt sich, dass die beschwerdeführende Partei das Erkenntnis des Spruchsenats sowohl hinsichtlich der subjektiven Tatseite als auch der Strafhöhe bekämpft und darüber hinaus bestreitet, einen sonstigen Tatbeitrag geleistet zu haben. Der Beschwerdegegenstand umfasst daher sämtliche tragenden Punkte des Erkenntnisses. Im Mittelpunkt steht zunächst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adresse, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30. November 2007…
…durch jede Art der Beteiligung am Finanzvergehen erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die Haftungspflichtige wurde am 11.4.2018 eines vorsätzlichen Finanzvergehens für schuldig erkannt, weshalb das Tatbestandsmerkmal des § 11 BAO erfüllt ist."…
…Dadurch habe er einen wesentlichen Tatbeitrag bei dem Finanzvergehen des Erstbeschuldigten geleistet und sei daher ihm das oben angeführte Finanzvergehen als Beitragstäter zuzurechnen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Wien 1/23 und sei als qualifizierte Vorprüfung diesem…
…Dadurch habe er einen wesentlichen Tatbeitrag bei dem Finanzvergehen des Erstbeschuldigten geleistet und sei daher ihm das oben angeführte Finanzvergehen als Beitragstäter zuzurechnen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Wien 1/23 und sei als qualifizierte Vorprüfung diesem…
…eine sonstige Stelle darstellt, Carnet TIRs an Dritte (die nicht ausdrücklich berechtigt waren!) herauszugeben. Zum damaligen Zeitpunkt war der Beschwerdeführer zu diesem Schreiben veranlasst, weil herauskam, dass in der Vergangenheit Carnet-TIRs von Mitarbeitern der AISÖ unbefugt an Dritte herausgegeben worden waren, ohne dass eine…