…Europäischen Gemeinschaften (EuGH) sowie aus der Entscheidungspraxis der Kommission zu Artikel 239 ZK. Für die Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben hingegen, worunter die Einfuhrumsatzsteuer fällt und gemäß § 98 Absatz 3 ZollR-DG hinsichtlich des Verfahrens auch die Abgabenerhöhung zu subsumieren ist…
…4.2005): Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und die Artikel 906 bis 909 ZK-DVO nicht anzuwenden sind…
…vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes…
…Abs. 1 und 2 tätig werden. Im Verhältnis zu den zollrechtlichen Vorschriften (z.B. ZK, ZollR-DG) gilt die BAO nur subsidiär. Dazu gehören dem § 2 Abs. 1 ZollR-DG zufolge Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zollrecht iSd Art 1 ZK) sowie die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben…
…Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen…
…Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben), soweit die Vollziehung dieser Angelegenheiten der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Österreich hatte bereits vor dem Beitritt seiner Nachbarstaaten, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Ungarn und der Republik Slowenien…
…sozialer Art führen könnte, kann nach Artikel 244 Abs.3, von der Sicherheitsleistung abgesehen werden. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Sicherheitsleistung grundsätzlich auch für die sonstigen Eingangs -und Ausgangsabgaben. Abweichend davon bestimmt § 68 a ZollR-DG, dass die Einfuhrumsatzsteuer…
…sozialer Art führen könnte, kann nach Artikel 244 Abs.3, von der Sicherheitsleistung abgesehen werden. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gelten die Vorschriften über die Sicherheitsleistung grundsätzlich auch für die sonstigen Eingangs -und Ausgangsabgaben. Abweichend davon bestimmt § 68 a ZollR-DG, dass die Einfuhrumsatzsteuer…
…vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes…
…1 ZollR-DG gilt das Zollrecht bei der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben), soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Die Anwendbarkeit der zollrechtlichen Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich…
…1 und 2 ZollR-DG umfasst insbesondere das gemeinschaftliche Zollrecht (Zollrecht im Sinne des Art. 1 ZK), nicht vom Zollkodex erfasste gemeinschaftlich und innerstaatlich geregelte Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen…
…Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen…
…Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen…
…Zollrecht u.a. auch in allen nicht vom ZK erfassten gemeinschaftlichen und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben), gilt. Das Altlastensanierungsgesetz und damit der Altlastenbeitrag gehören nach der Sachlage, da die Bf…
… 83 ZollR-DG definiert für den Bereich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben den Begriff des "besonderen Falles" und schließt betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten nur bei Existenzgefährdung des Abgabenschuldners nicht aus. Eine Existenzgefährdung wird im Beschwerdefall allerdings nicht geltend gemacht. Nach der Rechtsprechung…
…Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen…
…vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes…
…eine sonstige Eingangs,abgabe darstellt, bestimmt § 83 ZollR-DG abweichend Folgendes: "§ 83. Artikel 239 ZK in Verbindung mit Artikel 905 ZK-DVO gilt für die Erstattung und den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben mit der Maßgabe, dass die Vorlage an die Kommission unterbleibt und…
…Frist aber ohne diese Einschränkung, womit in der nationalen österreichischen Rechtsordnung eine Ausnahme vom Grundsatz des § 2 Abs. 1 ZollR-DG, wonach die zollrechtlichen Vorschriften auch auf die Erhebung der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben anzuwenden sind, gegeben ist. Art. 221 Abs. 4 ZK (neue Fassung…
…Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. Auf das gegenständliche Aussetzungsverfahren umgelegt bedeutet dies, dass - vorausgesetzt eine Warenbewegung über die Grenzen des Anwendungsgebietes (§ 3 ZollR-DG) Zollgrenze hat stattgefunden - die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen auch auf die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (zu denen ist…