…2001 statt. Im Zuge der Prüfung wurde der Bw. zur anonymen Anzeige befragt. In der dazu ergangenen Niederschrift vom 18. September 2002 (Arbeitsbogen Betriebsprüfung Rubrik "Niederschrift/Sonstige Einkünfte") bestätigt der Bw., dass er im Jahr 2001 Einnahmen in Zusammenhang mit Rechtsanwalt Dr. J. erhalten habe…
…UStR werde beispielsweise die Beschaffung einer Ausfuhrbewilligung als sonstige Leistung angegeben, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr beziehe. Auch bei dieser Leistung stehe ebenso wie bei der Rückabwicklung der Mehrwertsteuer nicht direkt der Gegenstand, sondern vielmehr die Abwicklung der Ausfuhr des Gegenstandes im Vordergrund…
…Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P. die Haftung für den Leasingvertrag übernehme. Dies sei…
…die Abgabenbehörde im Endergebnis von einer Fremdüblichkeit des Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P…
…Bw. mit dem Käufer der Liegenschaft auf den Abgeltungsbetrag von S 3 Mio. geeinigt. Der Familienfrieden wäre damit wieder hergestellt und zur Abwicklung ein Treuhänder eingesetzt, und die Löschungsquittungen dem Käufer erst nach Erhalt des Ablösebetrages ausgefolgt worden. Vom steuerlichen Vertreter wurde u.a. folgende…
…Geschäftes ausgegangen sei. Der Verweis auf Missbrauch im Sinne des § 22 BAO in der Bescheidbegründung sei somit inhaltlich unrichtig und für die Bescheidbegründung irrelevant. Rechtliche Abwicklung der Transaktion In der Bescheidbegründung werde weiters angeführt, dass A.P. die Haftung für den Leasingvertrag übernehme. Dies sei…
…bzw. nicht unter die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des § 2 Abs.3 EStG 1988 fällt, erstmals zur Sprache, als die Betriebsprüfung die Steuerpflicht des vereinnahmten Entgeltes als sonstige Einkünfte behauptet. Schriftlich findet sich die Finderlohnargumentation erstmals in der Stellungnahme des Wirtschaftstreuhänders Dr. N. vom 17…
…auch keine Vereinbarung über Mindestumsätze oder eine Ausfallshaftung bei Nichterfüllung des Vertrages glaubhaft machen können. Aus dem vorgelegten Vertrag und der behaupteten Abwicklung habe keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen festgestellt werden können. Auch die fehlende Nutzung und die fehlenden Nachweise über nachhaltige Verkaufsversuche…
…Anmerkungen im Grundbuch zu tragen. Darüber hinaus haben die Käufer auch die Kosten der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages durch den beauftragten Treuhänder zu bezahlen." Punkt V "Abwicklung des Rechtsgeschäftes" dieses Vertrages lautet wie folgt: "Die rechtliche Betreuung des Bauvorhabens obliegt Herrn RA M…
…Anmerkungen im Grundbuch zu tragen. Darüber hinaus haben die Käufer auch die Kosten der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages durch den beauftragten Treuhänder zu bezahlen." Punkt V "Abwicklung des Rechtsgeschäftes" dieses Vertrages lautet wie folgt: "Die rechtliche Betreuung des Bauvorhabens obliegt Herrn RA M…
…Stempelgebühren pauschal geschätzt | 4.000,00 S | zusammen | 342.400,00 S Der Käufer erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, daß die mit diesem Vertrag und der weiteren Abwicklung im Zusammenhang stehenden Daten automatisationsunterstützt verarbeitet werden und daß diese Daten finanzierenden Kreditinstituten, zuständigen Behörden…
…Einbeziehung dieser Vertragserrichtungskosten in die Gegenleistung unter teilweiser Zitierung der Vertragspunkte XII (Vollmacht) und XIII (Kosten, Steuern und Gebühren) im Wesentlichen mit dem Vorbringen, die Bw. habe gegenüber der Verkäuferin keine sonstigen Leistungen iSd § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG übernommen. Vielmehr habe die Bw…
…würden alleine zu Lasten der Käuferin gehen und diese habe sich verpflichtet, die darin angeführten Steuern und Gebühren zu leisten. Die Bw. habe gegenüber der Verkäuferin keine sonstige Leistung im Sinne der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG übernommen. Vielmehr habe die Bw…
…mit der Errrichtung des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung beauftragt. Demzufolge würden die Vertragserrichtungskosten nicht "zu den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen" und damit zur Gegenleistung gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG zählen. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auszugsweise auf nachstehende Begründung: "Auch die Vertragserrichtungskosten sind…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…
…die Planung, Errichtung, Betrieb und Vertrieb von Hotels und sonstigen Bauobjekten. Die Gesellschaft wurde einer umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1990 bis 1992 sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum ab Jänner 1993 unterzogen. Dabei stellte die Betriebsprüfung fest, dass die Bw. im Jahr 1991…
…nicht in Österreich gelegen, weil der Empfänger der entsprechenden Leistung kein Unternehmen war und daher die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz (der niemals Österreich gewesen sei) erfolgt sei. Tz 25) Erlöszuschätzung - Gefährdungszuschlag Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Schätzung lasse sämtliche Grundsätze, die der VwGH für…
…abgeschlossen. Mietgegenstand war die Wohnung Gasse, Tür 10. Die Nutzfläche beträgt 77,35 m2. Der Hauptmietzins bestand aus S 7.700,-, dem Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen inkl. Einbauküche, dem gesetzmäßigen Anteil an Betriebskosten und Liftkosten dzt. ca. S 1.664,- u. Umsatzsteuer…
…und der Kunde die Gelegenheit hat, die angebotenen Leistungen entsprechend zu konsumieren. ● Das Leistungsangebot betrifft den gesamten ,Weltmarkt' und wurde vom Bw. demnach aus Zweckmäßigkeitsgründen die Abwicklung sämtlicher Abrechnungsfunktionen entsprechend ausgelagert. ● Der Bw. bedient sich im Prüfungszeitraum dazu folgender Anbieter (sog. E - Geld …
…nicht durch Eigenmittel, sonstige Einnahmen und Beiträge anderer öffentlicher Stellen gedeckt sei; mit "anderen öffentlichen Stellen" sei hier das BMLFUW gemeint. Mit diesem Ministerium bestehe ein Werkvertrag, der als Auftrag die "Abwicklung des Wettbewerbes" (Organisatorische Abwicklung und Durchführung des Staatspreises) durch die Bw. gegen ein…